1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der Entsorgungslogistik im Kreis Paderborn_Sammlung und Transport von kommunalen Abfällen
Beschreibung: Entsorgungslogitik im Kreis Paderborn: Sammlung und Transport von Rest-, Bio-, Papier-und Sperrabfall aus folgenden Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn: Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten. Die vorgenannten Leistungen werden in zwei Losen vergeben. Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten wird jeweils der Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb (A.V.E.) Paderborn, der für die vorgenannten Städte und Gemeinden handelt.
Kennung des Verfahrens: e62bff9c-c14b-4361-adef-f7c44f1a4068
Interne Kennung: 30.31-24314
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Nordkreis: Delbrück, Hövelhof, Salzkotten
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK – Papier Pappe, Kartonagen) und von sperrigen Abfällen (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) im Landkreis Paderborn inklusive damit verbundener Nebenleistungen. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind, stammen bei Los 1 aus folgenden Städten und Gemeinden : Delbrück, Hövelhof und Salzkotten. 1.1. Die Leistung umfasst insbesondere: • Abfuhr von Rest- , Bio- und Papierabfall („Behälter-gestützte Sammlung“) mit Behälteridentifikationssystem • Dienstleistungen Abfallbehälter, u. a. Auslieferung, Rücknahme und Reinigung inkl. Maßnahmen zur Behälteridentifikation • Abfuhr von sperrigen Abfällen („lose Sammlung“) • Handling Altpapier und Elektrogeräte • Verwertung Metallschrott. Die Abfuhr beinhaltet > bezogen auf Rest- und Bioabfälle die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle beim Entsorgungszentrum Alte Schanze inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf Altpapier die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle bei einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagsanlage, sowie das weitere Handling bis zur Übergabe an Dritte inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf sperrige Abfälle die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Anfahrten zu den Anfallstellen, das getrennte Einsammeln von Sperrmüll und Elektrogeräten (inkl. Elektrokleingeräte und Altmetall), den Transport des eingesammelten Sperrmülls zum Entsorgungszentrum Alte Schanze, den Transport der Elektrogeräte und Altmetalle zu einer vom AN bestimmten Anlage. 1.2 Leistungszeitraum Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Der reguläre Leistungszeitraum endet zum 31.12.2031. Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2032. 1.3. Auftragsabwicklung Der A.V.E. Paderborn wird Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten. Die Städte Delbrück und Salzkotten sowie die Gemeinde Hövelhof erhalten bezogen auf Los 1 jedoch ergänzende Rechte und Pflichten, welche die Abwicklung der vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft. Die vorgenannten Städte und Gemeinden sind bezogen auf ihr Gebiet und die dort bereitgestellten Abfallgefäße, sowie die dort erfassten Abfälle und Wertstoffe befugt, alle vom AN erbrachten Leistungen zu überwachen, einzufordern, abzuwickeln und abzurechnen. Daraus ergibt sich für den AN die Verpflichtung, Abstimmungen, welche die konkrete Umsetzung von Leistungen innerhalb einer Kommune betreffen, z.B. Nachweis der durchgeführten Leerungen, die Änderungen des Behälterbestandes, die Abstimmung der Tourenplanung, die Nachholung der Abfuhr, Sonderabfuhren und die Abwicklung der Abholung sperriger Abfälle, direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden vorzunehmen. 1.4 Entsorgungsgebiet Die betreffenden Städe Delbrück und Salzkotten und die Gemeinde Hövelhof sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung der Abfälle zuständig; Der A.V.E. wiederum ist als örE für die Entsorgung bzw. die Verwertung der andienungspflichtigen Abfälle zuständig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Entsorgungsgebietes zu informieren. 1.5. Entsorgungsanlage (ausgenommen Altpapier, Elektrogeräte, Altmetall) Mit Ausnahme des Altpapiers, der Elektrogeräte und des Altmetalls sind die gesammelten Abfälle zu der nachfolgend vom AG benannten Entsorgungsanlage (= Zielanlage) zu liefern. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) Entsorgungszentrum "Alte Schanze" 33106 Paderborn, Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr. Die Anlage kann mit branchenüblichen Sammel- bzw. Transportfahrzeugen bedient werden. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten der Entsorgungsanlagen zu informieren. 1.6. Entsorgungsanlage für Altpapier Für das eingesammelte Altpapier gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat das gesammelte Altpapier zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und zur Abholung durch einen vom AG bestimmten Dritten bereitzustellen. Die Anlage muss auch für Zwecke der Abholung montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr geöffnet sein, außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. Der Betreiber muss bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. 1.7. Entsorgungsanlage für Elektrogeräte und Altmetall Für die eingesammelten Elektrogeräte und das beigestellte Altmetall gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat die eingesammelten Gegenstände zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und die Verwertung entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Elektrogeräte sind über das System der EAR einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zuzuführen. Sofern Elektrogeräte und Altmetalle vor einer Behandlung bzw. Verwertung gelagert werden, muss der Betreiber des Lager- bzw. Umschlagplatzes hierfür als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Weitere und detailliertere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2031 (Vertragsende), falls der AG den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten vor Vertragsende kündigt. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr bis zum Ablauf des 31.12.2032 (neues Vertragsende).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal mitzuteilen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Südkreis
