2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139100 Fahrgestelle mit Führerhaus
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Laufenstraße 84
Stadt: Monschau
Postleitzahl: 52156
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Konkurs: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 333 und 334 (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch iVm 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter müssen erklären, dass sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls nicht erfüllt sind.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder nach §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder nach 264 StGB Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen ihr Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, 232 b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von Steuern: Bieter müssen erklären, dass ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet haben.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Abgabe einer Eigenerklärung "Sanktionspaket 5 EU (Russlandbezug)" zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022