Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – TEB-SW-2/01/21/10714 Großprojekt Karlsruhe-Basel PfA 8.1, Planung

496213-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – TEB-SW-2/01/21/10714 Großprojekt Karlsruhe-Basel PfA 8.1, Planung
OJ S 160/2024 19/08/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB InfraGo AG
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTEB-SW-2/01/21/10714 Großprojekt Karlsruhe-Basel PfA 8.1, Planung
BeschreibungAktualisierung der Unterlage Hochwasserschutz im PfA 8.1
Kennung des Verfahrens83c756b8-9d2f-4800-9e0d-77a181e4eada
Interne KennungTEB-SW-2/01/21/10714
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: TEB-SW-2/01/21/10714 ABS/NBS KaBa StA 8A NBS
Beschreibung: Im Rahmen des Projektes wurden im Jahr 2023 neue Vermessungsgrundlagen erhoben, die nun eine Anpassung des hydraulischen Modells erfordern. Diese Daten umfassen vor allem wichtige geometrische Angaben zu Durchlässen, deren Modellierung eine primäre Rolle für die Gestaltung und Berechnung eines hydraulischen Modells spielt. Als Erstes werden die Vermessungsgrundlagen gesichtet, geprüft und das Modell des Referenzzustands entsprechend angepasst. Das Modell des Planzustands muss ebenfalls die neuen vermessungstechnischen Angaben berücksichtigen. Die Durchlässe, Gräben und Gewässer innerhalb der Planung müssen angepasst werden. Nach der Anpassung der beiden Modelle (Referenzzustand und Planzustand) sind die hydraulischen Berechnungen des HQ100 durchzuführen. Im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse aus den hydraulischen Berechnungen werden die Überschwemmungsgebiete, Wasserspiegellagen an den Bauwerken sowie die Abflüsse an den Querbauwerken im Referenz- und Planzustand dargestellt. Die Auswirkungen werden hinsichtlich der Vorgaben im WHG §78a bewertet. Die zusätzlichen Leistungen, die die Aktualisierung der bisherigen hydraulischen Berechnungen und die Abgabe der aktualisierten Unterlagen zum Hochwasserschutz im PfA 8.1 umfassen, sind notwendig für den werkvertraglichen Erfolg.
Interne Kennung: TEB-SW-2/01/21/10714
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Punkt VI.3.2 Einlegung von Rechtsbehelfen + Rechtsbehelf Änderungsbekanntmachungen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGo AG
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren0,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDrees&Sommer Infra Consult&Management GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEB-SW-2/01/21/10714
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Ergebnisses0,00 EUR
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen0,00 EUR
BeschreibungDer Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen  berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen  Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTEB-SW-2/01/21/10714 Drees&Sommer Infra Consult&Management GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners30/11/2000
Datum des Vertragsabschlusses31/10/2001
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung541749-2023
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungMKA 146-97Der aktuelle Auftagnehmer erstellt die Planungen für alle Gewerke des Projektabschnittes einschließlich der Durchlässe aller kreuzenden Gewässer. Die Koordination der Einflüsse auf das Hochwasserbild, etwa durch Umweltmaßnahmen oder Gründungsarten der Ingenieurbauwerke ist durch den AN als Generalplaner gewährleistet. Umgekehrt werden durch die Hochwassergefahr betroffene Gewerke durch den AN leicht identifiziert und die Planungen entsprechend angepasst. Hier ergäben sich bei einer Neuvergabe Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen. (Auswertung und Umsetzung der Erkenntnisse, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung). Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. MKA 146-92Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Egebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Ausserdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben. MKA 157-60 Die neu zu beauftragenden Leistungen bauen auf den bisher erstellten Planungen, Baugrunduntersuchungen sowie Gutachterleistungen zum 1. Bohrprogramm und auf bisherige Gutachten sowie auf die Leistungen des Nachtrags 157-22 auf (der Planungsphase zuzuordnen) auf. Mit dem NA 157-42 wurden Grundwassermessstellen erstellt und Kurzpumpversuche durchgeführt mit dem Ergebnis, dass weitere Erkudnungen notwendig sind. MKA 145-77Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Egebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Ausserdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben. MKA 145-71Gemäß Ril 215 muss für die interne Freigabe der Mittel zur Ausführung die erstellte Kostenermittlung vollständig und prüfbar im Projektsteuerungssystem (iTwo) abgebildet sein. Dies gehört bereits zu den grundlegenden Planungsleistungen zum Erbringen der Leistungsphasen 3 und 4, die an den Generalplaner vergeben sind. Die Einführung der Standardkostenpläne nach KoPI 2.0 ist notwendig, damit die Gesamtleistung einer in sich genehmigungsfähigen Planung erbracht werden kann. Diese neuen Vorgaben bauen auf den bereits an den AN vergebenen zu erbringenden Planungsleistungen auf und sind untrennbar mit diesen verbunden. Es handelt sich um eine erforderliche zusätzliche Leistung, ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenMKA 146-97Als Erstes werden die Vermessungsgrundlagen gesichtet, geprüft und das Modell des Referenzzustands entsprechend angepasst. Das Modell des Planzustands muss ebenfalls die neuen vermessungstechnischen Angaben berücksichtigen. Die Durchlässe, Gräben und Gewässer innerhalb der Planung müssen angepasst werden. - Nach der Anpassung der beiden Modelle (Referenzzustand und Planzustand) sind die hydraulischen Berechnungen des HQ100 durchzuführen. - Im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse aus den hydraulischen Berechnungen werden die Überschwemmungsgebiete, Wasserspiegellagen an den Bauwerken sowie die Abflüsse an den Querbauwerken im Referenz- und Planzustand dargestellt. Die Auswirkungen werden hinsichtlich der Vorgaben im WHG §78a bewertet. Die zusätzlichen Leistungen, die die Aktualisierung der bisherigen hydraulischen Berechnungen und die Abgabe der aktualisierten Unterlagen zum Hochwasserschutz im PfA 8.1 umfassen, sind notwendig für den werkvertraglichen Erfolg. MKA 146-92 Bei den in MKA 146-92 angebotenen Leistungen handelt es sich um die Erhebung und Dokumentation (Kartierung) der vor Ort befindelichen Flora und Fauna (u.a.Vögel,Reptilien,Amphiebien, Pflanzen), sowie deren Bewertung und den entsprechend zu ergreifenden Schutzmaßnahmen im Zuge der Umsetzung des Umbaus der BL 437. (Screening, FFH-Vorprüfung, Erstellung LBP, Erstellung Artenschutzgutachten). Die Leistungen sind für die Erstellung der Genehmigungsplanung zwingend erfoderlich, da sich aus den Gutachten auch Parameter und Konsequenzen für die technische Planung ergeben können, die bei der Umsetzung zu berücksichtigen sind. MKA 157-60 Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen sowie nach Fertigstellung der Baugrunduntersuchung Phase 2 im PfA 8.4 die erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit ersatzweise neu zu errichtenden Tiefbrunnen dar. Die bisherigen Tiefbrunnen, die in der Trasse der NBS liegen, müssen entfallen und werden im Zuge der Baudurchführung zurück gebaut. