Deutschland – Geologische und geophysikalische Beratung – Machbarkeitsstudie Tiefe Geothermie Münster - Los 3: Artenschutzrechtliche Prüfung

504027-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Geologische und geophysikalische Beratung – Machbarkeitsstudie Tiefe Geothermie Münster - Los 3: Artenschutzrechtliche Prüfung
OJ S 163/2024 22/08/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtwerke Münster GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMachbarkeitsstudie Tiefe Geothermie Münster - Los 3: Artenschutzrechtliche Prüfung
BeschreibungBeginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und bevorzugte erneuerbare Erzeugungstechnologien hierfür herausgearbeitet. Eine dieser Erzeugungstechnologien ist die Tiefe Geothermie, da vorliegende Informationen, insbesondere durch die Ergebnisse der 2D-Seismik des Landes NRW aus 2021, eine gewisse Höffigkeit und das Vorhandensein von mehreren Reservoiren zeigen. Die Stadtwerke Münster wurden in diesem Kontext ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Über die gute Vernetzung in die Branche und die relative Größe des Unternehmens kann das Vorhaben Vorbildcharakter für weitere Versorgungsunternehmen in NRW entwickeln. Die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe, kurz Tiefe Geothermie, stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, CO2-freie Wärme für die Versorgung von Kunden zu gewinnen. Ziel der Stadtwerke Münster ist es das „Greenfield“ Tiefe Geothermie im Münsterland erfolgreich zu erschließen. Münster verfügt über drei potenzielle Reservoire für die Nutzung von Tiefer Geothermie: die Oberkreide in etwa 1.000 m Tiefe und zwei paläozoische Reservoire in Tiefen von mehr als 4.500 m. Zur weiteren Abschätzung des Potenzials soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hierzu ist ein Förderantrag über progress.NRW – Innovation gestellt worden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die weitere Exploration der Tiefen Geothermie und Herbeiführung einer Entscheidung, ob und an welchem Standort eine erste Explorationsbohrung abgeteuft werden kann. Die genannten Reservoire werden auf Basis einer erweiterten Datenaufnahme und Auswertung im Rahmen einer durchzuführenden 3D-Seismik hinsichtlich des vorhandenen Potenzials exploriert. Diese aufgenommenen Daten fließen in die Entwicklung eines Bewertungsmodell zur Ermittlung von geothermischen Vorzugsstandorten ein. Dieser Modellansatz soll auf andere Standorte in NRW übertragen werden können. Darüber hinaus soll aus den gemachten Erfahrungen heraus ein „Best Practice“-Leitfaden erstellt werden, welcher die weitere Entwicklung der Tiefen Geothermie in NRW anstoßen und unterstützen soll.
Kennung des Verfahrens6d4c9fe6-ef9d-4760-8921-dd1af0a8b208
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351200 Geologische und geophysikalische Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDiese Auftragsänderung wird in zwei Bekanntmachungen mit zwei verschiedenen, kumulativ vorliegenden, Begründungen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sowie § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB) veröffentlicht, da es aus technischen Gründen nicht möglich ist, mehr als einen Grund für die Auftragsänderung auszuwählen. Es handelt sich um dieselbe Auftragsänderung. Es wurde für diesen Auftrag bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nur eine Änderung vorgenommen. Die Änderungssumme ist nur einmalig in der angegebenen Höhe angefallen (die Summen aus den Bekanntmachungen sind nicht addiert angefallen). Diese Bekanntmachung befasst sich mit der Begründung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB: "Nicht vorhersehbare Umstände".
