1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Strukturelle Schulassistenz an Grundschulen des Gemeinsamen Lernens
Beschreibung: Ausgeschrieben wird in Form von 8 Losen die Erbringung von Schulassistenzleistungen an den 8 Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn ab dem 01.08.2024 (Beginn nach den Sommerferien) . Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden)
Kennung des Verfahrens: 91011381-754c-4f11-b646-d20bf99b9a49
Interne Kennung: 30.31 - 24230
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Grundschule Haaren-Helmern, Bad Wünnenberg
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Grundschule Dörenhagen, Borchen
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Grundschule Lindenhof, Büren
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Grundschule Westerloh, Delbrück
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5: Grundschule Kirchschule, Hövelhof
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6: Grundschule Kilian, Lichtenau
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7: Grundschule Liborius, Salzkotten
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8: Grundschule Concordia, Bad Lippspringe
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind für die Schule wie folgt zu erbringen: - 2024 für die Jahrgänge 1 u. 2 - 2025 für die Jahrgänge 1-3 - 2026 für die Jahrgänge 1-4 • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger o. anderer Behinderun Kreisverband Paderborn e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1: Grundschule Haaren-Helmern, Bad Wünnenberg
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 1 103 630,09 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 03/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Teilhabe mit Herz gGmbH - FuD Königstraße
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2: Grundschule Dörenhagen, Borchen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 1 316 223,19 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 03/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Teilhabe mit Herz gGmbH - FuD Königstraße
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3: Grundschule Lindenhof, Büren
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Ergebnisses: 1 295 059,04 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 03/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: incluedo GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 4: Grundschule Westerloh, Delbrück
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Ergebnisses: 1 564 311,47 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 03/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Teilhabe mit Herz gGmbH - FuD Königstraße
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 5: Grundschule Kirchschule, Hövelhof
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Ergebnisses: 1 427 335,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 03/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: incluedo GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 6: Grundschule Kilian, Lichtenau
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert des Ergebnisses: 1 393 803,88 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 03/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 7: Grundschule Liborius, Salzkotten
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert des Ergebnisses: 2 210 483,08 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 03/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 8: Grundschule Concordia, Bad Lippspringe
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert des Ergebnisses: 1 123 054,91 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 03/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Registrierungsnummer: 2275
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5251308-3016
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: d80a6b38-f4c5-42dd-91a7-045be2a4680f
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger o. anderer Behinderun Kreisverband Paderborn e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 339/5778/2111
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +495251870990
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Teilhabe mit Herz gGmbH - FuD Königstraße
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 2010
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33098
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +495251682420
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0003, LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: incluedo GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 9400
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
Telefon: +4915224533859
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0004, LOT-0006
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 339/5778/2111
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +495251 68985-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0007, LOT-0008
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 701433bc-bf87-437a-8aba-51614e44075a - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2024 07:06:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 457243-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2024