Deutschland – Wartung und Reparatur von Computeranlagen – Wartung und Dienstleistungen für JuNet

676837-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Wartung und Reparatur von Computeranlagen – Wartung und Dienstleistungen für JuNet
OJ S 216/2024 06/11/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWartung und Dienstleistungen für JuNet
BeschreibungWartung und Dienstleistungen für JuNet
Kennung des Verfahrens6e3c91e9-83ef-452c-a2e5-cfd6ebbd489f
Interne KennungI10/42366527
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nummer 2 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Wartung und Dienstleistungen für JuNet
Beschreibung: Wartung und Dienstleistungen für JuNet
Interne Kennung: I10/42366527
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführtForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetForschungszentrum Jülich GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge573 693,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Der öffentliche Auftraggeber darf den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Wartungsarbeiten an speziellen Hard- und Softwarekomponenten. Grundsätzlich können derartige Leistungen nur vom Hersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Unternehmen durchgeführt werden. Werden diese Umstände nicht beachtet, kann es zum Ausschluss der Gewährleistung oder sogar zu Fehlfunktionen des Liefergegenstandes führen. Aufgrund der Komplexität der Wartungstätigkeiten kommt hier nur der Hersteller/Lizenzinhaber, TGS-Telonic, direkt in Betracht. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden, da die technischen Besonderheiten sowie der Schutz eines Ausschließlichkeitsrechtes (Patent-, Urheberrecht) nur vom Hersteller berücksichtigt werden kann. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht, da die Wartung nur durch den Hersteller erfolgen kann. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV liegen daher vor.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Forschungszentrum Jülich GmbH
Registrierungsnummer: DE 122624631 USt-ID
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.  
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Kontaktperson: M-EI
Telefon: +492461 613041
Internetadresse: https://www.fz-juelich.de/de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Telonic GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE249958092
Stadt: Friedberg (Hessen)
Postleitzahl: 61169
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
Telefon: +492203 9648 229
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f277ae90-d48c-4396-8467-2ba8f3b4add9  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 676837-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2024

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