2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71355100 Photogrammetrische Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Regionalverband Ruhr Kronprinzenstraße 35
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5PY1QAWFGAJ 1.)Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Schriftliche Angebote können nicht gewertet werden Hinweis: Das Angebot ist kostenlos zu erstellen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung findet die laufende Kommunikation über das Vergabeverfahren ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes (VMP) Metropole Ruhr statt. Andere Wege der Kommunikation sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. 2.)Verfügen mehrere Angebote gleichzeitig über den identischen, niedrigsten Preis wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhält, im Vieraugen-Prinzip ausgelost. Bieter haben einen Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer und zwar unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld umfasst. 3.)Es gelten umweltbezogene Mindestanforderungen an die Leistungserbringung gem. § 31 (3) VgV (Limitierung der Gesamtbildflugzeit gemäß Leistungsbeschreibung). 4.) Es findet eine Zuschlagslimitierung statt. Bieter können Angebote für ein, mehrere oder sämtliche Lose abgeben. Bezuschlagt wird der günstigste Preis pro Los. Grundsätzlich können Bieter für maximal zwei Lose bezuschlagt werden. Geben Bieter mehr als zwei Angebote ab und erzielen in mehr als zwei Losen den günstigsten Preis, erhalten sie nur für diejenigen zwei Lose den Zuschlag, bei denen der preisliche Abstand zum nächstplatzierten Angebot am höchsten ist. Erbringen Bieter den Nachweis über eine zweite vollständige Ausrüstung (Flugzeug, Kamera etc.) und deren Verfügbarkeit, besteht die Möglichkeit maximal vier Lose zu bezuschlagen, sofern die Bieter die günstigsten Preise in den Losen erzielen. Fehlen Angaben über eine zweite vollständige Ausrüstung in den Angebotsunterlagen erfolgt keine Aufklärung bzw. Nachforderung dieser Unterlagen. Bieter sind dafür verantwortlich, diese rechtzeitig mit den Angebotsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Der generelle Nachforderungsvorbehalt in diesem Verfahren bleibt davon unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB