1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung ohne Aufarbeitung in vier staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken des Re
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Kennung des Verfahrens: ee9f92da-b41b-405a-84f7-f1bf213c24f3
Interne Kennung: 2024/07/007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft, 03410000 Holz, 03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse, 77210000 Holzgewinnung, 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Ebbetal Forsthaus Lettmecke
Stadt: Plettenberg
Postleitzahl: 58840
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Beckerhof Forsthaus Beckerhof, Beckerhof 1
Stadt: Meinerzhagen
Postleitzahl: 58540
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Lieberhausen Immertweg 32
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51647
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Einsiedelei Am Attenberg 21
Stadt: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y11Y3W329 Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Ebbetal
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft, 03410000 Holz, 03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse, 77210000 Holzgewinnung, 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ausschließlich eine Optionsmenge je Vertragsjahr je Los. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Sie wird ausschließlich im Bedarfsfall beauftragt. Ein Abruf erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr losübergreifend zwischen 0 und maximal insgesamt 27.000 fm o. R. liegen (siehe Punkt 4 "Losaufteilung" in der Leistungsbeschreibung). Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt für alle vier Lose auf maximal 54.000 fm o. R. (27.000 fm o. R. für das Jahr 2025 / 2026 und 27.000 fm o. R. für das Jahr 2026 / 2027) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen. --- Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Ebbetal Forsthaus Lettmecke
Stadt: Plettenberg
Postleitzahl: 58840
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Beckerhof Forsthaus Beckerhof, Beckerhof 1
Stadt: Meinerzhagen
Postleitzahl: 58540
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Lieberhausen Immertweg 32
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51647
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Einsiedelei Am Attenberg 21
Stadt: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Der Auftragsgeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Leistungszeitraum: 01.02.2025 - 31.01.2026, optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 2 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Herbst 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Herbst 2026
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# ERKLÄRUNG UNTERNEHMERPOOL Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rahmenvertrag jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe. --- Der Abruf des jeweiligen Einzelauftrages aus der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Bedarf telefonisch oder schriftlich ausschließlich nach Platzierung der Angebote in der jeweiligen Reihenfolge nach Ergebnis dieser Ausschreibung (Abrufprotokoll) unter Angabe des jeweilig für den Abruf anfallenden Leistungsumfangs. Der Erstplatzierte, der das wirtschaftlichste Angebot in der Ausschreibung abgegeben hat, wird nach Abrufprotokoll zunächst zur Leistungserbringung aufgefordert. Es wird gefordert, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber nachgefragte Leistung zum Zeitpunkt der jeweils notwendigen Leistungserfüllung innerhalb einer Frist von 24 Stunden zusagt. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können oder der Erstplatzierte die Leistungserbringung für den Abruf ernsthaft und endgültig verweigern, so greift der Auftraggeber auf den Anbieter an der darunterliegenden Platzierung des Angebotes zurück. Entsprechend des beschriebenen Abrufprotokolls kann der Auftraggeber (Revierleitungen vor Ort) somit aus den Platzierungslisten nach der Reihenfolge des günstigsten Angebotes die erforderlichen Aufträge abrufen. Stehen dabei Teilnehmer des Rahmenvertrages an mehreren vorrangigen Platzierungen in der Liste in dem abgefragten Leistungszeitraum nicht zur Verfügung, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Zusage der Leistungserbringung für den einzelnen Abruf, die Leistung binnen 14 Tagen zu erbringen (Leistungszeitraum). Bei begründetem Bedarf kann auch ein längerer Leistungszeitraum im Einzelfall vereinbart werden bzw. bei unplanmäßigen Maßnahmen, wie der Abwendung von Gefahrensituationen, ist eine Verfügbarkeit binnen 24 Stunden erforderlich (s. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung "Verfügbarkeit des Auftragnehmers"). Gemessen an der kurzfristigen Verfügbarkeit der Auftragnehmer haben somit alle Bieter eine wahrscheinliche Chance, an der Erfüllung des Rahmenvertrages mitarbeiten zu können. Sinn und Zweck ist eine größtmögliche Flexibilität bei einer gleichzeitigen vertraglichen Bindung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Leistungsverzögerungen nach Zusage müssen vom Auftragnehmer unverzüglich telefonisch der abrufenden Person angezeigt werden, dabei hat der Auftragnehmer unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Leistungstermins den Auftraggeber zu informieren. Bei Falsch- oder Schlechtleistung hat der Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten nach zu erfüllen. Die Unternehmen garantieren, dass die Maschinen und Zubehörteile sowie die Leistungserbringung immer den aktuellen Arbeitssicherheitsstechnischen-Standards entsprechen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen: Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Zur Angebotsabgabe ist die beigefügte Preis- / Angebotstabelle zu nutzen. Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Angebote per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich werden ausgeschlossen. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. --- Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB. Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular) - 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular) - 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular) - 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in, - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer), - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005, - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005, - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung), - den "Sachkundenachweis Harvestervermessung" der Maschinenführerinnen und Maschinenführer eines forstlichen Bildungszentrums nachgewiesen. Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen: - Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem - KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren. - In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular) - 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular) - 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular) - 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: s. Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren (31.01.2027) vor. Eine Laufzeit von vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wald und Holz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wald und Holz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft, 03410000 Holz, 03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse, 77210000 Holzgewinnung, 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ausschließlich eine Optionsmenge je Vertragsjahr je Los. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Sie wird ausschließlich im Bedarfsfall beauftragt. Ein Abruf erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr losübergreifend zwischen 0 und maximal insgesamt 27.000 fm o. R. liegen (siehe Punkt 4 "Losaufteilung" in der Leistungsbeschreibung). Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt für alle vier Lose auf maximal 54.000 fm o. R. (27.000 fm o. R. für das Jahr 2025 / 2026 und 27.000 fm o. R. für das Jahr 2026 / 2027) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen. --- Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Ebbetal Forsthaus Lettmecke
Stadt: Plettenberg
Postleitzahl: 58840
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Beckerhof Forsthaus Beckerhof, Beckerhof 1
Stadt: Meinerzhagen
Postleitzahl: 58540
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Lieberhausen Immertweg 32
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51647
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Einsiedelei Am Attenberg 21
Stadt: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Der Auftragsgeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Leistungszeitraum: 01.02.2025 - 31.01.2026, optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 2 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Herbst 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Herbst 2026
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# ERKLÄRUNG UNTERNEHMERPOOL Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rahmenvertrag jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe. --- Der Abruf des jeweiligen Einzelauftrages aus der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Bedarf telefonisch oder schriftlich ausschließlich nach Platzierung der Angebote in der jeweiligen Reihenfolge nach Ergebnis dieser Ausschreibung (Abrufprotokoll) unter Angabe des jeweilig für den Abruf anfallenden Leistungsumfangs. Der Erstplatzierte, der das wirtschaftlichste Angebot in der Ausschreibung abgegeben hat, wird nach Abrufprotokoll zunächst zur Leistungserbringung aufgefordert. Es wird gefordert, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber nachgefragte Leistung zum Zeitpunkt der jeweils notwendigen Leistungserfüllung innerhalb einer Frist von 24 Stunden zusagt. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können oder der Erstplatzierte die Leistungserbringung für den Abruf ernsthaft und endgültig verweigern, so greift der Auftraggeber auf den Anbieter an der darunterliegenden Platzierung des Angebotes zurück. Entsprechend des beschriebenen Abrufprotokolls kann der Auftraggeber (Revierleitungen vor Ort) somit aus den Platzierungslisten nach der Reihenfolge des günstigsten Angebotes die erforderlichen Aufträge abrufen. Stehen dabei Teilnehmer des Rahmenvertrages an mehreren vorrangigen Platzierungen in der Liste in dem abgefragten Leistungszeitraum nicht zur Verfügung, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Zusage der Leistungserbringung für den einzelnen Abruf, die Leistung binnen 14 Tagen zu erbringen (Leistungszeitraum). Bei begründetem Bedarf kann auch ein längerer Leistungszeitraum im Einzelfall vereinbart werden bzw. bei unplanmäßigen Maßnahmen, wie der Abwendung von Gefahrensituationen, ist eine Verfügbarkeit binnen 24 Stunden erforderlich (s. