1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Logistikfahrzeuge der Funktion 030
Beschreibung: Das Land NRW beabsichtigt den Kauf von Logistikfahrzeugen. Im Zuge dieser Anschaffung beabsichtigt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) in einem offenen EU-Verfahren Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Logistikfahrzeugen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen auszuschreiben. Es handelt sich bei den zu beschaffenden Fahrzeugen um handelsübliche Fahrzeuge.
Kennung des Verfahrens: fef3a10c-e13c-4e6d-81d8-cd8ad386a072
Interne Kennung: ZA 4.2/1001460848/Kie
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y18NNQBJV Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es ist nur ein Hauptangebot pro Los zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote pro Los ist nicht zugelassen. Jeder Bieter kann ein Angebot pro Los, somit insgesamt maximal 10 Angebote abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Kleinwagen
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Kompakt Kombi
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Mittelklasse Kombi
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Utility Kasten bis 2,5 t
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Utility Kombi bis 2,5 t
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Utility Kasten bis 2,9 t
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Utility Kombi bis 2,9 t
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Utility Kasten bis 3,5 t
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: SUV der Mittelklasse
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Pick-Up
Beschreibung: Es sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung folgende Abnahmemengen geplant: Los 1: 40 Fahrzeuge Los 2: 70 Fahrzeuge Los 3: 30 Fahrzeuge Los 4: 50 Fahrzeuge Los 5: 50 Fahrzeuge Los 6: 100 Fahrzeuge Los 7: 90 Fahrzeuge Los 8: 100 Fahrzeuge Los 9: 20 Fahrzeuge Los 10: 30 Fahrzeuge Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit von vier (4) Jahren wird wie folgt beziffert: Los 1: 50 Fahrzeuge Los 2: 91 Fahrzeuge Los 3: 50 Fahrzeuge Los 4: 65 Fahrzeuge Los 5: 65 Fahrzeuge Los 6: 130 Fahrzeuge Los 7: 110 Fahrzeuge Los 8: 130 Fahrzeuge Los 9: 26 Fahrzeuge Los 10: 50 Fahrzeuge Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, des LKA NRW und des LAFP NRW.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit eines Vertrages ist somit auf 4 Jahre beschränkt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: 05112-03015-47
Postanschrift: Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
Telefon: +49203417574219
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: 05112-03015-47
Postanschrift: Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
Telefon: +49203417574219
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: 05112-03015-47
Postanschrift: Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
Telefon: +49 203417574219
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5c3d0894-8794-48de-ab75-9796bddcbb3a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/08/2024 14:31:47 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 482675-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 156/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2024