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK – Papier Pappe, Kartonagen) und von sperrigen Abfällen (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) inklusive damit verbundener Nebenleistungen aus folgenden Städten und Gemeinden (Los 2) : Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren und Lichtenau. 1.1. Die Leistung umfasst insbesondere: • Abfuhr von Rest- , Bio- und Papierabfall („Behälter-gestützte Sammlung“) mit Behälteridentifikationssystem • Dienstleistungen Abfallbehälter, u. a. Auslieferung, Rücknahme und Reinigung inkl. Maßnahmen zur Behälteridentifikation • Abfuhr von sperrigen Abfällen („lose Sammlung“) • Handling Altpapier und Elektrogeräte • Verwertung Metallschrott. Die Abfuhr beinhaltet > bezogen auf Rest- und Bioabfälle die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle beim Entsorgungszentrum Alte Schanze inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf Altpapier die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle bei einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagsanlage, sowie das weitere Handling bis zur Übergabe an Dritte inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf sperrige Abfälle die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Anfahrten zu den Anfallstellen, das getrennte Einsammeln von Sperrmüll und Elektrogeräten (inkl. Elektrokleingeräte und Altmetall), den Transport des eingesammelten Sperrmülls zum Entsorgungszentrum Alte Schanze, den Transport der Elektrogeräte und Altmetalle zu einer vom AN bestimmten Anlage. 1.2 Leistungszeitraum Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Der reguläre Leistungszeitraum endet zum 31.12.2031. Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2032. Für das Los 2 gilt die Besonderheit, dass die Leistungen für die Gemeinde Borchen im ersten Vertragsjahr 2026 noch nicht Bestandteil der Ausschreibung sind. Alle für die Gemeinde Borchen genannten Leistungen sind somit erst ab dem 01.01.2027 zu erbringen. 1.3. Auftragsabwicklung Der A.V.E. Paderborn wird Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten. Die Städte Bad Wünnenberg, Büren und Lichtenau sowie die Gemeinden Altenbeken und Borchen erhalten bezogen auf Los 2 jedoch ergänzende Rechte und Pflichten, welche die Abwicklung der vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft. Die vorgenannten Städte und Gemeinden sind bezogen auf ihr Gebiet und die dort bereitgestellten Abfallgefäße, sowie die dort erfassten Abfälle und Wertstoffe befugt, alle vom AN erbrachten Leistungen zu überwachen, einzufordern, abzuwickeln und abzurechnen. Daraus ergibt sich für den AN die Verpflichtung, Abstimmungen, welche die konkrete Umsetzung von Leistungen innerhalb einer Kommune betreffen, z.B. Nachweis der durchgeführten Leerungen, die Änderungen des Behälterbestandes, die Abstimmung der Tourenplanung etc. direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden vorzunehmen. 1.4 Entsorgungsgebiet Die betreffenden Städte und Gemeinden von Los 2 sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung der Abfälle zuständig; Der A.V.E. wiederum ist als örE für die Entsorgung bzw. die Verwertung der andienungspflichtigen Abfälle zuständig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Entsorgungsgebietes zu informieren. 1.5. Entsorgungsanlage (ausgenommen Altpapier, Elektrogeräte, Altmetall) Mit Ausnahme des Altpapiers, der Elektrogeräte und des Altmetalls sind die gesammelten Abfälle zu der nachfolgend vom AG benannten Entsorgungsanlage (= Zielanlage) zu liefern. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) Entsorgungszentrum "Alte Schanze" 33106 Paderborn, Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr. Die Anlage kann mit branchenüblichen Sammel- bzw. Transportfahrzeugen bedient werden. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten der Entsorgungsanlagen zu informieren. 1.6. Entsorgungsanlage für Altpapier Für das eingesammelte Altpapier gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat das gesammelte Altpapier zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und zur Abholung durch einen vom AG bestimmten Dritten bereitzustellen. Die Anlage muss auch für Zwecke der Abholung montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr geöffnet sein, außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. Der Betreiber muss bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. 1.7. Entsorgungsanlage für Elektrogeräte und Altmetall Für die eingesammelten Elektrogeräte und das beigestellte Altmetall gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat die eingesammelten Gegenstände zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und die Verwertung entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Elektrogeräte sind über das System der EAR einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zuzuführen. Sofern Elektrogeräte und Altmetalle vor einer Behandlung bzw. Verwertung gelagert werden, muss der Betreiber des Lager- bzw. Umschlagplatzes hierfür als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Weitere und detailliertere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2031 (Vertragsende), falls der AG den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten vor Vertragsende kündigt. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr bis zum Ablauf des 31.12.2032 (neues Vertragsende).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal mitzuteilen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Registrierungsnummer: 2275
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5251308-3020
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Registrierungsnummer: d975c31d-4455-42f0-9a24-c91373855a72
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a622aff9-af09-420d-a734-c4f89ae9d44c - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2024 08:16:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 626908-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 202/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2024