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung "Verfügbarkeit des Auftragnehmers"). Gemessen an der kurzfristigen Verfügbarkeit der Auftragnehmer haben somit alle Bieter eine wahrscheinliche Chance, an der Erfüllung des Rahmenvertrages mitarbeiten zu können. Sinn und Zweck ist eine größtmögliche Flexibilität bei einer gleichzeitigen vertraglichen Bindung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Leistungsverzögerungen nach Zusage müssen vom Auftragnehmer unverzüglich telefonisch der abrufenden Person angezeigt werden, dabei hat der Auftragnehmer unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Leistungstermins den Auftraggeber zu informieren. Bei Falsch- oder Schlechtleistung hat der Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten nach zu erfüllen. Die Unternehmen garantieren, dass die Maschinen und Zubehörteile sowie die Leistungserbringung immer den aktuellen Arbeitssicherheitsstechnischen-Standards entsprechen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen: Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Zur Angebotsabgabe ist die beigefügte Preis- / Angebotstabelle zu nutzen. Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Angebote per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich werden ausgeschlossen. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. --- Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB. Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular) - 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular) - 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular) - 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in, - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer), - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005, - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005, - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung), - den "Sachkundenachweis Harvestervermessung" der Maschinenführerinnen und Maschinenführer eines forstlichen Bildungszentrums nachgewiesen. Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen: - Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem - KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren. - In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular) - 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular) - 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular) - 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: s. Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren (31.01.2027) vor. Eine Laufzeit von vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wald und Holz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wald und Holz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Lieberhausen
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft, 03410000 Holz, 03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse, 77210000 Holzgewinnung, 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ausschließlich eine Optionsmenge je Vertragsjahr je Los. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Sie wird ausschließlich im Bedarfsfall beauftragt. Ein Abruf erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr losübergreifend zwischen 0 und maximal insgesamt 27.000 fm o. R. liegen (siehe Punkt 4 "Losaufteilung" in der Leistungsbeschreibung). Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt für alle vier Lose auf maximal 54.000 fm o. R. (27.000 fm o. R. für das Jahr 2025 / 2026 und 27.000 fm o. R. für das Jahr 2026 / 2027) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen. --- Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Ebbetal Forsthaus Lettmecke
Stadt: Plettenberg
Postleitzahl: 58840
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Beckerhof Forsthaus Beckerhof, Beckerhof 1
Stadt: Meinerzhagen
Postleitzahl: 58540
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Lieberhausen Immertweg 32
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51647
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Einsiedelei Am Attenberg 21
Stadt: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Der Auftragsgeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Leistungszeitraum: 01.02.2025 - 31.01.2026, optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 2 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Herbst 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Herbst 2026
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# ERKLÄRUNG UNTERNEHMERPOOL Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rahmenvertrag jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe. --- Der Abruf des jeweiligen Einzelauftrages aus der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Bedarf telefonisch oder schriftlich ausschließlich nach Platzierung der Angebote in der jeweiligen Reihenfolge nach Ergebnis dieser Ausschreibung (Abrufprotokoll) unter Angabe des jeweilig für den Abruf anfallenden Leistungsumfangs. Der Erstplatzierte, der das wirtschaftlichste Angebot in der Ausschreibung abgegeben hat, wird nach Abrufprotokoll zunächst zur Leistungserbringung aufgefordert. Es wird gefordert, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber nachgefragte Leistung zum Zeitpunkt der jeweils notwendigen Leistungserfüllung innerhalb einer Frist von 24 Stunden zusagt. