2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721700 Schutz gefährdeter Arten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9Y1VJS6KQ3 - Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen handelt sowie die Nennung der Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer (Anlage 1). - Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. - Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2). - Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3). - Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4) Weitere Nachweise Projektleitung: Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung und deren Vertretung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung. Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen: Grundvoraussetzungen (Ausschlusskriterien): - Referenzen (Anlage 11a/b): --durch Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2015 bis 2024 belegte praktische Erfahrung von mind. 30 Fangnächten mit Fangerfolgen, die sich über mind. 2 Erfassungsjahre verteilen und in Begleitung fachkundiger Experten in Mitteleuropa durchgeführt wurden Oder alternativ wird eine gültige Genehmigung zu Netzfang (Ausstellungsdatum nicht älter als 2020) von einem der Regierungspräsidien Baden-Württemberg vorgelegt. --durch Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2015 bis 2024 kann die praktische Erfahrung mit mind. drei unter Begleitung fachkundiger Experten eigenständig durchgeführten Besenderun-gen und Telemetrierungen belegt werden. Oder alternativ wird eine gültige Genehmigung zu Besenderung + Telemetrie (Ausstellungsdatum nicht älter als 2020) von einem der Regierungs-präsidien Baden-Württemberg vorgelegt. --durch Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2020 bis 2024 belegte praktische Erfahrung mit den 3 Hauptzielarten (MyoBec, NycLei und PleAur) und mind. 5 weiteren Zielarten (Artenliste gem. Anlage 13, Kapitel 1). Hinweis zu Los 6: Auf der Fläche LFM048 liegt neben den 3 Hauptzielarten der zusätzliche Fokus auf MyoBra. Daher ist bei Los 6 zusätzlich die praktische Erfahrung zu MyoBra nachzuweisen und Anlage 11b auszufüllen. Für die übrigen Lose (01-05 und 07-16) gilt Anlage 11a. --zwei für den Netzfang und bzgl. der Arten-kenntnisse qualifizierte Bearbeiter/innen, von denen mindestens 1 zusätzlich für Besenderung + Telemetrie qualifiziert ist. Zusätzlich ist in Anlage 10 die namentliche Nennung erforderlich. Die Referenzprojekte sind in Anlage 11a/b mit den weiteren folgenden Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen) zu nennen: - Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung (Inhalt), Anteil / Aufgabe des / der Bearbeiter/in - Angabe der im Referenzprojekt angewandten Erfassungsmethodik - Netzfang: Anzahl Fangnächte - Besenderung + Telemetrie: Anzahl der besenderten und telemetrierten Fledermäuse - Angabe der bearbeiteten Fledermausarten (differenziert nach den 3 Hauptzielarten (MyoBec, NycLei und PleAur) und den weiteren Zielarten (Artenliste gemäß Anlage 13, Kapitel 1) bzw. bei Los 6 zusätzlich die praktische Erfahrung zu MyoBra. - Name der Projektleitung - Bearbeitungszeitraum - Name des Auftraggebers --Erklärung, dass die in Anlage 10 aufgelistete erforderliche Grundausrüstung für die ver-schiedenen Erfassungsmethoden (außer der optionalen Ausflugkontrollen mit Kameras) für jeden eingesetzten Bearbeiter in ausreichender Anzahl vorliegt -Anerkennung der fachlichen Standards und Vorgaben (Anlage 13, 14 und 16) Die fachlichen Standards zum Umgang mit Fledermäusen bei Projekten i. A. der LUBW finden sich in Anlage 14. Die Vorgaben zu den Erfassungsmethoden für Baustein 1 "Wald-fledermäuse" finden sich in Anlage 13. Die Anerkennung der fachlichen Standards gem. Anlage 14 und Vorgaben gem. Anlage 13 sind in Anlage 16 nachzuweisen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 16
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 16
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB