2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die herzustellenden Vegetationsflächen erstrecken sich über unterschiedliche Standorte und Gewässerabschnitte von der Wanner Straße im Süden bis zur Alfred-Zingler-Straße am Pumpwerk Löchte im Norden der Stadt Gelsenkirchen. Südlichster und nördlichster Arbeitsbereich sind etwa 4 km Luftlinie voneinander entfernt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYDKDS93
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es sind keine verschiedenen Länder beteiligt.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 sowie die fakultativen Ausschlussgründe gemäß GWB § 124. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Formular II zur Bietereignung (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaftsmitglieder) verwiesen. Im Vorfeld der Zuschlagserteilung führt die Vergabestelle für den Bestbieter eine Abfrage über Einträge in das Wettbewerbsregister durch.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Korruption: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe
Betrugsbekämpfung: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Entrichtung von Steuern: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe