2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg-Homberg, Baumstraße, Flurstücke im Wesentlichen: 464, 964, 142, 141, 1107
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC5YD3 Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde). Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.