Deutschland – Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten – Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche

675359-2024 - Ergebnis
Deutschland – Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten – Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche
OJ S 216/2024 06/11/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche
BeschreibungGegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. Nach Abschluss der Konsolidierung werden diese Webseiten (einschließlich der NAVP-Webseite) abgeschaltet. Die NAVP-Kampagne vollzieht sich ab diesem Zeitpunkt über verstärkte und ausgeweitete Social-Media-Aktivitäten. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 30.06.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Kennung des Verfahrensb71c934b-4a4a-42f8-b4aa-b4cd90442a6e
Interne KennungBZgA_58_24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72413000 Website-Gestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKöln
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 033 339,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche
Beschreibung: Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. Nach Abschluss der Konsolidierung werden diese Webseiten (einschließlich der NAVP-Webseite) abgeschaltet. Die NAVP-Kampagne vollzieht sich ab diesem Zeitpunkt über verstärkte und ausgeweitete Social-Media-Aktivitäten. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 30.06.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Interne Kennung: BZgA_58_24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72413000 Website-Gestaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag hat jedoch insgesamt max. eine Vertragslaufzeit bis zum 30.06.2027.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit34 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 033 339,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungWeitgehender Verzicht auf Printausdrucke sowie im Regelfall Durchführung von Besprechungen via Videokonferenz (Nr. 4.2 der Leistungsbeschreibung)
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenKlimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erweitere Richtwertmethode
Beschreibung: Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus der Wertungsmatrix (Anhang 08 der Vergabeunterlagen).
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren1 033 339,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen1 033 339,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 033 339,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung1 033 339,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEduversum GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum der Auswahl des Gewinners15/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses28/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bzga.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Eduversum GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE260102330
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65183
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5914939b-5653-434c-b98e-795cd23ac699 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 675359-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2024

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