Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Betriebsunterstützung SAP

576687-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Betriebsunterstützung SAP
OJ S 187/2024 25/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Heidelberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBetriebsunterstützung SAP
BeschreibungDas Universitätsklinikum Heidelberg hat derzeit mehrere Systeme SAP im Einsatz, das sich aus diversen Modulen und Applikationen zusammensetzt, die den unten aufgeführten und nach Losen aufgeteilten Tabellen entnommen werden können. Nicht nur das Wartungsende der SAP Business Suite 7 macht eine Unterstützung in der Transformation hin zu S/4HANA notwendig, sondern auch der derzeitige Betrieb benötigt fachliche Funktions- und Prozessberatung sowie Management-/ und Consultingunterstützung. Der aufgeführte Bedarf für die Unterstützungsleistungen durch den künftigen Auftragnehmer ergibt sich aus einer Bestellwertanalyse der letzten vier Jahre. Es wird durch die Transformation auf S/4HANA jedoch von einem erhöhten Bedarf (ca. 800-1.000 PT pro Jahr) ausgegangen.
Kennung des Verfahrens24189a42-cf9b-46be-ab0b-6d8895012224
Interne Kennung2024-285
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftIm Neuenheimer Feld 672  
StadtHeidelberg
Postleitzahl69120
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y6CE Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Betriebsunterstützung SAP ECC und künftig SAP S/4HANA und SAP BW/4HANA & SAC
Beschreibung: Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung eines externen Dienstleisters bzw. einer Bietergemeinschaft für die Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes von SAP ECC, SAP BW und künftig von SAP S/4HANA, SAP BW/4HANA & SAC einschließlich Service, Support, individuellem Customizing bzw. Implementierung und Management-/Consultingleistungen. Des Weiteren wird die Unterstützung im Betrieb von SAP APM separat ausgeschrieben. Bietergemeinschaften sind ausdrücklich zugelassen. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Die Ausschreibung ist aufgeteilt in zwei Lose. Für beide Lose müssen NICHT IM TEILNAHMEWETTBEWERB, SONDERN IN DER SPÄTEREN ANGEBOTSPHASE die jeweils in Kap. 2.4.3 des den Vergabeunterlagen beigefügten Dokuments "B2_Leistungsbeschreibung_UKHD_Betriebsunterstützung_V1.0" aufgeführten Kompetenzprofile eingereicht werden. Los 1: Betriebsunterstützung SAP ECC und künftig SAP S/4HANA und SAP BW/4HANA & SAC SAP bietet umfassende Anwendungsmöglichkeiten für Unternehmen bei der Speicherung, Ab-frage, Analyse und Verarbeitung von Daten. Die Synchronisierung durch das SAP-Informationssystems ermöglicht dem Unternehmen die konsistente Datenverarbeitung sowie den reibungslosen Informationsaustausch in Echtzeit. Service und Support für SAP ECC laufen im Jahr 2027 aus, sodass der Betrieb spätestens ab diesem Zeitpunkt auf die Nachfolgelösung SAP S/4HANA umgestellt worden sein muss. Die geforderten Leistungen sind in Kapitel 2 des den Vergabeunterlagen beigefügten Dokuments "B2_Leistungsbeschreibung_UKHD_Betriebsunterstützung_V1.0" beschrieben. Los 2: Betriebsunterstützung SAP APM Das SAP-Modul Apotheke, Pflege und Materialwirtschaft (APM) unterstützt bei der Abbildung sämtlicher Apotheken Logistikprozesse. Die Lösung ermöglicht die Automatisierung und Optimierung von Prozessen und liefert darüber hinaus nützliche Analysetools. Das Modul ist beim Auftraggeber in SAP integriert und soll bis zum Übergang auf S/4HANA weiter betrieben werden. Die geforderten Leistungen sind in Kapitel 2 des den Vergabeunterlagen beigefügten Dokuments "B2_Leistungsbeschreibung_UKHD_Betriebsunterstützung_V1.0" beschrieben.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672  
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es erfolgt der Abschluss eines Vertrages mit einem Projektstart IV/2024, einer Grundlaufzeit von 4 Jahren und einer zweimaligen optionalen Verlängerung von jeweils einem Jahr auf der Basis eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt ca. 845 Beratertage für Los 1 und 200 Beratertage für Los 2 pro Jahr, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 Monate umfasst. Der Auftraggeber erwartet, dass ca. 80% der Aufgaben remote, 20% vor Ort wahrzunehmen sind. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Kontingentes durch den Auftraggeber besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
BeschreibungIch/wir erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
BeschreibungIch wir erkläre/n, dass ich/wir meiner/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs 1 Nr. 1-9 GWB
BeschreibungIch/wir erkläre/n, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, - das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
