2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bieter haben zu gewährleisten, dass bei der Ausführung des Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden (§ 128 Abs. 1 GWB). Im gesamten Projekt und bereits während des laufenden Vergabeverfahrens müssen insbesondere auch die gesetzlichen Anforderungen des Exportkontrollrechts eingehalten werden. Insofern sind auch die im Exportkontrollrecht geltenden Vorschriften hinsichtlich „Dual- Use“ zu berücksichtigen und einzuhalten, unabhängig davon, ob die Vorschriften zum „Dual- Use“ bereits auf das Quantencomputing anwendbar sind. Dies gilt sowohl für alle am Auftrag beteiligten Unternehmen als solche als auch für die vorgesehenen Projektmitarbeitenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuschlag nicht auf ein Angebot erteilt werden kann, bei dem die Einhaltung der betreffenden Vorgaben des Exportkontrollrechts nicht gewährleistet ist. Mit dem Angebot ist nachzuweisen, dass der Bieter oder ein für die Auftragsausführung vorgesehenes Drittunternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Hierfür ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen. Mit dem Angebot ist zudem nachzuweisen, dass im Unternehmen des Bieters Sozialstandards eingehalten werden, die an den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) orientiert sind. Im Fall der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen. Vor dem Hintergrund eines geltenden Zuschlagsverbotes in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug ist mit dem Angebot von jedem Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft zudem eine Erklärung abzugeben, dass kein entsprechender Bezug besteht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Konkurs: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Korruption: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Betrugsbekämpfung: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Zahlungsunfähigkeit: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 Abs. 2 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 124 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Entrichtung von Steuern: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters ergeben sich aus § 123 GWB. Es ist insofern eine Eigenerklärung einzureichen, in der angegeben wird, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu wird mit den Vergabeunterlagen ein Formblatt des Auftraggebers bereitgestellt.