Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Durchführung integrierter Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel Nordwest

598678-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Durchführung integrierter Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel Nordwest
OJ S 194/2024 04/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband "ÖPNV im Ammertal"
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDurchführung integrierter Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel Nordwest
BeschreibungDurchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel Nordwest und auf der Linie 7632 (neu: 793).
Kennung des Verfahrens3a9140a2-dc62-4ae4-8eec-c331c4fbe362
Interne Kennung2024/43.25
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Tübingen  
StadtLandkreis Tübingen
Postleitzahl72070 - 72074
Land, Gliederung (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Böblingen  
StadtLandkreis Böblingen
Postleitzahl71032
Land, Gliederung (NUTS)Böblingen (DE112)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDiese Bekanntmachung bezieht sich auf die Vorinformation Nr. 488784-2023 (Korrektur durch Vorinformation Nr. 100469-2024).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften---
Konkurs---
Korruption---
Vergleichsverfahren---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung---
Betrugsbekämpfung---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels---
Zahlungsunfähigkeit---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit---
Entrichtung von Steuern---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten---
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Busverkehr innerstädtisch/regional
Beschreibung: Los 1 umfasst die Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Nordwest in den Landkreisen Tübingen und Böblingen. Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Linien: - Linie 791 Herrenberg - Kayh - Breitenholz - Entringen - Linie 792 Pfäffingen - Reusten - Altingen - Linie 793 (Altingen) - Pfäffingen - Rottenburg a.N. (ehemals Linie 7632) - Linie 794 Tailfingen - Herrenberg - Herrenberg Vogelsang - Linie N 80 Nachtbus Tübingen - Entringen - Herrenberg
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wilhelm-Keil-Str. 50  
Stadt: Landkreis Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Böblingen  
Stadt: Landkreis Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns04/08/2025
Enddatum der Laufzeit21/08/2034
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um max. +/- 25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 488784-2023
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungKeine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungA) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtl. Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskr. verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist. 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern u. Abgaben zur Sozialvers. stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch Gerichts- noch durch Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. 3) der Bieter bei der Ausführung öff. Aufträge die umwelt-, sozial- und arbeitsrechtl. Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbez. Verstöße begangen hat. 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben. 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat und dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben. 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat. 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit u. Unabhängigkeit einer für den öff. Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. 9) dass der Bieter in den letzen 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentl. Auftrags / Konzessionsvertrags keine wesentl: Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat bzw. dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergl. Rechtsfolge geführt hat. 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohnges. oder § 23 Arbeitnehmerentsendeges. mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist. 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 III. Buch SozGes.Buch mit einer Geldbuße v. mind. 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsges. zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskr. verurteilt worden ist. 12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. 13) der Bieter über wirtschaftl. Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufd. fin. Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus diesem ausgeschr. Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung von Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverz. nachweisen kann. 14) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskr. festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße belegt worden ist. B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sow. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass diese Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Das Personal des Dritten, das über die mit den vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, ist bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber, ob diese Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jew. Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das Eignungskriterium nicht, oder liegen Ausschlussgründe i.S. d. §§ 123 und 124 GWB vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten v. Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erf. Unterlagen für jedes und Referenzen für mind. ein Mitglied der Bietergem. vorgel. werden (s. Vergabeunterlagen). Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum vorges. Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben; die o.g. Nachweise und Erklärungen auch für die vorges. Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV (s. Vergabeunterlagen). Mögl. geforderte Mindeststandards: Erfüllung der laufd. fin. Verpflichtungen unter Einschluss dieses ausgeschr. Auftrags nach Einschätzung des Auftraggebers.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über die vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Nahverkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der ausgeschriebenen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber/Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband "ÖPNV im Ammertal"
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZweckverband "ÖPNV im Ammertal"
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Anrufverkehr
Beschreibung: Los 2 umfasst den Linienbedarfsverkehr (Anrufverkehr) auf den Linien 791, 792 und 793.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wilhelm-Keil-Str. 50  
Stadt: Landkreis Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns04/08/2025
Enddatum der Laufzeit25/08/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um max. +/- 25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 488784-2023
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungKeine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungA) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtl. Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskr. verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist. 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern u. Abgaben zur Sozialvers. stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch Gerichts- noch durch Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. 3) der Bieter bei der Ausführung öff. Aufträge die umwelt-, sozial- und arbeitsrechtl. Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbez. Verstöße begangen hat. 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben. 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat und dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben. 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat. 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit u. Unabhängigkeit einer für den öff. Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. 9) dass der Bieter in den letzen 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentl. Auftrags / Konzessionsvertrags keine wesentl: Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat bzw. dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergl. Rechtsfolge geführt hat. 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohnges. oder § 23 Arbeitnehmerentsendeges. mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist. 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 III. Buch SozGes.Buch mit einer Geldbuße v. mind. 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsges. zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskr. verurteilt worden ist. 12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. 13) der Bieter über wirtschaftl. Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufd. fin. Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus diesem ausgeschr. Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung von Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverz. nachweisen kann. 14) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskr. festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße belegt worden ist. B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sow. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass diese Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Das Personal des Dritten, das über die mit den vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, ist bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber, ob diese Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jew. Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das Eignungskriterium nicht, oder liegen Ausschlussgründe i.S. d. §§ 123 und 124 GWB vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten v. Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erf. Unterlagen für jedes und Referenzen für mind. ein Mitglied der Bietergem. vorgel. werden (s. Vergabeunterlagen). Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum vorges. Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben; die o.g. Nachweise und Erklärungen auch für die vorges. Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV (s. Vergabeunterlagen). Mögl. geforderte Mindeststandards: Erfüllung der laufd. fin. Verpflichtungen unter Einschluss dieses ausgeschr. Auftrags nach Einschätzung des Auftraggebers.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über die vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Nahverkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der ausgeschriebenen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber/Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband "ÖPNV im Ammertal"
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZweckverband "ÖPNV im Ammertal"
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband "ÖPNV im Ammertal"
Registrierungsnummer: ZÖA
Postanschrift: Wilhelm-Keil-Str. 50  
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Kontaktperson: c/o Landratsamt Tübingen, z.Hdn. Herr Wagner
Telefon: +49 70712074325
Internetadresse: http://www.ammertalbahn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 931065cd-ff25-4376-8e2e-650d01b0c20a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2024 16:07:48 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 598678-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 194/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/10/2024

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Berglen
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Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
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Beuren (bei Nürtingen)
Biberach
Biberach an der Riss
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Bietigheim-Bissingen
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Bisingen
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Böblingen
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Bonndorf im Schwarzwald
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Bühl
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Calw
Calw
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