BeschreibungIch/wir erkläre/n, dass die unter § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) genannten und nachfolgend abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfüllt werden: Nach § 19 Abs. 1 MiLoG sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Nach § 21 Abs. 1 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt, 2. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet, 3. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 3 S. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 4. entgegen § 16 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 S. 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet, 5. entgegen § 16 Abs. 1 S. 3, auch in Verbindung mit Abs. 3 S. 2, eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 6. entgegen § 16 Abs. 2 oder 4 eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt, 7. entgegen § 17 Abs. 1 S. 1, auch in Verbindung mit S. 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, 8. entgegen § 17 Abs. 2 eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält oder 9. entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. Nach § 21 Abs. 2 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrages 1. entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder 2. einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung gem. Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
BeschreibungDie nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die laut Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zu-trifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Art. 10 Absätze 1, 3, 6 Buchstaben a bis e, Absätze 8 bis 10 und die Art. 11 bis 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Art. 7, 8, 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Art. 18, 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Art. 29 f. der Richtlinie 2014/25/EU und unter Art. 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu er-füllen: a) Russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Abs. 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Abs. 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Ver-trägen, die vor dem 09. April 2022 geschlossen wurden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Beschäftigtenzahl
BeschreibungAngaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren Beschäftigen des Unternehmens, getrennt nach Deutschland und EU inklusive assoziierter Staaten (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl Deutschland in folgenden Jahren: 2021 / 2022 / 2023 Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl EU inkl. assoziierter Staaten in folgenden Jahren: 2021 / 2022 / 2023

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Anzahl Fachkräfte
BeschreibungAngaben zu der Anzahl der im Unternehmen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages beschäftigten Fachkräfte in den von der Ausschreibung aufgeführten Leistungsbereichen: Angabe Anzahl Fachkräfte (z. Zt. der Abgabe des Teilnahmeantrags)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Bankauskunft
Beschreibung- Nachweis einer Bankauskunft des Bewerbers, die nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages ist (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Hinweis: Für Unterauftragnehmer ist eine Bankauskunft nicht erforderlich. (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrages ergebenden in Deutschland gesetzlich und tarifmäßig versicherbaren Risiken. - in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV; mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall jährlich und für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n den Nachweis (Versicherung) als Anlage 3 a, b, c usw. bei. - oder eine Eigenerklärung, dass der Bewerber eine solche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird. Wird der Versicherungsnachweis nicht spätestens vor Zuschlag des Angebotes eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir verpflichte/n mich/uns, spätestens zum Zuschlagszeitpunkt eine solche in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, spätestens zum Zuschlagszeitpunkt eine Bescheinigung über eine entsprechende vorhandene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Dem Bewerber ist bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird. Hinweis: Für Unterauftragnehmer ist der Versicherungsnachweis nicht erforderlich.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Umsatzentwicklung 1
BeschreibungAngaben zur Umsatzentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung), getrennt nach Deutschland, EU und weltweit liegen vor (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 1. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz Deutschland in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023) Angabe Jahresumsatz EU in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023) Angabe Jahresumsatz weltweit in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1: Umsatzentwicklung 2
BeschreibungAngaben zur Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) im Bereich von IT-Dienstleistungen, wobei der Mindestumsatz pro Jahr bei jeweils 1 Mio. EUR liegen muss. (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 2. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz (Im Bereich von IT-Dienstleistungen) in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1: Referenzen I
