Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Unterstützungsleistung im Rahmen der Fachbetreuung für den Auftrag Rote-Liste-Zentrum

593979-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Unterstützungsleistung im Rahmen der Fachbetreuung für den Auftrag Rote-Liste-Zentrum
OJ S 192/2024 02/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
E-Mailevergabe@dlr.de
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterstützungsleistung im Rahmen der Fachbetreuung für den Auftrag Rote-Liste-Zentrum
BeschreibungDas Rote-Liste-Zentrum übernimmt als zentrale Koordinationsstelle für Rote Listen die Gesamtkoordination aller bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Rote Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten und dienen der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten. Derzeit werden von ca. 20.000 ehrenamtlich aktiven Experten und Expertinnen in Deutschland Basisdaten zusammengetragen. Die Experten und Expertinnen arbeiten entweder als (private) Einzelpersonen, als Mitglieder bzw. Mitarbeiter/-innen innerhalb bzw. für Fachorganisationen, Planungsbüros, Universitäten oder (Naturkunde-) Museen und bringen ihre Spezialkenntnisse zu den jeweiligen Organismengruppen in die Erarbeitung Roter Listen ein. Das Rote-Liste-Zentrum hat die Aufgabe, diese Erstellung der Roten Listen zu koordinieren, d.h. die Experten und Expertinnen fachlich, methodisch und organisatorisch so zu unterstützen, dass eine Fortschreibung Roter Listen in einem regelmäßigen Turnus und auf fachlich hohem Niveau gewährleistet ist. Darüber hinaus werden die Autoren und Autorinnen Roter Listen finanziell für solche Arbeiten vom Rote-Liste-Zentrum unterstützt, die für die Erarbeitung Roter Listen ihrer Organismengruppe prioritär und zwingend erforderlich sind. Das Rote-Liste-Zentrum arbeitet eng mit den begleitenden Gremien – der Steuerungsgruppe und dem Rote-Liste-Beirat – sowie mit dem Bundesamt für Naturschutz als Herausgeber der Roten Listen zusammen. Es bereitet hierfür die Veröffentlichungen der Ergebnisse vor, ist verantwortlich für deren Qualitätssicherung und übernimmt themenbezogen die Öffentlichkeits- und PR-Arbeiten. Rote Listen werden in einem 10-Jahres-Rhythmus aktualisiert, wobei die Vorbereitungsarbeiten im Anschluss an die Publikation der letzten Version beginnen können. Es wird davon ausgegangen, dass sich zu jedem Zeitpunkt Rote Listen zu 20 bis 25 Organismengruppen in Bearbeitung befinden. Die Unterstützung seitens der Fachbetreuung im Rote-Liste-Zentrum umfasst alle in diesem Kontext anfallenden fachlichen Arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rote-Liste-Zentrums www.rote-liste-zentrum.de. Die untenstehenden Aufgaben müssen im Rahmen der Verlängerung des Auftrags „Rote-Liste-Zentrums“ von dem Auftragnehmer bzw. der Auftragnehmerin als Fachbetreuer bzw. Fachbetreuerin im Zeitraum vom 01.12.2024 bis 30.11.2027 bearbeitet werden.
Kennung des Verfahrens0e17a0f2-eec9-484a-be6f-05bd84a6a807
Interne KennungE91166632
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAusschlussgründe wegen der Nähe zu Russland: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
KonkursDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
KorruptionDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
BetrugsbekämpfungDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
ZahlungsunfähigkeitDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Entrichtung von SteuernDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Unterstützungsleistung im Rahmen der Fachbetreuung für den Auftrag Rote-Liste-Zentrum 2.2 Spezielle Anforderungen für Los 1: Schwerpunkt Nomenklatur, Taxonomie und Methodik
Beschreibung: In Einzelfällen muss die Neuerarbeitung oder Aktualisierung der Checklisten (CL) seitens des Rote-Liste-Zentrums geleistet werden, wobei die unterschiedlichen Arbeitsweisen der Fachszene sowie der aktuelle taxonomische Kenntnisstand der zoologischen, botanischen und mykologischen Organismengruppen zu berücksichtigen sind. Die Qualitätsprüfung der Checklisten umfasst bei der Zusammenführung unterschiedlicher Referenzlisten sowie bei dem Vergleich mit der vorherigen Roten Liste auch die Berücksichtigung der Grundsätze der Konzeptsynonymie sowie die Prüfung und die Korrektur der verwendeten Nomenklatur nach den anerkannten internationalen Nomenklaturregeln. Dafür muss der/die Auftragnehmer/-in Spezialkenntnisse in der Anwendung der Nomenklaturregeln besitzen.
Interne Kennung: E91166632
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2024
Enddatum der Laufzeit30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungMindestreferenz
BeschreibungAbgabe von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Objekte in dem jeweiligen Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E91166632
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E91166632
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/10/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/10/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Bundes
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Unterstützungsleistung im Rahmen der Fachbetreuung für den Auftrag Rote-Liste-Zentrum 2.3 Spezielle Anforderungen für Los 2: Schwerpunkt Qualitätsmanagement der Fachbetreuung
Beschreibung: Das Ziel und auch die Aufgaben des Rote-Liste-Zentrums sind in einem Feinkonzept entwickelt und beschrieben (Anlage 2). Hierfür wurden begleitend zur Fachbetreuung Verfahrensanleitungen, Infodokumente und weitere Dokumente des Qualitätsmanagements zu verschiedenen Prozessen und Aufgaben im Rahmen der auftragsbezogenen Systemdokumentation entwickelt. Diese Dokumente werden kontinuierlich diskutiert, angepasst und verbessert. Die Prozesse des Qualitätsmanagements des RLZ sind in das Integrierte Managementsystem (IMS) des DLR-PT eingebunden, welches die Anforderungen nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 27001 erfüllt. Die Dokumente zum Qualitätsmanagement des RLZ betreffen die folgenden Aufgabenbereiche:
Interne Kennung: E91166632
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2024
Enddatum der Laufzeit30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungMindestreferenz
BeschreibungAbgabe von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Objekte in dem jeweiligen Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E91166632
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-03005-81
Postanschrift: Linder Höhe  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51147
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: evergabe@dlr.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +492289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6a1808c8-2393-44e1-bf66-35689fa6c924 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2024 10:59:01 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 593979-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2024

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Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
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Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
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Ennigerloh
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Hagen
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Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
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Jülich
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