5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34962000 Luftverkehrskontrollvorrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51147
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die acht Jahre Vertragslaufzeit gelten zzgl. des vorangehenden Aufbaus, der Installation und der Inbetriebnahme der gelieferten Geräte. Der Vertrag kann auftraggeberseitig insgesamt dreimalig um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen für diese Beschaffung werden den interessierten Bewerbern nach Unterzeichnung und Übersendung der auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: I.) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Teilnahmeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein; 2) Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung; 4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; 5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der reinen Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst mit dem Angebot.) Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: I.I) Nachweis über Sicherheitsbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder von entsprechenden Landesbehörden gemäß § 7 Abs .3 VSVgV und Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a und b und Nr. 3 VSVgV
Beschreibung: Es ist zu beachten, dass dieser Nachweis im Falle einer Bewerbergemeinschaft nur für den Hersteller der EDSCB-Geräte zu erbringen ist, nicht jedoch für den Hersteller der Kontrollspuren. Den Bewerbern oder bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern muss für das Erstellen eines Angebots der Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-VERTRAULICH“ gewährt werden. Die Auftragnehmerin muss während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und während der Laufzeiten der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der Rahmenvereinbarung und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz sämtlicher in ihrem Besitz befindlichen oder ihr zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere nach dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung gewährleisten. Dies ist notwendig, damit die Auftraggeberin während der Nutzung der gelieferten Geräte daran Änderungen vornehmen lassen kann, die in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH beschrieben sind. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn in Reaktion auf eine geänderte Gefährdungslage Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB vorgenommen werden müssen und die hieran zu stellenden technischen Anforderungen als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuft sind. Sind Sie nicht selbst Hersteller der angebotenen EDSCB oder müssen Sie für die vorstehend beschriebenen Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestufte Dokumente an Dritte (z.B. Gerätehersteller oder Zulieferer) weiter geben, muss dieser Dritte während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge die Voraussetzungen für die Entgegennahme und die Verwahrung von als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuften Dokumenten ebenfalls erfüllen. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag den Sicherheitsbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder von entsprechenden Landesbehörden gemäß § 7 Abs .3 VSVgV nachweisen, der Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens der Auftragnehmerin befindet erfüllen und dem Auftraggeber muss ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance") seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen. Hierzu ist im Dokument "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Bewerber/Bieter", anzugeben in welchem Umfang ein Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder entsprechender Landesbehörden oder ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid einer nationalen Sicherheitsbehörde des Landes, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet, unter Angabe der zuständigen Behörde und sofern vorhanden des Aktenzeichens/der Betriebsnummer vorliegt. Das Gleiche für bereits in Aussicht genommene Unterauftragnehmer. Sie und die bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer haben sich unter Verwendung des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Unterauftragnehmer" zu verpflichten, während der gesamten Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung und bis zum Ende des letzten Instandhaltungsvertrages, der aus einer der beiden Rahmenvereinbarungen abgerufen wurde, sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der jeweiligen Rahmenvereinbarungen und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz aller in Ihrem Besitz befindlichen oder Ihnen zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - insbesondere nach dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft des BMWK nebst seinen Anlagen - zu gewährleisten. Sie haben sich unter Verwendung des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Unterauftragnehmer" zu verpflichten, von Unterauftragnehmern, an die Sie im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergeben, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß den Nummer 2 des § 7 Abs. 2 S. 1 VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. Werden die zuvor geforderten Angaben und Verpflichtungserklärungen nicht vorgelegt, oder können auch im weiteren Verfahren weder ein Sicherheitsbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder von entsprechenden Landesbehörden oder ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid einer nationalen Sicherheitsbehörde des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens des Bewerbers oder Bieters befindet ausgestellt noch Mitarbeiter zum Zugang ermächtigt werden, wird der Bewerber oder Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Hierbei kann insbesondere im Falle ausländischen Einflusses auf das betreffende Unternehmen, wenn beispielsweise ausländische Kapitalbeteiligungen oder andere maßgebliche Einflussmöglichkeiten auf Verschlusssachen durch fremde Staatsangehörige bestehen, oder Gesellschafter/innen, Geschäftsführer/innen und Mitglieder von Aufsichtsgremien eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, das BMWK unter anderem eine Verschlusssachen-Ermächtigung und somit eine Erteilung eines Sicherheitsbescheids verweigern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 2) Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 15 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: III.