BeschreibungKurzbeschreibung von fünf Aufträgen in den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist -, die einen ähnlichen Gegenstand, wie die ausgeschriebene Leistung hatten. Es dürfen auch laufende Aufträge genannt werden. Hierbei sind auftragsbezogen mindestens folgende Angaben zu machen: - Kurzbeschreibung des Auftrags, des Anwendungsbereichs/-umfelds, der erbrachten IT-Dienstleistungen und des Auftraggebers (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) - Auftragslaufzeit (Start/Ende) - Skizzierung der IT-Systemumgebung und Anwendungsprogramme - Auftragshöhe in Personentagen Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellte Dokumente), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht Kurzbeschreibung von fünf Referenzen) bei (als Anlage 4 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 8 Punkte: Eine Referenz wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und kann als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 16 Punkte: Zwei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 24 Punkte: Drei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 32 Punkte: Vier Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 40 Punkte: Fünf Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. Eine Differenzierung erfolgt über die jeweilige Anzahl der Referenzen und den geforderten Angaben. Die Eignung für Los 1 liegt vor, wenn die A-Kriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt sind und der Bewerber in den Kriterien "Referenzen I" und "Referenzen II" INSGESAMT mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1: Referenzen II
BeschreibungVorlage und Beschreibung von drei Referenzaufträgen zu vergleichbaren IT-Dienstleistungen (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) aus den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Es dürfen auch laufende Aufträge genannt werden. Die Referenzen sollten in Summe Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweisen: - in vergleichbarer Art und - in vergleichbarer Größenordnung sowie mit mindestens folgenden Angaben - Kurzbeschreibung des Auftrags, des Anwendungsbereichs/-umfelds, der erbrachten IT-Dienstleistungen und des Auftraggebers (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) - Auftragslaufzeit (Start/Ende) - Skizzierung der IT-Systemumgebung und Anwendungsprogramme - Auftragshöhe in Personentagen - Vorgehensweise, Methodik und eingesetzte Werkzeuge - Besondere Herausforderungen im Rahmen des Auftrags - Angabe des Auftraggebers und dessen Branche mit Nennung eines Ansprechpartners und dessen Funktion und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellte Dokumente), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht von drei Referenzen) bei (als Anlage 5 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 1 bis 20 Punkte: Eine vergleichbare Referenz, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (Die Angaben erlauben keine vollständige Bewertung und sind Beweis für eine mittelmäßige Eignung des Bewerbers.) 20 bis 40 Punkte: Zwei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und erfüllen die Erwartungen und sind Beweis für eine gute Eignung des Bewerbers.) 40 bis 60 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und Erwartungen vollständig und sind Beweis für eine sehr gute Eignung des Bewerbers.) Die Vergabe der Punkte erfolgt im Wege der vergleichenden Bewertung. Die Anzahl der vorgelegten und gültigen Referenzen der Bewerber werden miteinander verglichen und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Eine Differenzierung erfolgt über Art und Umfang, Vergleichbarkeit der Leistungen sowie Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung zu den geforderten Referenzen. Dabei werden insbesondere die Vergleichbarkeit zu dem ausgeschriebenen Vorhaben sowie die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung in Betracht gezogen. Die Eignung für Los 1 liegt vor, wenn die A-Kriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt sind und der Bewerber in den Kriterien "Referenzen I" und "Referenzen II" INSGESAMT mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 2: Referenzen I
BeschreibungKurzbeschreibung von fünf Aufträgen in den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist -, die die Betriebsunterstützung des SAP-Moduls APM zum Gegenstand haben. Es dürfen auch laufende Aufträge genannt werden. Hierbei sind referenzbezogen mindestens folgende Angaben zu machen: - Kurzbeschreibung des Auftrags, des Anwendungsbereichs/-umfelds, der erbrachten IT-Dienstleistungen und des Auftraggebers (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) - Auftragslaufzeit (Start/Ende) - Skizzierung der IT-Systemumgebung und Anwendungsprogramme - Auftragshöhe in Personentagen Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellten Dokumenten), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht Kurzbeschreibung von fünf Referenzen) bei (als Anlage 4 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 8 Punkte: Eine Referenz wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und kann als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 16 Punkte: Zwei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 24 Punkte: Drei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 32 Punkte: Vier Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 40 Punkte: Fünf Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. Eine Differenzierung erfolgt über die jeweilige Anzahl der Referenzen und den geforderten Angaben. Die Eignung für Los 2 liegt vor, wenn die A-Kriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt sind und der Bewerber in den Kriterien "Referenzen I" und "Referenzen II" INSGESAMT mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 2: Referenzen II
BeschreibungVorlage und Beschreibung von drei Referenzaufträgen, aus den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, die die Betriebsunterstützung des SAP-Moduls APM (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) zum Gegenstand haben. Es dürfen auch laufende Aufträge genannt werden. Die Referenzen sollten in Summe Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweisen: - in vergleichbarer Art und - in vergleichbarer Größenordnung sowie mit mindestens folgenden Angaben - Kurzbeschreibung des Auftrags, des Anwendungsbereichs/-umfelds, der erbrachten IT-Dienstleistungen und des Auftraggebers (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) - Auftragslaufzeit (Start/Ende) - Skizzierung der IT-Systemumgebung und Anwendungsprogramme - Auftragshöhe in Personentagen - Vorgehensweise, Methodik und eingesetzte Werkzeuge - Besondere Herausforderungen im Rahmen des Auftrags - Angabe des Auftraggebers und dessen Branche mit Nennung eines Ansprechpartners und dessen Funktion und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellten Dokumenten), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht von drei Referenzen) bei (als Anlage 5 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 1 bis 20 Punkte: Eine vergleichbare Referenz, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (Die Angaben erlauben keine vollständige Bewertung und sind Beweis für eine mittelmäßige Eignung des Bewerbers.) 20 bis 40 Punkte: Zwei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und erfüllen die Erwartungen und sind Beweis für eine gute Eignung des Bewerbers.) 40 bis 60 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und Erwartungen vollständig und sind Beweis für eine sehr gute Eignung des Bewerbers.) Die Vergabe der Punkte erfolgt im Wege der vergleichenden Bewertung. Die Anzahl der vorgelegten und gültigen Referenzen der Bewerber werden miteinander verglichen und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Eine Differenzierung erfolgt über Art und Umfang, Vergleichbarkeit der Leistungen sowie Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung zu den geforderten Referenzen. Dabei werden insbesondere die Vergleichbarkeit zu dem ausgeschriebenen Vorhaben sowie die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung in Betracht gezogen. Die Eignung für Los 2 liegt vor, wenn die A-Kriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt sind und der Bewerber in den Kriterien "Referenzen I" und "Referenzen II" INSGESAMT mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 2: Umsatzentwicklung 2
BeschreibungAngaben zur Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) im Bereich von IT-Dienstleistungen, wobei der Mindestumsatz pro Jahr bei jeweils 0,5 Mio. EUR liegen muss. (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 2. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz (Im Bereich von IT-Dienstleistungen) in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der einfachen Richtwertmethode erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis: Z(Bieter) = L(Bieter) / P(Bieter) Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert: Z(Bieter) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots L(Bieter) = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots P(Bieter) = Bruttopreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt (in Euro)] Aus einer Gegenüberstellung aller Bewertungskriterien nach Bewertung der finalen Angebote so-wie unter Berücksichtigung der Erfüllung aller definierter Mindestanforderungen noch in der Auswahl befindlichen Angebote wird dann auf Basis der Kennzahl Z das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Dieses ist das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z. Der Zuschlag wird auf dieses Angebot erteilt. Haben verschiedene Angebote den gleichen Wert Z, so erhält von diesen Angeboten das preisgünstigste Angebot den Zuschlag. Sollten mehr als ein Angebot den gleichen Wert "Z" erzielen, dann ist der günstigste Preis das Entscheidungskriterium.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Leistungen: - Erfüllung aller Ausschlusskriterien (A-Kriterien) des Kriterienkatalogs - Erfüllung von Mindestanforderungen für die insgesamt zu erreichende Leistungspunkt-zahl: Mindestpunktzahl = 60% des erreichbaren Gesamtwertes für Leistungspunkte für jede Kriterienhauptgruppe Ein Nichterreichen dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebotes. Zuschlagskriterien sind Preis und Leistung, die zueinander in gleichen Verhältnissen gewichtet sind. Die Gewichtung der einzelnen Leistungskriterien ergibt sich aus dem Kriterienkatalog.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUniversitätsklinikum Heidelberg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Betriebsunterstützung SAP APM