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Nachtrags: - Erstellen eines Erkundungskonzept - Unterstützung bei der Vergabe für zusätzliche Erkundungsleistung - Einholen von Genehmigungen inklusive Arten- und Naturschutzrechtliche Prüfung - Geotechnische Fachbauüberwachung - Auswertung der zusätzlichen Erkundungen - Abstimmung mit Leitungsplaner - Prüfüng von Schnittstellen Oben aufgeführte Leistungen haben sich durch die fortschreitende Entwurfsplanung (insbesondere Leitungsplanung) ergeben und sind nicht im Hauptvertrag sowie der Vertragsfortschreibung enthalten. Die im Nachtrag angebotenen Leistungen sind Voraussetzung für die Werkserfüllung und die somit zu erbringende Gesamtleistung. MKA 145-77Im Zuge der Umbaumaßnamen an der Bahnstromleitung 437 (BL437) werden seitens der Genehmigungsbehörde besondere Anforderungen an den Umwelt-und Naturschutz gestellt. Daher sind im Zuge der Genehmigungsplanung entsprechende Gutachten zum Nachweis der Umweltverträglichkeit der Baumaßnahme zu erstellen. Bei den in MKA 145-77 angebotenen Leistungen handelt es sich um die Erhebung und Dokumentation (Kartierung) der vor Ort befindelichen Flora und Fauna (u.a.Vögel,Reptilien,Amphiebien, Pflanzen), sowie deren Bewertung und den entsprechend zu ergreifenden Schutzmaßnahmen im Zuge der Umsetzung des Umbaus der BL 437. (Zug-und Rastvogelkartierung, Biotoptypenkartierung, Screening, FFH-Vorprüfung, Erstellung LBP, Erstellung Artenschutzgutachten). Die Leistungen sind für die Erstellung der Genehmigungsplanung zwingend erfoderlich, da sich aus den Gutachten auch Parameter und Konsequenzen für die technische Planung ergeben können, die bei der Umsetzung zu berücksichtigen sind. MKA 145-71 Der AN ist als Generalplaner (GP) der ABS/NBS Karlsruhe - Basel, Streckenabschnitt 8A in den Leistungsphasen LPh 3 & 4 beauftragt. Die Vertragsgrundlage bildet der Hauptvertrag TEB 54-I-0130 vom 06.02.2002 sowie die Vertragsfortschreibung B0171400 vom 17.11.2015. Die Einführung der Kostenplanung 2.0 für Infrastrukturprojekte (KoPI 2.0) und der dazugehörigen Standardkostenpläne wurde im Jahr 2021 verabschiedet. Die Umsetzung einer standardisierten Kostenplanung im StA8A ABS/NBS Karlsruhe-Basel erfordert die Verwendung der von der DB InfraGO AG entwickelten Standardkostenpläne. Die Struktur der Standardkostenpläne auf Ebene der Kostenelemente und Rezepturen vereinfachen die Aufstellung der Kostenberechnung durch vordefinierte Leistungen. Dabei werden sämtliche Stammdaten durch eine Verknüpfung zum Teilleistungskatalog automatisch ergänzt und definieren damit eindeutig die jeweilige Mengeneinheit sowie die Zuordnung zum Kostengruppenkatalog. Eine falsche Zuordnung der Stammdaten sowie zusätzliche Bearbeitungsschleifen aufgrund von Rückfragen werden auf ein Minimum reduziert. Der notwendige Detaillierungsgrad der Kostenberechnung wird mit der Anwendung sichergestellt und bietet im weiteren Projektverlauf erhebliche zeitliche Einsparungen bei der LV-Erstellung. Durch die Verknüpfung der Standardkostenpläne mit der Preisdatenbank werden ebenfalls Einheitspreise für die jeweilige Leistung zur Verfügung gestellt. Diese Verbindung soll zukünftig die Vergabepreise zurück an die Preisdatenbank übertragen und damit mittelfristig die Qualität der Kostenplanung erhöhen. Die Umstellung zu KoPI 2.0 erfolgt im PfA 8.2 für 17 Teilentwurfshefte (TEH). Es handelt sich um eine Aktualisierung einer für den werkvertraglichen Erfolg des Hauptvertrages unentbehrliche Leistung. Da die Einführung der Kostenplanung KoPI 2.0 erst nach Abschluss des GP-Vertrages erfolgte, konnten diese Leistungen durch den AG in der ursprünglichen Ausschreibung und Vertragsfortschreibung nicht berücksichtigt werden.
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGo AG
Registrierungsnummer: XXX
Abteilung: DB InfraGO AG
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Drees&Sommer Infra Consult&Management GmbH
Registrierungsnummer: XXXX
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XX
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2a24fbe3-84fc-436b-9ea9-6b177f155772 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 496213-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024

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Eutingen im Gäu
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Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
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Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
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