1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Auftragnehmer im Bereich Verteidigung
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: BG_1486_EU/24 - Werksinstandsetzung von Baugruppen, diverse des Systems Fahrzeugkran leicht
Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Baugruppen, diverse des Systems Fahrzeugkran leicht. Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf (Sicherheitszuschlag) enthalten. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern abweichen. Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Schätzbedarf + Sicherheitszuschlag). Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027. Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2028 vor.
Kennung des Verfahrens: 39c1d29e-db9c-451f-b29e-a557eae76d07
Interne Kennung: BG_1486_EU/24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDY1PWZTDS3 Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 16
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 16
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 1 (3040-12-309-5628 ZYLINDERBAUGRUPPE,)
Beschreibung: Gesamtmenge 147 Stück
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 2 (3040-12-309-5628 ZYLINDERBAUGRUPPE,)
Beschreibung: Gesamtmenge 73 Stück
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Fachlos 2 - Mengenlos 1 (2520-12-315-6227 GETRIEBE, MECHANISC)
Beschreibung: Gesamtmenge 27 Stück
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Fachlos 2 - Mengenlos 2 - (2520-12-315-6227 GETRIEBE, MECHANISC)
Beschreibung: Gesamtmenge 13 Stück
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Fachlos 3 - Mengenlos 1 - 2520-12-315-4954 GETRIEBE, MECHANISC
Beschreibung: Gesamtmenge 27 Stück
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Fachlos 3 - Mengenlos 2 - 2520-12-315-4954 GETRIEBE, MECHANISC
Beschreibung: Gesamtmenge 13 Stück
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Fachlos 4 - Mengenlos 1 - 2520-12-315-4955 GETRIEBE, VERTEILER
Beschreibung: Gesamtmenge 9 Stück
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Fachlos 4 - Mengenlos 2 - 2520-12-315-4955 GETRIEBE, VERTEILER
Beschreibung: Gesamtmenge 5 Stück
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Fachlos 5 - Mengenlos 1 - 2815-12-309-4460 MOTOR, DIESEL-
Beschreibung: Gesamtmenge 6 Stück
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Fachlos 5 - Mengenlos 2 - 2815-12-309-4460 MOTOR, DIESEL-
Beschreibung: Gesamtmenge 3 Stück
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Fachlos 6 - Mengenlos 1 - 3040-12-366-6641 ZYLINDERBAUGRUPPE,
Beschreibung: Gesamtmenge 27 Stück
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Fachlos 6 - Mengenlos 2 - 3040-12-366-6641 ZYLINDERBAUGRUPPE,
Beschreibung: Gesamtmenge 13 Stück
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Fachlos 7 - Mengenlos 1 - 3010-12-366-6638 GETRIEBE, PLANETEN-
Beschreibung: Gesamtmenge 12 Stück
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Fachlos 7 - Mengenlos 2 - 3010-12-366-6638 GETRIEBE, PLANETEN-
Beschreibung: Gesamtmenge 6 Stück
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Fachlos 8 - Mengenlos 1 - 2815-12-309-6540 MOTOR, DIESEL-
Beschreibung: Gesamtmenge 12 Stück
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Fachlos 8 - Mengenlos 2 - 2815-12-309-6540 MOTOR, DIESEL-
Beschreibung: Gesamtmenge 6 Stück
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet. Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen / Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein. - Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. 7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. 1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern - mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde, oder - für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen. Technisch vergleichbare Baugruppen - haben einen vergleichbaren Aufbau und - besitzen dieselbe Funktionalität und - weisen eine vergleichbare Komplexität auf. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen. 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 17:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung 1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer) 2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht 3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht, 4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Registrierungsnummer: 992-80013-14
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-4463-2241
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Registrierungsnummer: 992-80013-14
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-4463-2241
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Registrierungsnummer: 992-80013-14
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-4463-2241
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0656247c-1ed0-40fb-8793-da034a204554 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2024 09:54:36 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 622538-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 201/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/10/2024