1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die WE: 150438, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Spittelmarkt 11-12 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 112-24
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer (AN)) zu vergeben. Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: • Grundleistung: o Objektleitung, o Schichtführung, o Stationärer Sicherheitsdienst, • Bedarfsleistung: o Objektleitung, o Schichtführung o Stationärer Sicherheitsdienst. Die Beschreibung der Einzelleistungen ist der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: c808a707-ee1f-4c35-a778-0d28a0ea582e
Interne Kennung: VOEK 112-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: soziale und andere besonderen Dienstleistungen“, § 106 Abs. 1 und 2 Ziff. 1 GWB, Art. 4 d und Art. 74 i.V.m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79992000 Empfangsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Oberste Bundesbehörde: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung und Anforderungen an das eingesetzte Personal): Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt: 3.1. Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicher-heitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz). Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungs- und Bedarfsper-sonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheits-überprüfung SÜ 2 Sab. (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen und ge-genüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personenanzahl mit Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzenden Personal (Beschäftigte des AN) liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG grundsätzlich bei der AG (BImA - Stabsbereich Innenrevi-sion und Governance), es sei denn der AN befindet sich bereits in der Geheimschutzbetreuung beim BMWK. In diesem Fall oder sofern einzusetzendes Personal des AN bereits durch eine andere öffentliche Stelle sicherheitsüberprüft ist, können bereits bestehende Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfung fallen für den AN nicht an. Pflichten des Auftragnehmers Nach Zuschlagserteilung hat der AN eine bevollmächtigte Person sowie eine Vertretung zu benennen, die die Koordination einschließlich des gesamten Schriftwechsels zum in Rede stehenden Verfahren der Sicherheitsüberprüfung übernimmt (Ansprechpartner/In). Die Versendung von Unterlagen für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance erfolgt ausschließlich an den/die Ansprechpartner/In des AN. Der AN übergibt der AG unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Auflistung des gesamten für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals (einschließlich Vertretungen sowie personalfluktuationsbedingter Reserve) mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Meldeadresse des Hauptwohnsitzes, Nr. des gültigen Ausweisdokumentes, Funktion/Tätigkeitszuordnung, gegebenenfalls vorhandene Stufe bzw. Art der Sicherheitsüberprüfung nebst Datum der letzten Aktualisierung sowie zuständige Stelle. Sicherheitsüberprüfung Der Stabsbereich Innenrevision und Governance der AG übermittelt dem/der Ansprechpartner/In die Unterlagen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die Sicherheitsmitarbeiter, die bislang noch über keine gültige Sicherheitsüberprüfung verfügen (gemäß § 9 SÜG - erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes: SÜ 2 Sab). Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Unterlagen, die Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden Per-sonen zu übergeben. Der AN stellt sicher, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind und den Ausfüllhinweisen entsprechen. Die Sicherheitsüberprüfung wird mit Verpflichtung und Betrauung der einzusetzenden Personen durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance abgeschlossen. Darüber informiert der Stabsbereich Innenrevision und Governance den/die Ansprechpartner/In des AN. Die Überprüfung von Personen mit Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder nicht in EU-Staaten oder von ausländischen Staatsangehörigen kann, je nach Einzelfall und Herkunftsland, mitunter unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Die Anmeldung solcher Personen zur Überprüfung birgt die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass diese Personen nicht eingesetzt werden können. Dies ist bei der Benennung des vorgesehenen einzusetzenden Personals zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit folgenden Bearbeitungszeiten für eine Sicherheitsüberprüfung zu rechnen: SÜ 2 Sab: 5 Monate. 3.2 Erklärung, dass die Anforderungen in der Anlage C-02 an das eingesetzte Personal (Personaleinsatzliste, Sprachkenntnisse, Nachweise und Bescheinigungen bzgl. der geforderten Qualifikationen und Erfahrungen) gelesen wurden und diese Auftragsausführungsbestimmungen zum Bestandteil des Angebotes werden. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 19.09.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende und fakulative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die WE: 150438, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Spittelmarkt 11-12 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 112-24
Beschreibung: Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen. Kick-Off-Besprechung Für einen reibungslosen und störungsfreien Übergang der geforderten Dienstleistung in der Liegenschaft auf den AN, ist 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen, an welcher seitens des AN mindestens die Objektleitung teilnehmen muss. Objektleitung Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektlei-tung hat der/dem AG/Nutzer als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitenden des AN dar. Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Besetzung der Objektleitung erfolgt durch den AN: • in Einfachbesetzung, • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr • telefonisch erreichbar. Schichtführung Der AN hat durchgehend eine erfahrene, qualifizierte und geschulte Schichtführung einzusetzen, die für die Gesamtaufsicht und Koordinierung der Dienstleistung vor Ort, die Einteilung der Kontrollgänge und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Schichtführung steht dem AG als erster Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und stellt das Bindeglied zwischen der Objektleitung und den eingesetzten ausführenden Sicherheitsmitarbeitenden des AN dar. Die Schichtführung erfolgt durch den AN vor Ort in: • in Einfachbesetzung, • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Stationärer Sicherheitsdienst Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationä-ren Sicherheitsdienst an der Pforte einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass die Pforte permanent besetzt ist. Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: • in Zweifachbesetzung, • von Montag bis Sonntag (24/7). Wächterkontrollsystem Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an 19 markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren. Manuell geführtes Wachbuch Der AN stellt das manuell geführte Wachbuch zur Verfügung Videoanlage Die Liegenschaft ist mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet. Die Videoanlage muss vom Sicherheitsdienstmitarbeiter in der vorgesehenen Arbeitszeit vor Ort bedient werden.
Interne Kennung: VOEK 112-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79992000 Empfangsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2035 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Oberste Bundesbehörde
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 250.000€ (pro Schadensfall) Schlüssel-/Transponder- Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall) Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Gechäftsjahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über die Leistungserbringung, Führungszeugnis, Eigenerklärungen gem. § 34a GewO, Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO, Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, Referenzen
Beschreibung: 1) Eigenerklärung über die Leitungserbringung: Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 2) Führungszeugnis: Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen. 3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO: Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen. Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB). 4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO: Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen. 5) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 6) Angaben zu den Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/09/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes-
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204:991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes-
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 97b9897f-956c-4f7c-b155-663756aee9f8 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 509524-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2024