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können oder der Erstplatzierte die Leistungserbringung für den Abruf ernsthaft und endgültig verweigern, so greift der Auftraggeber auf den Anbieter an der darunterliegenden Platzierung des Angebotes zurück. Entsprechend des beschriebenen Abrufprotokolls kann der Auftraggeber (Revierleitungen vor Ort) somit aus den Platzierungslisten nach der Reihenfolge des günstigsten Angebotes die erforderlichen Aufträge abrufen. Stehen dabei Teilnehmer des Rahmenvertrages an mehreren vorrangigen Platzierungen in der Liste in dem abgefragten Leistungszeitraum nicht zur Verfügung, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Zusage der Leistungserbringung für den einzelnen Abruf, die Leistung binnen 14 Tagen zu erbringen (Leistungszeitraum). Bei begründetem Bedarf kann auch ein längerer Leistungszeitraum im Einzelfall vereinbart werden bzw. bei unplanmäßigen Maßnahmen, wie der Abwendung von Gefahrensituationen, ist eine Verfügbarkeit binnen 24 Stunden erforderlich (s. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung "Verfügbarkeit des Auftragnehmers"). Gemessen an der kurzfristigen Verfügbarkeit der Auftragnehmer haben somit alle Bieter eine wahrscheinliche Chance, an der Erfüllung des Rahmenvertrages mitarbeiten zu können. Sinn und Zweck ist eine größtmögliche Flexibilität bei einer gleichzeitigen vertraglichen Bindung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Leistungsverzögerungen nach Zusage müssen vom Auftragnehmer unverzüglich telefonisch der abrufenden Person angezeigt werden, dabei hat der Auftragnehmer unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Leistungstermins den Auftraggeber zu informieren. Bei Falsch- oder Schlechtleistung hat der Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten nach zu erfüllen. Die Unternehmen garantieren, dass die Maschinen und Zubehörteile sowie die Leistungserbringung immer den aktuellen Arbeitssicherheitsstechnischen-Standards entsprechen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen: Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Zur Angebotsabgabe ist die beigefügte Preis- / Angebotstabelle zu nutzen. Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Angebote per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich werden ausgeschlossen. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. --- Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB. Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular) - 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular) - 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular) - 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in, - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer), - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005, - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005, - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung), - den "Sachkundenachweis Harvestervermessung" der Maschinenführerinnen und Maschinenführer eines forstlichen Bildungszentrums nachgewiesen. Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen: - Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem - KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren. - In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular) - 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular) - 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular) - 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: s. Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren (31.01.2027) vor. Eine Laufzeit von vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wald und Holz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wald und Holz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Einsiedelei
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft, 03410000 Holz, 03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse, 77210000 Holzgewinnung, 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ausschließlich eine Optionsmenge je Vertragsjahr je Los. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Sie wird ausschließlich im Bedarfsfall beauftragt. Ein Abruf erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr losübergreifend zwischen 0 und maximal insgesamt 27.000 fm o. R. liegen (siehe Punkt 4 "Losaufteilung" in der Leistungsbeschreibung). Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt für alle vier Lose auf maximal 54.000 fm o. R. (27.000 fm o. R. für das Jahr 2025 / 2026 und 27.000 fm o. R. für das Jahr 2026 / 2027) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen. --- Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Ebbetal Forsthaus Lettmecke
Stadt: Plettenberg
Postleitzahl: 58840
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Beckerhof Forsthaus Beckerhof, Beckerhof 1
Stadt: Meinerzhagen
Postleitzahl: 58540
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Lieberhausen Immertweg 32
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51647
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk Einsiedelei Am Attenberg 21
Stadt: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Der Auftragsgeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Leistungszeitraum: 01.02.2025 - 31.01.2026, optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 2 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Herbst 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Herbst 2026
