Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Abschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung BFB Vorpommern-Strelitz

461439-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Abschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung BFB Vorpommern-Strelitz
OJ S 148/2024 31/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungEinrichtung des Öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAbschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung BFB Vorpommern-Strelitz
BeschreibungAbschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung BFB Vorpommern-Strelitz Der Bundesforstbetrieb liegt im östlichen Mecklenburg-Vorpommern. Er hat eine räumliche Ausdehnung von Rostock im Norden bis zur Müritz im Süden. Von Rostock nördlich und südlich der Autobahn A 20 über den Darß, die Insel Rügen bis nach Usedom im Nordosten. Im Süden von der Müritz über Neustrelitz - Neubrandenburg – Altentreptow, Pasewalk – Torgelow- Ueckermünde bis zur polnischen Grenze im Südosten. Der Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz beabsichtigt in den kommenden vier Forstwirtschaftsjahren Holzerntemaßnahmen mit einem Volumen von ca. 26.000 Fm / FWJ (ca. 21.000 Fm BB Binnenland und ca. 5.000 Fm BB Küste) durchzuführen. Das Forstwirtschaftsjahr beschreibt den Zeitraum vom 01.10. – 30.09. des Folgejahres. Die Liegenschaften umfassen fast ausschließlich aktuell militärisch genutzte und ehemals militärisch genutzte, mittlerweile dem Naturschutz gewidmete Flächen. Die Bestände können in geringem Umfang von militärischen Altlasten, insbesondere Splitterbelastungen in den Bäumen, betroffen sein, so dass hier besondere Sorgfalt bei der Befahrung der Flächen notwendig ist. Auf den aktuell militärisch genutzten Flächen ist die Befahrbarkeit durch den Übungsbetrieb zeitlich eingeschränkt. Einschlagszeitraum ist, abgesehen von außerplanmäßig erforderlichen Aufarbeitungen, schwerpunktmäßig im Zeitraum zwischen Oktober und Mai. Teilweise werden nur Rückungs-Leistungen benötigt. Zuordnung der Reviere zu den Betriebsbereichen Betriebsbereich Binnenland 1. Gegensee 2. Riesenbrück 3. Jägerbrück 4. Neuenkrug 5. Spechtberg 6. Bannenbrück 7. Käflingsberge 8. Rechlin Betriebsbereich Küste 1. Glashütte 2. Riether Neuhaus 3. Bellin 4. Mölln-Medow 5. Prora 6. Böhlendorf 7. Hirschburg 8. Karlshagen
Kennung des Verfahrens116ede88-05a2-45b5-a937-56785d3f6b3f
Interne KennungVOEK 316-23
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar, Eigenerklärung) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung oder Holzbringung) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen für Holzeinschlag und Holzbringung müssen mindestens einen Umfang von 1.500 Fm aufweisen, um gewertet zu werden. Die Referenzen für Holzbringung müssen mindestens einen Umfang von 500 Fm aufweisen, um gewertet zu werden. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. --- Gewertet wird die Erfüllung der Eignungskriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für Holzernte und Holzbringung --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 18.04.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr --- Verschwiegenheit/Datenschutz Der AN hat sein Personal gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden V"Belehrung und haftungsverzichtserklärung TrÜbPl JÄGERBRÜCK" (Anlage C-02b) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Erklärung zu verlangen. Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Verrfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung für den für den BFB Vorpommern-Strelitz
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung für den für den BFB Vorpommern-Strelitz. Die ca. 36.500 Hektar Forstbetriebsfläche, davon ca. 33.000 Hektar Holzbodenfläche ist in zwei Betriebsbereiche, Binnenland und Küste, aufgeteilt und liegen in der Obhut von insgesamt 16 regional verteilten Revieren. Der Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz beabsichtigt in den kommenden vier Forstwirtschaftsjahren Holzerntemaßnahmen mit einem Volumen von ca. 26.000 Fm / FWJ (ca. 21.000 Fm BB Binnenland und ca. 5.000 Fm BB Küste) durchzuführen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Leistungsbeginn ist der 01.07.2024. ie Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2025. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 17235 Neustrelitz  
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2024
Enddatum der Laufzeit30/06/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: , #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Gewertet wird die Erfüllung der Eignungskriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für Holzernte und Holzbringung.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleEinrichtung des Öffentlichen Rechts
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge28
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Einrichtung des Öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Abteilung: Einkauf
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t: 0228 9499-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c12b8b5b-ad64-44c1-8806-a646becf10e1 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 461439-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2024

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Hemer
Hennef
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Herford
Herne
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Herten
Herzebrock-Clarholz
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Horstmar
Hövelhof
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Hückeswagen
Hüllhorst
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Hürtgenwald
Hürth
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Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
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Menden (Sauerland)
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Mettingen
Mettmann
Minden
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Möhnesee
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Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
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Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
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Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
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Schwalmtal
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