1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Konzeption und Umsetzung einer Kommunikationskampagne für das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Steigerung des Bewusstseins für die Bedeutung und Wertschätzung des Mittelstands
Beschreibung: Ausgeschrieben werden soll die konzeptionelle Entwicklung und die praktische Umsetzung der im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU vorgesehenen Kommunikationskampagne mit der Zielsetzung, insbesondere die Bedeutung des Mittelstands als Innovationsmotor und Garant für Wohlstand und Beschäftigung wieder sichtbarer zu machen und die Wertschätzung für das gesellschaftliche Verdienst unternehmerischer Selbständigkeit in der Breite zu steigern. Kernziel des gesamten Projekts ist die Steigerung der Wertschätzung für das mittelständische Unternehmertum und für unternehmerische Selbstständigkeit. Die Kommunikationskampagne soll darstellen, wie wichtig eine leistungsfähige mittelständische Wirtschaft für alle Menschen in Baden-Württemberg ist. Es soll wieder ein Bewusstsein geschaffen werden für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Verdienst des baden-württembergischen Mittelstands – also bspw. für eine verantwortungsvolle und langfristige Geschäftsausrichtung, für hohe Ausbildungsquoten, regionale Verwurzelung und soziales Engagement.
Kennung des Verfahrens: bf9c462b-39ca-427b-8518-dc3e076f9bf3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341000 Werbedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn 1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder 2. die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder 3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebots ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen mit einer vom Bieter zu erstellenden Anlage darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 7_Verpflichtungserklärung LTMG) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise in Anlage 12_Besondere Vertragsbedingungen und Merkblatt LTMG. 3. Mit Anlage 6_Erklärung unter IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen, 7. Mit Anlage 13_Scientology eine Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Konzeption und Umsetzung einer Kommunikationskampagne für das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Steigerung des Bewusstseins für die Bedeutung und Wertschätzung des Mittelstands
Beschreibung: Ausgeschrieben werden soll die konzeptionelle Entwicklung und die praktische Umsetzung der im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU vorgesehenen Kommunikationskampagne mit der Zielsetzung, insbesondere die Bedeutung des Mittelstands als Innovationsmotor und Garant für Wohlstand und Beschäftigung wieder sichtbarer zu machen und die Wertschätzung für das gesellschaftliche Verdienst unternehmerischer Selbständigkeit in der Breite zu steigern. Kernziel des gesamten Projekts ist die Steigerung der Wertschätzung für das mittelständische Unternehmertum und für unternehmerische Selbstständigkeit. Die Kommunikationskampagne soll darstellen, wie wichtig eine leistungsfähige mittelständische Wirtschaft für alle Menschen in Baden-Württemberg ist. Es soll wieder ein Bewusstsein geschaffen werden für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Verdienst des baden-württembergischen Mittelstands – also bspw. für eine verantwortungsvolle und langfristige Geschäftsausrichtung, für hohe Ausbildungsquoten, regionale Verwurzelung und soziales Engagement.
Interne Kennung: E71798794
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341000 Werbedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind einzureichen: 1. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, dass spätestens bei Beginn der Leistung eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes. 2. Angaben in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung zum Gesamtjahresumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Geschäftsjahre. 3. Angaben in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung zum Jahresumsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Geschäftsjahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind einzureichen: 1. Nachweis von mindestens einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten (mindestens eine Kommunikationskampagne mit einer Reichweite in einer Region, die der Größe des Landes Baden-Württemberg vergleichbar ist oder darüber hinaus) in den letzten drei Jahren (ab dem Datum der Versendung der Bekanntmachung) mit Anlage 10_Referenzen. Ein Bieter ist nicht besser geeignet, wenn er drei Referenzen statt nur eine Referenz vorlegt. Mindestanforderungen an die Referenz: Die als Referenzprojekt angegebene(n) Kommunikationskampagne(n) muss/müssen ein Auftragsvolumen von mind. 500.000 Euro je Referenzprojekt umfassen und mindestens drei verschiedene Medienkanäle (z.B. Plakatierung, Social-Media, Radio, Internet, Printmedien, Flyer), darunter jedenfalls auch Social-Media, genutzt haben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 2. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. 3. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen. 4. Verpflichtungserklärung in Anlage 5_Verpflichtungserklärung, dass bei dem Einsatz eines eignungsleihenden Unterauftragnehmers der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für das Kriterium „Preis“ können maximal 300 Wertungspunkte erzielt werden. Die Berechnung der Wertungspunkte für den Preis erfolgt dabei wie folgt: 1. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Gesamtpreis gemäß Anlage 8_Preisblatt) enthält die Höchstwertungspunktzahl von 300 Wertungspunkten. 2. Die preislich nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend einer Dreisatzberechnung Punktabzug von der Höchstwertungspunktzahl. Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt mit der Formel P_x= (Niedrigster Preis aller Angebote)/(Preis des Angebots X) *300 Wobei gilt: P_x = Wertungspunkte für den Preis (zwischen 0 und 300) des Angebots X. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Qualität des Angebots wird anhand verschiedener Bewertungskriterien („B“-Kriterien) bemessen. „B“-Kriterien sind die Umsetzung der Kommunikationskampagne („Umsetzungskonzept“), die dafür verwendeten Medien („Medienkonzept“) und die Evaluierung des Kampagnenerfolgs (Reichweite, erreichte Zielgruppen, „Evaluationskonzept“). Zur Darstellung sind drei Konzepte mit dem Angebot einzureichen („Umsetzungskonzept“, „Medienkonzept“, „Evaluationskonzept“). Mit den Konzepten soll inhaltlich dargestellt werden, wie das Kampagnenziel bestmöglich erreicht werden soll, die Bedeutung des Mittelstands als Innovationsmotor und Garant für Wohlstand und Beschäftigung wieder sichtbarer zu machen und die Wertschätzung für das gesellschaftliche Verdienst unternehmerischer Selbständigkeit in der Breite zu steigern. Die Konzepte sollen konkrete und verbindlich zugesagte Maßnahmen zur bestmöglichen Erreichung der Kampagnenziele enthalten. Mit den drei Konzepten können insgesamt maximal 500 Wertungspunkte erreicht werden: – Konzept 1: Umsetzungskonzept (max. 225 Wertungspunkte), – Konzept 2: Medienkonzept (max. 200 Wertungspunkte), – Konzept 3: Evaluationskonzept (max. 75 Wertungspunkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 11_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Anhand des Zielerreichungsgrades gemessen an der bestmöglichen Umsetzung, medialen Begleitung und Evaluierung der Kommunikationskampagne wird so ermittelt, ob ein Konzept die abgefragte Leistung „sehr überzeugend, hervorragend, insgesamt überdurchschnittlich“ (maximale Wertungspunktzahl) bis hin zu „insgesamt unbrauchbar“ (minimale Wertungspunktzahl) erfüllt. Die erreichbare Zahl an Wertungspunkten ist jeweils in der Anlage 11_Bewertungsmatrix angegeben. Jedes Konzept darf maximal 3 Seiten umfassen. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit Schriftgröße 12 Punkte, 1,5 zeilig. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Bei Überschreiten der Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten drei Seiten des Konzepts bewertet. Grafiken, Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Die Konzepte sind auf jeweils eigener Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Bieter mit Angeboten, die nach Wertung der ersten beiden Kriterien „Preis“ und „Qualität des Angebots“ rechnerisch den Zuschlag noch erhalten können, werden zu einer Präsentation eingeladen. Im Rahmen der Präsentation können die eingereichten Angebote nicht geändert werden. Im Rahmen der Präsentation sind die drei Konzepte und das für die Auftragserfüllung eingesetzte Team vorzustellen. Grundlage für die Präsentation sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen, ein gesondertes Briefing erfolgt nicht. Die Präsentation wird anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 11_Bewertungsmatrix bewertet (max. 200 Wertungspunkte): – Block 1 „Präsentation der angebotenen Inhalte“: Vollständigkeit, Aussagekraft und Qualität der Präsentation (Präsentationsunterlagen, Professionalität, Gestaltung im Team, Nachvollziehbarkeit, Medien, Rhetorik, Zeitmanagement). Erreichbare Maximalpunktzahl: 120 Wertungspunkte. – Block 2 „Q&A“: Qualität der Beantwortung der Fragen und fachlichen Anforderungen des Auftraggebers (Genauigkeit, Richtigkeit); adäquate Rückfragen, ggf. Klärung von Missverständnissen. Erreichbare Maximalpunktzahl: 80 Wertungspunkte. Die Präsentation der angebotenen Inhalte wird mit 120 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „sehr überzeugend, hervorragend, insgesamt überdurchschnittlich“ ist. Die Präsentation der angebotenen Inhalte wird mit 96 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „im Wesentlichen überzeugend und gut, in Teilen überdurchschnittlich“ ist. Die Präsentation der angebotenen Inhalte wird mit 72 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „nur in Teilen überzeugend, insgesamt nur durchschnittlich“ ist. Die Präsentation der angebotenen Inhalte wird mit 48 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „einige Lücken oder Mängel“ aufweisen, „insgesamt wenig überzeugend und unterdurchschnittlich“ ist. Die Präsentation der angebotenen Inhalte wird mit 24 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „insgesamt nicht überzeugend, überwiegend mange-/lückenhaft“ ist. Die Präsentation der angebotenen Inhalte wird mit 0 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „insgesamt unbrauchbar“ ist. Die erreichbare Zahl an Wertungspunkten ist jeweils in der Anlage 11_Bewertungsmatrix angegeben. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Q&A werden mit 80 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „sehr überzeugend, hervorragend, insgesamt überdurchschnittlich“ sind. Die Q&A werden mit 64 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „im Wesentlichen überzeugend und gut, in Teilen überdurchschnittlich“ sind. Die Q&A werden mit 48 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „nur in Teilen überzeugend, insgesamt nur durchschnittlich“ sind. Die Q&A werden mit 32 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „einige Lücken oder Mängel“ auf-weisen, „insgesamt wenig überzeugend und unterdurchschnittlich“ sind. Die Q&A werden mit 16 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „insgesamt nicht überzeugend, überwiegend mange-/lückenhaft“ sind. Die Q&A werden mit 0 Wertungspunkten bewertet, wenn sie „insgesamt unbrauchbar“ sind. Die erreichbare Zahl an Wertungspunkten ist jeweils in der Anlage 11_Bewertungsmatrix angegeben. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Geplante Dauer je Bieter: Für Block 1 der Präsentation ist ein Zeitraum von 20 Minuten vorgesehen. Für Block 2 „Q&A“ ist ein Zeitraum von 40 Minuten vorgesehen. Voraussichtliche Termine der Präsentation: 12./13.11.2024 (genauer Termin und Uhrzeit wird bis spätestens 08.11.2024 bekannt gegeben). Ort der Präsentation: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Ref. 41 Mittelstand und Handwerk, Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/10/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/10/2024 12:15:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08-A5942-75
Abteilung: Ref. 41 Mittelstand und Handwerk
Postanschrift: Neues Schloss, Schlossplatz 4
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 123-2373
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: USt-ID. DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721926-8730
Fax: +49721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 966e9ef0-a151-4ec6-9089-d52abcb9e98d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2024 12:43:08 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 591967-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2024