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# ERKLÄRUNG UNTERNEHMERPOOL Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rahmenvertrag jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe. --- Der Abruf des jeweiligen Einzelauftrages aus der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Bedarf telefonisch oder schriftlich ausschließlich nach Platzierung der Angebote in der jeweiligen Reihenfolge nach Ergebnis dieser Ausschreibung (Abrufprotokoll) unter Angabe des jeweilig für den Abruf anfallenden Leistungsumfangs. Der Erstplatzierte, der das wirtschaftlichste Angebot in der Ausschreibung abgegeben hat, wird nach Abrufprotokoll zunächst zur Leistungserbringung aufgefordert. Es wird gefordert, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber nachgefragte Leistung zum Zeitpunkt der jeweils notwendigen Leistungserfüllung innerhalb einer Frist von 24 Stunden zusagt. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können oder der Erstplatzierte die Leistungserbringung für den Abruf ernsthaft und endgültig verweigern, so greift der Auftraggeber auf den Anbieter an der darunterliegenden Platzierung des Angebotes zurück. Entsprechend des beschriebenen Abrufprotokolls kann der Auftraggeber (Revierleitungen vor Ort) somit aus den Platzierungslisten nach der Reihenfolge des günstigsten Angebotes die erforderlichen Aufträge abrufen. Stehen dabei Teilnehmer des Rahmenvertrages an mehreren vorrangigen Platzierungen in der Liste in dem abgefragten Leistungszeitraum nicht zur Verfügung, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Zusage der Leistungserbringung für den einzelnen Abruf, die Leistung binnen 14 Tagen zu erbringen (Leistungszeitraum). Bei begründetem Bedarf kann auch ein längerer Leistungszeitraum im Einzelfall vereinbart werden bzw. bei unplanmäßigen Maßnahmen, wie der Abwendung von Gefahrensituationen, ist eine Verfügbarkeit binnen 24 Stunden erforderlich (s. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung "Verfügbarkeit des Auftragnehmers"). Gemessen an der kurzfristigen Verfügbarkeit der Auftragnehmer haben somit alle Bieter eine wahrscheinliche Chance, an der Erfüllung des Rahmenvertrages mitarbeiten zu können. Sinn und Zweck ist eine größtmögliche Flexibilität bei einer gleichzeitigen vertraglichen Bindung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Leistungsverzögerungen nach Zusage müssen vom Auftragnehmer unverzüglich telefonisch der abrufenden Person angezeigt werden, dabei hat der Auftragnehmer unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Leistungstermins den Auftraggeber zu informieren. Bei Falsch- oder Schlechtleistung hat der Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten nach zu erfüllen. Die Unternehmen garantieren, dass die Maschinen und Zubehörteile sowie die Leistungserbringung immer den aktuellen Arbeitssicherheitsstechnischen-Standards entsprechen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen: Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Zur Angebotsabgabe ist die beigefügte Preis- / Angebotstabelle zu nutzen. Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Angebote per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich werden ausgeschlossen. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. --- Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB. Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular) - 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular) - 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular) - 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in, - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer), - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005, - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005, - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung), - den "Sachkundenachweis Harvestervermessung" der Maschinenführerinnen und Maschinenführer eines forstlichen Bildungszentrums nachgewiesen. Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen: - Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem - KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren. - In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preis- / Angebotstabelle (Vordrucke) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) - Selbsterklärung Auflistung Maschinen (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen: - 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular) - 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular) - 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular) - 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular) - 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: s. Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren (31.01.2027) vor. Eine Laufzeit von vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wald und Holz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wald und Holz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Registrierungsnummer: 7af4b397-af3e-4d1a-b1e0-c4624da8ee72
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 25191797-193
Fax: +49 25191797-100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Registrierungsnummer: d9ea6f37-a68c-4a0b-906f-df49976f9f6d
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 25191797-193
Fax: +49 25191797-100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Registrierungsnummer: 1745696b-e501-4fa0-9845-90ae7c75cce1
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Registrierungsnummer: 1ef1216f-eaf1-4e32-ace8-ae39a2a65afe
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 25191797-193
Fax: +49 25191797-100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ebcdf6e3-98c5-4806-8ff6-b35ce4583d3f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/11/2024 13:56:21 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 678310-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 217/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/11/2024