Beschreibung: Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung eines externen Dienstleisters bzw. einer Bietergemeinschaft für die Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes von SAP ECC, SAP BW und künftig von SAP S/4HANA, SAP BW/4HANA & SAC einschließlich Service, Support, individuellem Customizing bzw. Implementierung und Management-/Consultingleistungen. Des Weiteren wird die Unterstützung im Betrieb von SAP APM separat ausgeschrieben. Bietergemeinschaften sind ausdrücklich zugelassen. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Die Ausschreibung ist aufgeteilt in zwei Lose. Für beide Lose müssen NICHT IM TEILNAHMEWETTBEWERB, SONDERN IN DER SPÄTEREN ANGEBOTSPHASE die jeweils in Kap. 2.4.3 des den Vergabeunterlagen beigefügten Dokuments "B2_Leistungsbeschreibung_UKHD_Betriebsunterstützung_V1.0" aufgeführten Kompetenzprofile eingereicht werden. Los 1: Betriebsunterstützung SAP ECC und künftig SAP S/4HANA und SAP BW/4HANA & SAC SAP bietet umfassende Anwendungsmöglichkeiten für Unternehmen bei der Speicherung, Ab-frage, Analyse und Verarbeitung von Daten. Die Synchronisierung durch das SAP-Informationssystems ermöglicht dem Unternehmen die konsistente Datenverarbeitung sowie den reibungslosen Informationsaustausch in Echtzeit. Service und Support für SAP ECC laufen im Jahr 2027 aus, sodass der Betrieb spätestens ab diesem Zeitpunkt auf die Nachfolgelösung SAP S/4HANA umgestellt worden sein muss. Die geforderten Leistungen sind in Kapitel 2 des den Vergabeunterlagen beigefügten Dokuments "B2_Leistungsbeschreibung_UKHD_Betriebsunterstützung_V1.0" beschrieben. Los 2: Betriebsunterstützung SAP APM Das SAP-Modul Apotheke, Pflege und Materialwirtschaft (APM) unterstützt bei der Abbildung sämtlicher Apotheken Logistikprozesse. Die Lösung ermöglicht die Automatisierung und Optimierung von Prozessen und liefert darüber hinaus nützliche Analysetools. Das Modul ist beim Auftraggeber in SAP integriert und soll bis zum Übergang auf S/4HANA weiter betrieben werden. Die geforderten Leistungen sind in Kapitel 2 des den Vergabeunterlagen beigefügten Dokuments "B2_Leistungsbeschreibung_UKHD_Betriebsunterstützung_V1.0" beschrieben.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672  
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es erfolgt der Abschluss eines Vertrages mit einem Projektstart IV/2024, einer Grundlaufzeit von 4 Jahren und einer zweimaligen optionalen Verlängerung von jeweils einem Jahr auf der Basis eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt ca. 845 Beratertage für Los 1 und 200 Beratertage für Los 2 pro Jahr, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 Monate umfasst. Der Auftraggeber erwartet, dass ca. 80% der Aufgaben remote, 20% vor Ort wahrzunehmen sind. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Kontingentes durch den Auftraggeber besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
BeschreibungIch/wir erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
BeschreibungIch wir erkläre/n, dass ich/wir meiner/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs 1 Nr. 1-9 GWB
BeschreibungIch/wir erkläre/n, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, - das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
BeschreibungIch/wir erkläre/n, dass die unter § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) genannten und nachfolgend abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfüllt werden: Nach § 19 Abs. 1 MiLoG sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Nach § 21 Abs. 1 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt, 2. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet, 3. entgegen § 15 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 3 S. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 4. entgegen § 16 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 S. 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet, 5. entgegen § 16 Abs. 1 S. 3, auch in Verbindung mit Abs. 3 S. 2, eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 6. entgegen § 16 Abs. 2 oder 4 eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt, 7. entgegen § 17 Abs. 1 S. 1, auch in Verbindung mit S. 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, 8. entgegen § 17 Abs. 2 eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält oder 9. entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. Nach § 21 Abs. 2 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrages 1. entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder 2. einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungLos 1 & Los 2: Eigenerklärung gem. Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
BeschreibungDie nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die laut Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zu-trifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Art. 10 Absätze 1, 3, 6 Buchstaben a bis e, Absätze 8 bis 10 und die Art. 11 bis 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Art. 7, 8, 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Art. 18, 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Art. 29 f. der Richtlinie 2014/25/EU und unter Art. 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu er-füllen: a) Russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Abs. 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Abs. 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Ver-trägen, die vor dem 09. April 2022 geschlossen wurden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Beschäftigtenzahl
BeschreibungAngaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren Beschäftigen des Unternehmens, getrennt nach Deutschland und EU inklusive assoziierter Staaten (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl Deutschland in folgenden Jahren: 2021 / 2022 / 2023 Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl EU inkl. assoziierter Staaten in folgenden Jahren: 2021 / 2022 / 2023

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Anzahl Fachkräfte
BeschreibungAngaben zu der Anzahl der im Unternehmen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages beschäftigten Fachkräfte in den von der Ausschreibung aufgeführten Leistungsbereichen: Angabe Anzahl Fachkräfte (z. Zt. der Abgabe des Teilnahmeantrags)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Bankauskunft
Beschreibung- Nachweis einer Bankauskunft des Bewerbers, die nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages ist (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Hinweis: Für Unterauftragnehmer ist eine Bankauskunft nicht erforderlich. (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrages ergebenden in Deutschland gesetzlich und tarifmäßig versicherbaren Risiken. - in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV; mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall jährlich und für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n den Nachweis (Versicherung) als Anlage 3 a, b, c usw. bei. - oder eine Eigenerklärung, dass der Bewerber eine solche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird. Wird der Versicherungsnachweis nicht spätestens vor Zuschlag des Angebotes eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir verpflichte/n mich/uns, spätestens zum Zuschlagszeitpunkt eine solche in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, spätestens zum Zuschlagszeitpunkt eine Bescheinigung über eine entsprechende vorhandene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Dem Bewerber ist bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird. Hinweis: Für Unterauftragnehmer ist der Versicherungsnachweis nicht erforderlich.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1 & Los 2: Umsatzentwicklung 1
BeschreibungAngaben zur Umsatzentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung), getrennt nach Deutschland, EU und weltweit liegen vor (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 1. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz Deutschland in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023) Angabe Jahresumsatz EU in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023) Angabe Jahresumsatz weltweit in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1: Umsatzentwicklung 2
BeschreibungAngaben zur Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) im Bereich von IT-Dienstleistungen, wobei der Mindestumsatz pro Jahr bei jeweils 1 Mio. EUR liegen muss. (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 2. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz (Im Bereich von IT-Dienstleistungen) in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1: Referenzen I
BeschreibungKurzbeschreibung von fünf Aufträgen in den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist -, die einen ähnlichen Gegenstand, wie die ausgeschriebene Leistung hatten. Es dürfen auch laufende Aufträge genannt werden. Hierbei sind auftragsbezogen mindestens folgende Angaben zu machen: - Kurzbeschreibung des Auftrags, des Anwendungsbereichs/-umfelds, der erbrachten IT-Dienstleistungen und des Auftraggebers (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) - Auftragslaufzeit (Start/Ende) - Skizzierung der IT-Systemumgebung und Anwendungsprogramme - Auftragshöhe in Personentagen Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellte Dokumente), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht Kurzbeschreibung von fünf Referenzen) bei (als Anlage 4 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 8 Punkte: Eine Referenz wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und kann als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 16 Punkte: Zwei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 24 Punkte: Drei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 32 Punkte: Vier Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 40 Punkte: Fünf Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. Eine Differenzierung erfolgt über die jeweilige Anzahl der Referenzen und den geforderten Angaben. Die Eignung für Los 1 liegt vor, wenn die A-Kriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt sind und der Bewerber in den Kriterien "Referenzen I" und "Referenzen II" INSGESAMT mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 1: Referenzen II
