1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Transport und Verwertung von Elektroschrott der Sammelgruppen IV und V vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 einschließlich Gestellung von Abrollcontainern und Euro-Gitterboxen aufgeteilt auf drei Lose
Beschreibung: Transport und Verwertung von Elektroschrott der Sammelgruppen IV und V aufgeteilt auf drei Lose
Kennung des Verfahrens: 51edb309-a072-445b-a053-26b3b1c21e10
Vorherige Bekanntmachung: 264986-2024
Interne Kennung: 100.31-7110-EX
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLBLQ
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verwertung der Gruppe IV, Großgeräte-weiße Ware, AVV 200135*, ca. 1450 t
Beschreibung: siehe oben
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 264986-2024
Zusätzliche Informationen: Für Los 1 Vergütung / Kosten Zur Kalkulation eines Angebotes ist der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024 - bezogen auf die Sorte 1- als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (s. unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach einem Abschlag auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte. Da die durchschnittlichen Stahleinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel bezogen auf den Basiswert der Sorte 1, der Abschlag (Transport und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Wie unter den allgemeinen Vorgaben beschrieben, sind die Vergütungen und Kosten netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze auf den Rechnungen bzw. Gutschriften anzugeben. Nach aktuellem Kenntnisstand entspricht dies den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des § 2b UStG zum 01.01.2025. Beispiel (Zahlen willkürlich gegriffen): Stahleinkaufspreis Wert Dezember 2023= 400 EUR/t Dieser Wert entspricht dem Basiswert BDSV Sorte 1 Monat Dezember 2023. Nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten (z.B. 100 EUR) ergibt sich eine Vergütung von 300 EUR = 300 EUR/t entspricht Vergütung für AG; Der Stahlschrottpreis (Erlöswert) ist monatlich schwankend. Die Transport- und Verwertungskosten sind fix für den gesamten Angebotszeitraum (in diesem Beispiel 100 EUR pro Tonne). Die Höhe der Vergütung bemisst sich durch die monatlich variierenden Stahlschrotteinkaufspreise monatlich neu. Für Los 2 und Los 3 Zur Kalkulation des Angebotes ist: 1. die durchschnittliche Cu - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 2. der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024- bezogen auf die Sorte 4 - als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 3. die durchschnittliche Al - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte Da die durchschnittlichen Metallschrotteinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel, bezogen auf die Basiswerte der LME CU - Monatsnotierung und der BDSV Sorte 4 und LME Aluminium Alloy - Monatsnotierung. Die drei Basiswerte sind während des Vertragszeitraumes monatlich nach dem vorgegebenen Zyklus neu zu ermitteln. Für die monatliche Abrechnung sind dann jeweils die Basiswerte des Vormonats zu Grunde zu legen, also z. B. für Februar der Wert von Januar. Der Abschlag (Transport- und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Weitere Angaben siehe Leistungsverzeichnis.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe zusätzliche Angaben
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verwertung der Gruppe IV, übrige Großgeräte - keine weiße Ware, AVV 20 01 35*, ca. 500 t
Beschreibung: siehe oben
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 264986-2024
Zusätzliche Informationen: Für Los 1 Vergütung / Kosten Zur Kalkulation eines Angebotes ist der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024 - bezogen auf die Sorte 1- als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (s. unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach einem Abschlag auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte. Da die durchschnittlichen Stahleinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel bezogen auf den Basiswert der Sorte 1, der Abschlag (Transport und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Wie unter den allgemeinen Vorgaben beschrieben, sind die Vergütungen und Kosten netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze auf den Rechnungen bzw. Gutschriften anzugeben. Nach aktuellem Kenntnisstand entspricht dies den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des § 2b UStG zum 01.01.2025. Beispiel (Zahlen willkürlich gegriffen): Stahleinkaufspreis Wert Dezember 2023= 400 EUR/t Dieser Wert entspricht dem Basiswert BDSV Sorte 1 Monat Dezember 2023. Nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten (z.B. 100 EUR) ergibt sich eine Vergütung von 300 EUR = 300 EUR/t entspricht Vergütung für AG; Der Stahlschrottpreis (Erlöswert) ist monatlich schwankend. Die Transport- und Verwertungskosten sind fix für den gesamten Angebotszeitraum (in diesem Beispiel 100 EUR pro Tonne). Die Höhe der Vergütung bemisst sich durch die monatlich variierenden Stahlschrotteinkaufspreise monatlich neu. Für Los 2 und Los 3 Zur Kalkulation des Angebotes ist: 1. die durchschnittliche Cu - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 