1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. Das Vergabeverfahren besteht aus zwei Losen. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 2 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 1 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 500 W Sendeleistung und Luftkühlung Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Rüstsätze Prüflast Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen - Bautechnische Begehung (BTB) - Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) - Lieferleistungen - Aufbau der Sendeanlagen - Aufbauarbeiten der Kühlung - Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen - Technische Unterstützung (optional) - Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem je Los geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 16 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss je Los in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 1: Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Los 2: Mindestabnahmemenge: 3 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen. Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.
Kennung des Verfahrens: ce2c9df4-5007-41fc-a78d-c306cb67dfc4
Interne Kennung: EU-I/T 12/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32200000 Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 935 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 935 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. (A1.1)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen mit Flüssigkeitskühlung
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: • Lieferung von UKW-Sendeanlagen: - UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung - UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen • Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen • Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 1: Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen. Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.
Interne Kennung: EU-I/T 12/2024 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32200000 Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption um 12 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 522 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 522 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: A1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Beschreibung: A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter/ jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung) - wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. (A1.1). In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: A2.1 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Einsatz von Unterauftragnehmern und Bildung von Bietergemeinschaften
Beschreibung: Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4.3.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherung mit den geforderten Deckungssummen, alternativ Eigenerklärung A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre zum Nachweis der Eigenkapitalquote A3.3 Nachweis der Bonität anhand des Bonitätsindex
Beschreibung: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. Mindestens 2 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B3.2 Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren B3.3 Bewertung des Bonitätsindex
Beschreibung: B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung: 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10%; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%; B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel): 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität; In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.1 Vorlage einer geeigneten, losspezifischen Referenz 1 A4.2 Vorlage einer geeigneten, losspezifischen Referenz 2 A4.3 Vorlage einer Beschreibung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement
Beschreibung: A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ für das entsprechende Los und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 passend zum Los anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unterzogen. A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unter-zogen. A4.3 – Nachweise oder eigenverfasste Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B4.1 Bewertung der eingereichten Referenz 1 B4.1 Bewertung der eingereichten Referenz 2 B4.2 Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement
Beschreibung: Bewertung zu den Kriterien A4.1, A4.2 und A4.3 Anhand der vorgelegten Unterlagen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Bewertungen je Los wie folgt vorgenommen: B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichen den Bewertung anhand der losspezifischen 16 Kriterien wie im Referenztemplate aufgelistet. Die Bewertung des Referenzprojekts 1 erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt 1 der ausgeschriebenen Leistung des Loses nahekommt. 0 Punkte – Nichterfüllung der Mindestanforderungen: Es werden nicht alle Mindestkriterien a und b erfüllt und/oder es werden weniger als 8 der 16 Kriterien erfüllt; 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Es werden 8 oder 9 der 16 Kriterien erfüllt; 25 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 10 oder 11 der 16 Kriterien erfüllt; 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 12 oder mehr der 16 Kriterien erfüllt; B4.2 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 2. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung anhand der losspezifischen 16 Kriterien wie im Referenztemplate aufgelistet. Die Bewertung des Referenzprojekts 2 erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung des Loses nahekommt. 0 Punkte – Nichterfüllung der Mindestanforderungen: Es werden nicht alle Mindestkriterien a und b erfüllt und/oder es werden weniger als 8 der 16 Kriterien erfüllt; 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Es werden 8 oder 9 der 16 Kriterien erfüllt; 25 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 10 oder 11 der 16 Kriterien erfüllt; 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 12 oder mehr der 16 Kriterien erfüllt; B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. 1 Punkt – Niedriger Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt; 4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt; 7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt; 10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat) In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird je Los getrennt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los unter Berücksichtigung des Preises erteilt, sofern alle Leistungskriterien vom Bieter erfüllt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/11/2024 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen mit Luftkühlung
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: • Lieferung von UKW-Sendeanlagen: - UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Luftkühlung - UKW-Sender mit 2 KW Sendeleistung und Luftkühlung - UKW-Sender mit 1 KW Sendeleistung und Luftkühlung - UKW-Sender mit 500 W Sendeleistung und Luftkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen • Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen • Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 9 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 2: Mindestabnahmemenge: 3 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen. Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.
Interne Kennung: EU-I/T 12/2024 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32200000 Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption um 12 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 413 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 413 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: A1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Beschreibung: A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter/ jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung) - wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: A2.1 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Einsatz von Unterauftragnehmern und Bildung von Bietergemeinschaften
Beschreibung: Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4.3.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherung mit den geforderten Deckungssummen, alternativ Eigenerklärung A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre zum Nachweis der Eigenkapitalquote A3.3 Nachweis der Bonität anhand des Bonitätsindex
Beschreibung: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. Mindestens 2 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B3.2 Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren B3.3 Bewertung des Bonitätsindex
Beschreibung: B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung: 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10%; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%; B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel): 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.1 Vorlage einer geeigneten, losspezifischen Referenz 1 A4.2 Vorlage einer geeigneten, losspezifischen Referenz 2 A4.3 Vorlage einer Beschreibung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement
Beschreibung: A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ für das entsprechende Los und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 passend zum Los anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unterzogen. A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unter-zogen. A4.3 – Nachweise oder eigenverfasste Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B4.1 Bewertung der eingereichten Referenz 1 B4.1 Bewertung der eingereichten Referenz 2 B4.2 Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement
Beschreibung: Bewertung zu den Kriterien A4.1, A4.2 und A4.3 Anhand der vorgelegten Unterlagen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Bewertungen je Los wie folgt vorgenommen: B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichen den Bewertung anhand der losspezifischen 16 Kriterien wie im Referenztemplate aufgelistet. Die Bewertung des Referenzprojekts 1 erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt 1 der ausgeschriebenen Leistung des Loses nahekommt. 0 Punkte – Nichterfüllung der Mindestanforderungen: Es werden nicht alle Mindestkriterien a und b erfüllt und/oder es werden weniger als 8 der 16 Kriterien erfüllt; 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Es werden 8 oder 9 der 16 Kriterien erfüllt; 25 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 10 oder 11 der 16 Kriterien erfüllt; 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 12 oder mehr der 16 Kriterien erfüllt; B4.2 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 2. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung anhand der losspezifischen 16 Kriterien wie im Referenztemplate aufgelistet. Die Bewertung des Referenzprojekts 2 erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung des Loses nahekommt. 0 Punkte – Nichterfüllung der Mindestanforderungen: Es werden nicht alle Mindestkriterien a und b erfüllt und/oder es werden weniger als 8 der 16 Kriterien erfüllt; 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Es werden 8 oder 9 der 16 Kriterien erfüllt; 25 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 10 oder 11 der 16 Kriterien erfüllt; 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 12 oder mehr der 16 Kriterien erfüllt; B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. 1 Punkt – Niedriger Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt; 4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt; 7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt; 10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat) In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird je Los getrennt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los unter Berücksichtigung des Preises erteilt, sofern alle Leistungskriterien vom Bieter erfüllt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/11/2024 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d8bc0948-3ad8-4d78-a721-6734d75530f8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 649342-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024