1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Berichtigung der Vorinformation Nr. 764424-2023 zur Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1 „Leonberg“
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Diese Vorinformation ist eine Berichtigung (Änderungsbekanntmachung) i.S.d. Art. 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 der Vorinformation Nr. 764424-2023 (abrufbar unter 764424-2023 - Planung - TED (europa.eu)). Sie erfolgt nur deshalb als neue Vorinformation, weil eine Berichtigung der ursprünglichen Vorinformation technisch nicht möglich war. Hauptgrund für die Änderung sind aktualisierte Informationen. Geänderte Abschnitte: Die Abschnitte 1.1. „zuständige Behörde“ (bisher Abschnitt I.), 2.1.4 "zusätzliche Informationen", (bisher Abschnitt VI.1. „zusätzliche Angaben“), 5.1. "Beschreibung" (bisher Abschnitt II.2.4. „Beschreibung der Beschaffung“) und 8.1 „Organisation“ (bisher Abschnitt I.1. Name und Adresse) wurden aktualisiert. Die neuen Bezeichnungen der Abschnitte ergeben sich aus der Umstellung der eForms. Beschreibung der Änderung: Diese Änderungsbekanntmachung löst die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG aus (vgl. dazu Ziff. 2.1.4. "zusätzliche Informationen"). Sie gibt die Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards vor (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG; vgl. Ziff. 2.1.4 „zusätzliche Informationen“). Es gab zudem Änderungen bei den Linien und der zu erbringenden Kilometerleistung (bisher 652.500 Nutzkilometer pro Jahr; jetzt 1.075.035 Nutzkilometer pro Jahr; vgl. Ziff. 5.1. „Beschreibung“). Es wurden Hinweise zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) ergänzt (vgl. Ziff. 5.1. „Beschreibung“). Abschnitt 2.1.4 "zusätzliche Informationen" lautet nach diesen Änderungen wie folgt: A) Mit dieser Vorinformation kommt der Landkreis Böblingen der Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach, wodurch die dort geregelte Jahresfrist ausgelöst wird. Soweit unter Abschnitt 2.1. als Verfahrensart „Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5 (3) der Verordnung 1370/2007)“ angegeben wurde, ist das nur erfolgt, weil das offene Verfahren nach VgV nicht ausgewählt werden konnte. B) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 5.1) ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Der Betrieb der oben genannten Linie ist zu dem in Abschnitt 5.1.3. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegendem Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Der Landkreis geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht des Landkreises bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C) Vergabe als Gesamtleistung: Die Verkehrsleistungen sollen als eine Gesamtleistung vergeben werden (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG). Dies gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge. D) Anforderungen an die Verkehrsdienste: Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) werden Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem ÖDLA verbundenen Anforderungen sind in den Regelungen des Nahverkehrsplans, den Standards der Verbundlandkreise (einschließlich Anlagen) und den Fahrplänen angegeben, auf das diese Vorabbekanntmachung verweist (abrufbar unter https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Nahverkehrsplan+_+Linienbuendelungskonzept.html und https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/ausschreibungen_oepnv.html [Standards der künftigen Busverkehre der Verbundlandkreise] und [Linienbündel 1 – Leonberg]). Die in Bezug genommenen Dokumente sind öffentlich zugänglich (§ 8a Abs. 2 S. 5 PBefG). Diese Vorinformation und die in Bezug genommenen Dokumente enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen einschließlich der in den in Bezug genommenen Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. E) Nachprüfungsverfahren: Verstöße gegen Vergaberecht sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721 9263985, Tel: 0721 926-8730) eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Anderenfalls tritt Präklusion ein (Unzulässigkeit).
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1 „Leonberg“
Beschreibung: Der Landkreis Böblingen beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Verkehrsleistung des Verkehrsraums „Leonberg“ mit Wirkung zum 01.01.2026 (Betriebsbeginn) zu vergeben. Es handelt sich um eine Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien: Linie 631 Leonberg - Warmbronn (- Böblingen), Linie 631A Leonberg – Eltingen – Warmbronn (Schülerverkehr), Linie 640 Leonberg Blosenbergkirche – Bahnhof – Ramtel, Linie 641 Leonberg Bahnhof – Gewerbegebiet Hertichstraße – Längenbühl, Linie 650 Leonberg - Höfingen - Hirschlanden - Schöckingen – Hemmingen, Linie 651 Leonberg Ezach - Bahnhof - Haldengebiet – Höfingen, Linie 651A Leonberg – Höfingen (- Hirschlanden - Schöckingen – Hemmingen) (Schülerverkehr), Linie 654 Rutesheim - Gebersheim - Leonberg und zurück, Linie 654A Rutesheim Bahnhof – Rutesheim Schulzentrum (Schülerverkehr), Linie 747 Universität - Büsnau - Warmbronn - Renningen, Linie N63 Universität - Gerlingen Schillerhöhe - Leonberg Bf - Ramtel - Eltingen - Warmbronn – Universität. Der Landkreis behält sich vor, die Linien und das Linienbündel im Vergabeverfahren neu zu nummerieren. Inhaltliche Änderungen ergeben sich daraus nicht. B) In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.075.035 Nutzkilometer pro Jahr. Teilweise werden auf den Linien Gelenkzüge eingesetzt. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz, deren Vergabe jeweils als Gesamtleistung beabsichtigt ist. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. C) Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDLA sind. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. D) Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz)TV-N BW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Böblingen
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Ludwigsburg
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2026
Laufzeit: 108 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Böblingen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Registrierungsnummer: DE 145 047 086
Abteilung: Stabstelle Nachhaltige Mobilität (Dez. 3.01)
Postanschrift: Landratsamt Böblingen, Parkstraße 16
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Müller
Telefon: +4970316631374
Fax: +4970316631962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
Registrierungsnummer: DE 146 128 122
Abteilung: Stabstelle Nahverkehrsplanung
Postanschrift: Landratsamt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 40
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Meier
Telefon: +497141144336
Fax: +49714114459932
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart
Registrierungsnummer: DE 147 793 909
Abteilung: Abteilung Verkehrsausbau, Investitionen, ÖPNV
Postanschrift: Marktpl. 1
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Iglesias Luna
Telefon: +4971121680635
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0fb8a417-e344-4a68-902b-8452790c2c73 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 672030-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2024