2. der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024- bezogen auf die Sorte 4 - als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 3. die durchschnittliche Al - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte Da die durchschnittlichen Metallschrotteinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel, bezogen auf die Basiswerte der LME CU - Monatsnotierung und der BDSV Sorte 4 und LME Aluminium Alloy - Monatsnotierung. Die drei Basiswerte sind während des Vertragszeitraumes monatlich nach dem vorgegebenen Zyklus neu zu ermitteln. Für die monatliche Abrechnung sind dann jeweils die Basiswerte des Vormonats zu Grunde zu legen, also z. B. für Februar der Wert von Januar. Der Abschlag (Transport- und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Weitere Angaben siehe Leistungsverzeichnis.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe zusätzliche Angaben
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Verwertung / Entsorgung von Elektroschrott der Gruppe V Kleingeräte und kleine Geräte der ITK (AVV 20 01 35*), ca. 1.450 t
Beschreibung: siehe oben
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 264986-2024
Zusätzliche Informationen: Für Los 1 Vergütung / Kosten Zur Kalkulation eines Angebotes ist der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024 - bezogen auf die Sorte 1- als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (s. unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach einem Abschlag auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte. Da die durchschnittlichen Stahleinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel bezogen auf den Basiswert der Sorte 1, der Abschlag (Transport und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Wie unter den allgemeinen Vorgaben beschrieben, sind die Vergütungen und Kosten netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze auf den Rechnungen bzw. Gutschriften anzugeben. Nach aktuellem Kenntnisstand entspricht dies den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des § 2b UStG zum 01.01.2025. Beispiel (Zahlen willkürlich gegriffen): Stahleinkaufspreis Wert Dezember 2023= 400 EUR/t Dieser Wert entspricht dem Basiswert BDSV Sorte 1 Monat Dezember 2023. Nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten (z.B. 100 EUR) ergibt sich eine Vergütung von 300 EUR = 300 EUR/t entspricht Vergütung für AG; Der Stahlschrottpreis (Erlöswert) ist monatlich schwankend. Die Transport- und Verwertungskosten sind fix für den gesamten Angebotszeitraum (in diesem Beispiel 100 EUR pro Tonne). Die Höhe der Vergütung bemisst sich durch die monatlich variierenden Stahlschrotteinkaufspreise monatlich neu. Für Los 2 und Los 3 Zur Kalkulation des Angebotes ist: 1. die durchschnittliche Cu - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 2. der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024- bezogen auf die Sorte 4 - als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 3. die durchschnittliche Al - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte Da die durchschnittlichen Metallschrotteinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel, bezogen auf die Basiswerte der LME CU - Monatsnotierung und der BDSV Sorte 4 und LME Aluminium Alloy - Monatsnotierung. Die drei Basiswerte sind während des Vertragszeitraumes monatlich nach dem vorgegebenen Zyklus neu zu ermitteln. Für die monatliche Abrechnung sind dann jeweils die Basiswerte des Vormonats zu Grunde zu legen, also z. B. für Februar der Wert von Januar. Der Abschlag (Transport- und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Weitere Angaben siehe Leistungsverzeichnis.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe zusätzliche Angaben
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: HENNEMANN Umweltservice Elektronik GmbH
Offizielle Bezeichnung: HENNEMANN Umweltservice Elektronik GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Lose 1 - 3
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: HENNEMANN Umweltservice Elektronik GmbH
Offizielle Bezeichnung: HENNEMANN Umweltservice Elektronik GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Lose 1 - 3
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: HENNEMANN Umweltservice Elektronik GmbH
Offizielle Bezeichnung: HENNEMANN Umweltservice Elektronik GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Lose 1 - 3
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer: 05711-31001-60
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 521518407
Fax: +49 521513350
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: HENNEMANN Umweltservice Elektronik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 298607645
Postanschrift: Eugen-Gerstenmaier-Str. 11
Stadt: Espelkamp
Postleitzahl: 32339
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke (DEA46)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5772-9101-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d99fb64-2855-42bd-a9de-2ae990e19487 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2024 10:00:01 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 496770-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024