Deutschland – Internet-Entwicklung – Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)

543484-2024 - Ergebnis
Deutschland – Internet-Entwicklung – Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
OJ S 176/2024 10/09/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRedaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
BeschreibungGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kennung des Verfahrens4231e0db-b553-486c-b215-1623726ea863
Interne KennungBZgA_64_24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72420000 Internet-Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKöln
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 833 816,80 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung3 836 134,45 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien). Für eine nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes vgl. 03_Leistungsbeschreibung, insb. § 4. Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Interne Kennung: BZgA_64_24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72420000 Internet-Entwicklung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 833 816,80 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung3 836 134,45 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV.
Rangfolge: 0
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Name der Ausschreibungsseitedelphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Leiter des Bietersdelphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Offizielle Bezeichnungdelphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Angebot
Kennung des Angebotsdelphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftragsdelphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Datum des Vertragsabschlusses29/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bzga.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE215792656
Postanschrift: Kaiserdamm 8  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14057
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: mail@delphi.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2cd42c66-c6ba-4797-bc9d-b83cd9182d82 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 543484-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 176/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/09/2024

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Warstein
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Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
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