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Machbarkeitsstudie Tiefe Geothermie Münster Los 3: Artenschutzrechtliche Prüfung
Beschreibung: Die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Prüfung zur Durchführung einer 3D-Seismik ergibt sich aus dem § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Abs. 5 und 6 sowie § 45 Abs. 7 BNatSchG. Aufgrund dessen muss ermittelt werden, ob Tier- oder Pflanzenarten der besonders und streng geschützten Arten von dem Eingriff betroffen sind. Das Los 3 zur artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I umfasst insbesondere: - Auswertung und Dokumentation von verfügbaren Daten (LINFOS, FIS, ggf. Daten der betroffenen Umweltämter oder von Naturschutzverbänden) über die Verbreitung artenschutzrechtlich (planungs-)relevanter Arten im Messgebiet; - die Erfassung von Lebensraumtypen des Messgebiets und der Randbereiche; - die Identifizierung potenzieller Konfliktarten(-gruppen) und Konfliktbereiche; - Ermittlung der vorhabenspezifischen Empfindlichkeit planungsrelevanter Arten; - eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNATSCHG; - Ermittlung der Wirkfaktoren des Vorhabens und mögliche Ermittlung von vorhabenintegrierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen; - Aussagen zur Notwendigkeit faunistischer Kartierungen und zur Notwendigkeit der Stufe II; - Abschlussbericht und -Präsentation des Ergebnisses sowie; - Übermittlung der erforderlichen GIS-Layer in einem üblichen Format
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Diese Auftragsänderung wird in zwei Bekanntmachungen mit zwei verschiedenen, kumulativ vorliegenden, Begründungen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sowie § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB) veröffentlicht, da es aus technischen Gründen nicht möglich ist, mehr als einen Grund für die Auftragsänderung auszuwählen. Es handelt sich um dieselbe Auftragsänderung. Es wurde für diesen Auftrag bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nur eine Änderung vorgenommen. Die Änderungssumme ist nur einmalig in der angegebenen Höhe angefallen (die Summen aus den Bekanntmachungen sind nicht addiert angefallen). Diese Bekanntmachung befasst sich mit der Begründung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB: "Nicht vorhersehbare Umstände".
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrags hinsichtlich der Unwirksamkeit der Auftragsänderung beträgt 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Änderungsbekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Münster GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtwerke Münster GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHöke Landschaftsarchitektur | Umweltplanung GbR
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Ergebnisses6 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag 1
Datum des Vertragsabschlusses03/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtwerke Münster GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung289413-2024
Grund für die ÄnderungÄnderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
BeschreibungEine Änderung des öffentlichen Auftrags ist gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Bei „Unvorhersehbarkeit“ ist an ungewöhnliche Naturereignisse; plötzlich eintretende Verknappung von Rohstoffen oder Gegenständen, die zur ursprünglich vorgesehenen Auftragsausführung vorgesehen waren; Änderung von relevanten Durchführungsvorschriften des Gesetz- oder Verordnungsgebers oder von relevanten technischen Vorschriften zu denken (vgl. Jaeger, in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Auflage 2022, § 132 GWB, Rn. 42). Eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags wäre zu bejahen, soweit gesetzestypische Vertragsformen wie Kauf-, Dienst-, Miet- und Werkvertrag in andere Vertragstypen umgewandelt werden bzw. wenn in vergaberechtlichem Sinn zu verstehende Bauverträge zu Liefer- und/oder Dienstleistungsverträgen werden oder umgekehrt (vgl. Mertens in: BeckOK Vergaberecht, 32. Edition, Stand 01.02.2024, § 132 GWB, Rn 52). Nach den ersten Arbeitsergebnissen zum Fachbeitrag Artenschutzrechtlichen Prüfung und den ersten Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster wurde die Notwendigkeit einer weitergehenden Prüfung und Begutachtung von Natur- und Vogelschutzgebieten festgestellt, welche durch die seismischen Messungen betroffen sein werden. Diese weitergehende Prüfung war bisher kein Gegenstand der Ausschreibung und der Planungen für das Projekt. Durch die erst nach den ersten Arbeitsergebnissen und Abstimmungen erfolgte behördliche Anordnung der weitergehenden Umweltprüfung, war die Änderung des Auftrags für die SWMS nicht vorhersehbar im Sinne von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB. Durch die weitergehende Umweltprüfung wurden nur weitere, gegenüber dem ursprünglichen Auftrag gleichartige Leistungen beauftragt, sodass auch der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert wurde. Aus diesen Gründen ist die nachträgliche Beauftragung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig. Die Wertgrenze für Zusatzleistungen gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB gilt gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht für Aufträge von Sektorenauftraggebern, wie hier vorliegend.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenNachtrag zur weitergehenden Prüfung und Begutachtung von Natur- und Vogelschutzgebieten, welche durch die seismischen Messungen betroffen sein werden.
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Münster GmbH
Registrierungsnummer: Reg-Nr.: Amtsgericht Münster, HRB 343
Postanschrift: Hafenplatz 1  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48155
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 694 2647
Fax: +49 251 6941111
Internetadresse: www.stadtwerke-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Höke Landschaftsarchitektur | Umweltplanung GbR
Registrierungsnummer: USt-ID: DE358704689
Postanschrift: Engelbert-Kaempfer-Str. 8  
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33605
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Telefon: +495215574420
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: t:02514111604
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0251 4111604
Fax: +49251 4112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e9a0a3a2-0b00-4a16-9a9a-0028739fa115 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 504027-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 163/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/08/2024

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