BeschreibungVorlage und Beschreibung von drei Referenzaufträgen zu vergleichbaren IT-Dienstleistungen (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) aus den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Es dürfen auch laufende Aufträge genannt werden. Die Referenzen sollten in Summe Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweisen: - in vergleichbarer Art und - in vergleichbarer Größenordnung sowie mit mindestens folgenden Angaben - Kurzbeschreibung des Auftrags, des Anwendungsbereichs/-umfelds, der erbrachten IT-Dienstleistungen und des Auftraggebers (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) - Auftragslaufzeit (Start/Ende) - Skizzierung der IT-Systemumgebung und Anwendungsprogramme - Auftragshöhe in Personentagen - Vorgehensweise, Methodik und eingesetzte Werkzeuge - Besondere Herausforderungen im Rahmen des Auftrags - Angabe des Auftraggebers und dessen Branche mit Nennung eines Ansprechpartners und dessen Funktion und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellte Dokumente), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht von drei Referenzen) bei (als Anlage 5 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 1 bis 20 Punkte: Eine vergleichbare Referenz, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (Die Angaben erlauben keine vollständige Bewertung und sind Beweis für eine mittelmäßige Eignung des Bewerbers.) 20 bis 40 Punkte: Zwei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und erfüllen die Erwartungen und sind Beweis für eine gute Eignung des Bewerbers.) 40 bis 60 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und Erwartungen vollständig und sind Beweis für eine sehr gute Eignung des Bewerbers.) Die Vergabe der Punkte erfolgt im Wege der vergleichenden Bewertung. Die Anzahl der vorgelegten und gültigen Referenzen der Bewerber werden miteinander verglichen und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Eine Differenzierung erfolgt über Art und Umfang, Vergleichbarkeit der Leistungen sowie Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung zu den geforderten Referenzen. Dabei werden insbesondere die Vergleichbarkeit zu dem ausgeschriebenen Vorhaben sowie die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung in Betracht gezogen. Die Eignung für Los 1 liegt vor, wenn die A-Kriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt sind und der Bewerber in den Kriterien "Referenzen I" und "Referenzen II" INSGESAMT mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 2: Referenzen I
BeschreibungKurzbeschreibung von fünf Aufträgen in den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist -, die die Betriebsunterstützung des SAP-Moduls APM zum Gegenstand haben. Es dürfen auch laufende Aufträge genannt werden. Hierbei sind referenzbezogen mindestens folgende Angaben zu machen: - Kurzbeschreibung des Auftrags, des Anwendungsbereichs/-umfelds, der erbrachten IT-Dienstleistungen und des Auftraggebers (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) - Auftragslaufzeit (Start/Ende) - Skizzierung der IT-Systemumgebung und Anwendungsprogramme - Auftragshöhe in Personentagen Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellten Dokumenten), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht Kurzbeschreibung von fünf Referenzen) bei (als Anlage 4 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 8 Punkte: Eine Referenz wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und kann als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 16 Punkte: Zwei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 24 Punkte: Drei Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 32 Punkte: Vier Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. 40 Punkte: Fünf Referenzen wurden mit den geforderten Angaben beschrieben und können als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen werden. Eine Differenzierung erfolgt über die jeweilige Anzahl der Referenzen und den geforderten Angaben. Die Eignung für Los 2 liegt vor, wenn die A-Kriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt sind und der Bewerber in den Kriterien "Referenzen I" und "Referenzen II" INSGESAMT mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 2: Referenzen II
BeschreibungVorlage und Beschreibung von drei Referenzaufträgen, aus den letzten drei Jahren (bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) - gerechnet rückwirkend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, die die Betriebsunterstützung des SAP-Moduls APM (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) zum Gegenstand haben. Es dürfen auch laufende Aufträge genannt werden. Die Referenzen sollten in Summe Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweisen: - in vergleichbarer Art und - in vergleichbarer Größenordnung sowie mit mindestens folgenden Angaben - Kurzbeschreibung des Auftrags, des Anwendungsbereichs/-umfelds, der erbrachten IT-Dienstleistungen und des Auftraggebers (vornehmlich aus dem Klinikumfeld bzw. aus dem Gesundheitsbereich) - Auftragslaufzeit (Start/Ende) - Skizzierung der IT-Systemumgebung und Anwendungsprogramme - Auftragshöhe in Personentagen - Vorgehensweise, Methodik und eingesetzte Werkzeuge - Besondere Herausforderungen im Rahmen des Auftrags - Angabe des Auftraggebers und dessen Branche mit Nennung eines Ansprechpartners und dessen Funktion und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) Hinweis: Die geforderten Angaben können formfrei (also durch vom Bewerber erstellten Dokumenten), allerdings zwingend unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. - (Bitte ankreuzen, wenn zutreffend) Ich/wir füge/n einen Nachweis (Übersicht von drei Referenzen) bei (als Anlage 5 a, b, c usw.). Bewertung: 0 Punkte: Die geforderten Angaben liegen nicht vor. 1 bis 20 Punkte: Eine vergleichbare Referenz, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (Die Angaben erlauben keine vollständige Bewertung und sind Beweis für eine mittelmäßige Eignung des Bewerbers.) 