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Darstellung von mindestens drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Lieferleistungen aus den Jahren 2019-2024. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Als vergleichbar gilt dabei die Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens acht EDSCB-Geräten gemäß der Anlage R3 des Nationalen Luftsicherheitsprogrammes oder TSA certified an einem Flughafen mit durchschnittlich mindestens 8 Mio. Passagieren pro Jahr. Es spielt dabei keine Rolle, an welchem Standort die EDSCB-Geräte verbaut wurden. Die folgende Besonderheiten müssen dabei in den Referenzprojekten enthalten sein: - mindestens ein Referenzprojekt muss die Lieferung und Inbetriebnahme von Kontrollspurperipherie, die dem aktuellen Stand der Technik und den üblichen Anforderungen für die Konfiguration von Kontrollspurperipherie entsprechen, enthalten; - mindestens ein Referenzprojekt muss die Lieferung und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der betreffenden Kontrollstelle enthalten. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der gelieferten EDSCB-Geräte, - Angabe zur Größe des Flughafens unter Angabe der durchschnittlich pro Jahr beförderten Passagiere. 2) Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters inkl. deren beruflicher Qualifikation. 3) Darstellung von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters für vergleichbare Lieferleistungen aus den Jahren 2019-2024. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Als vergleichbar gilt dabei die Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens acht EDSCB-Geräten gemäß der Anlage R3 des Nationalen Luftsicherheitsprogrammes oder TSA certified an einem Flughafen mit durchschnittlich mindestens 8 Mio. Passagieren pro Jahr. Es spielt dabei keine Rolle, an welchem Standort die EDSCB-Geräte verbaut wurden. Die folgende Besonderheit muss dabei sowohl in den persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters als auch des Stellvertreters enthalten sein: - mindestens ein Referenzprojekt muss die Lieferung und Inbetriebnahme von Kontrollspurperipherie, die dem aktuellen Stand der Technik und den üblichen Anforderungen für die Konfiguration von Kontrollspurperipherie entsprechen, enthalten; - mindestens ein Referenzprojekt muss die Lieferung und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der betreffenden Kontrollstelle enthalten. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der gelieferten EDSCB-Geräte, - Angabe zur Größe des Flughafens unter Angabe der durchschnittlich pro Jahr beförderten Passagiere. Hinweis: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen bzw. den persönlichen Referenzen, wird die jeweilige Referenz bzw. persönliche Referenz nicht gewertet.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird. Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: IV.) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Beschreibung: 1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen / Gewichtung 50 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III.) 1) dieser Bekanntmachung entsprechen: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 10 Punkte, 5 Referenzen = 15 Punkte, 6 Referenzen = 20 Punkte, 7 Referenzen = 25 Punkte, 8 Referenzen = 30 Punkte, 9 Referenzen = 35 Punkte, 10 Referenzen = 40 Punkte. Jede Referenz, welche eine Lieferung und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der betreffenden Kontrollstelle enthält, erhält einen weiteren Punkt. Somit können insgesamt maximal 50 Punkte erreicht werden. 2) Vergleichbarkeit der Referenzen des Projektleiters und Stellvertreters / Gewichtung 30 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der Referenzen des Projektleiters und des Stellvertreters die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III.) 3) dieser Bekanntmachung entsprechen. Hierbei können insgesamt maximal 10 Referenzen (z.B. 5 Referenzen PL und 5 Referenzen sPL oder 3 Referenzen PL und 7 Referenzen sPL) wie folgt gewertet werden: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 5 Punkte, 5 Referenzen = 7 Punkte 6 Referenzen = 10 Punkte, 7 Referenzen = 12 Punkte, 8 Referenzen = 15 Punkte, 9 Referenzen = 17 Punkte, 10 Referenzen = 20 Punkte. Jede Referenz, welche eine Lieferung und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der betreffenden Kontrollstelle enthält, erhält einen weiteren Punkt. Somit können maximal 30 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Wertungspreis
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Technische Merkmale EDSCB-Gerät
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept Kontrollspur
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept Möbel
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept EDSCB-Gerät
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept Instandhaltung
Gewichtung (Punkte, genau): 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Schutz der Vertraulichkeit von Informationen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: .
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
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