20 bis 40 Punkte: Zwei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und erfüllen die Erwartungen und sind Beweis für eine gute Eignung des Bewerbers.) 40 bis 60 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung (die Angaben entsprechen den Anforderungen und Erwartungen vollständig und sind Beweis für eine sehr gute Eignung des Bewerbers.) Die Vergabe der Punkte erfolgt im Wege der vergleichenden Bewertung. Die Anzahl der vorgelegten und gültigen Referenzen der Bewerber werden miteinander verglichen und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Eine Differenzierung erfolgt über Art und Umfang, Vergleichbarkeit der Leistungen sowie Ausführlichkeit und Qualität der Beschreibung zu den geforderten Referenzen. Dabei werden insbesondere die Vergleichbarkeit zu dem ausgeschriebenen Vorhaben sowie die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung in Betracht gezogen. Die Eignung für Los 2 liegt vor, wenn die A-Kriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt sind und der Bewerber in den Kriterien "Referenzen I" und "Referenzen II" INSGESAMT mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLos 2: Umsatzentwicklung 2
BeschreibungAngaben zur Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. bei jüngeren Unternehmen, ab dem Jahr der Firmengründung) im Bereich von IT-Dienstleistungen, wobei der Mindestumsatz pro Jahr bei jeweils 0,5 Mio. EUR liegen muss. (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 2. Alt. VgV): Angabe Jahresumsatz (Im Bereich von IT-Dienstleistungen) in den Geschäftsjahren 2021/2022/2023 (von 01/2021 bis 12/2023)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der einfachen Richtwertmethode erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis: Z(Bieter) = L(Bieter) / P(Bieter) Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert: Z(Bieter) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots L(Bieter) = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots P(Bieter) = Bruttopreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt (in Euro)] Aus einer Gegenüberstellung aller Bewertungskriterien nach Bewertung der finalen Angebote so-wie unter Berücksichtigung der Erfüllung aller definierter Mindestanforderungen noch in der Auswahl befindlichen Angebote wird dann auf Basis der Kennzahl Z das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Dieses ist das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z. Der Zuschlag wird auf dieses Angebot erteilt. Haben verschiedene Angebote den gleichen Wert Z, so erhält von diesen Angeboten das preisgünstigste Angebot den Zuschlag. Sollten mehr als ein Angebot den gleichen Wert "Z" erzielen, dann ist der günstigste Preis das Entscheidungskriterium.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Leistungen: - Erfüllung aller Ausschlusskriterien (A-Kriterien) des Kriterienkatalogs - Erfüllung von Mindestanforderungen für die insgesamt zu erreichende Leistungspunkt-zahl: Mindestpunktzahl = 60% des erreichbaren Gesamtwertes für Leistungspunkte für jede Kriterienhauptgruppe Ein Nichterreichen dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebotes. Zuschlagskriterien sind Preis und Leistung, die zueinander in gleichen Verhältnissen gewichtet sind. Die Gewichtung der einzelnen Leistungskriterien ergibt sich aus dem Kriterienkatalog.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUniversitätsklinikum Heidelberg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Registrierungsnummer: 08-A8120-40
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672  
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Konzerneinkauf
Telefon: +49 6221-560
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7ce0716c-93c0-4f5c-912b-1ea27ed61453 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/09/2024 21:16:51 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 576687-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 187/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/09/2024

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Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
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Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
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Königsbronn
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Kornwestheim
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Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
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Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
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Simmozheim
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Tübingen
Tuningen
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Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil