1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einzelblattdrucksysteme
Beschreibung: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") schreibt den Kauf- und die Wartung inklusive Click-Charge von drei Einzelblattdrucksystemen aus. Er setzt im Moment parallel drei voneinander unabhängige Einzelblattdrucksysteme der Firma Ricoh produktiv ein. Es ist beabsichtigt, die drei Drucksysteme - voraussichtlich im 3. Quartals 2024 - durch drei neue Einzelblattdrucksysteme auszutauschen. Der Auftragnehmer hat drei Einzelblattdrucksysteme mit tonerbasierter Laserdrucktechnik und einer Druckgeschwindigkeit von mindestens 135 DIN A4-Seiten/Minute (bei einem Papiergewicht von 80 g/m2) zum Kauf inkl. Wartung und Click-Charge (voraussichtliches Volumen von 837.000 Blatt DIN A4 und bis zu 3.000 Blatt DIN A3 pro Monat) anzubieten. Die drei Drucksysteme müssen netzwerkfähig sein, um vorrangig AFP/IPDS-Datenströme (inkl. Inline-Ressourcen) zum Druck empfangen und verarbeiten zu können. Zusätzlich müssen mindestens die Formate PCL, PDF, Postscript, TXT und RAW unterstützt werden. Zur Steuerung und Verwaltung der Druckjobs wird zusätzlich ein OMS in Funktion eines Spoolers und ein Viewer zur WYSIWYG-Anzeige der AFP-Dateien (min. 100 MB) auf fünf Arbeitsplatzrechnern benötigt. Die Konfiguration der zu beschaffenden Einzelblattdrucksysteme stellt sich je Drucker wie folgt dar: - 1 x externe Papierbevorratung - 1 x Drucksystem mit integrierter Papierbevorratung und Bedienpanel (inkl. OMS) - 1 x Finisher/Staplerfach - 1 x Rechner inkl. Bildschirm, Tastatur und Maus wird vom Beitragsservice gestellt. Die Altgeräte müssen vom Auftragnehmer abgebaut und transportfähig verpackt werden. Der Austausch der Drucker, die Netzwerkanbindung und Inbetriebsetzung der neuen Einzelblattdrucksysteme erfolgt durch den Auftragnehmer. Während des Austauschs muss der Produktionsbetrieb aufrecht erhalten bleiben. D.h., es ist für eine begrenzte Zeit der Parallelbetrieb von alten und neuen Einzelblattdrucksystemen erforderlich. Der Austausch erfolgt in Abstimmung mit dem Beitragsservice schrittweise (Drucker für Drucker). Vor dem Austausch des zweiten Einzelblattdrucksystems muss die produktive Nutzung (Inbetriebnahme) des ersten Einzelblattdrucksystems vom Beitragsservice bestätigt werden. Diese Bestätigung stellt keine (Teil-)Abnahme dar. Das gleiche Vorgehen gilt vor dem Austausch des dritten Einzelblattdrucksystems (hier: Bestätigung der produktiven Nutzung des zweiten Einzelblattdrucksystems). Mit dem Angebot sind technische Datenblätter, Produktbroschüren und Handbücher zur Bedienung (in deutscher Sprache) abzugeben. Nach Abschluss aller Arbeiten übergibt der Auftragnehmer dem Beitragsservice die Einzelblattdrucksysteme zur Abnahme. Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die Abrechnung der Leistung durch den Auftragnehmer. Vor Zuschlagserteilung wird der Beitragsservice einen Funktionstest (Druck- und Finishertest) beim Bieter durchführen, um die grundsätzliche Funktion der Einzelblattdrucksysteme abzuklären. Der Funktionstest wird voraussichtlich Ende Juli 2024 im Show-Room des Bieters oder bei einem Referenzkunden stattfinden. Der Beitragsservice stellt dem Bieter für den Funktionstest vorbereitete AFP/IPDS-Dateien inkl. Inline-Ressourcen zur Verfügung. Der Funktionstest ist für den Beitragsservice kostenlos durchzuführen. Es wird ein Drucktest auf Originalpapieren des Beitragsservice durchgeführt. Papier und Druckdaten werden zum Test durch den Beitragsservice zur Verfügung gestellt. Drucker und Finisher werden u.a. auf die Registerhaltigkeit und die korrekte Arbeitsweise bzgl. Auslage, Lochen, Heften und Lochen/Heften hin überprüft. Der Beitragsservice behält sich vor, diesen Druck- und Finishertest nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durchzuführen. Der Druck- und Finishertest dient zur Verifizierung der Angaben des Bieters und fließt nicht in die Angebotsbewertung ein. Der Funktionstest ist als erfolgreich zu bewerten, wenn der Beitragsservice das Druckergebnis aus fachlicher Sicht anerkennt. Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für positiv erklärt, dann kann der Zuschlag erfolgen. Nach Zuschlagserteilung werden die Parteien einen Zeitplan für die Installation der drei Einzelblattdrucksysteme abstimmen Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für negativ erklärt, dann kann der Zuschlag nicht erteilt werden und der Bieter bekommt Gelegenheit Korrekturen vorzunehmen. Der Bieter lädt den Beitragsservice wiederum zum Funktionstest ein. Wird der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice als erfolgreich gewertet, dann kann der Zuschlag erteilt werden. Ist der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice wiederholt negativ zu bewerten, ist die Verifikation der Angaben des Bieters gescheitert. In diesem Fall erfüllt sein Angebot nicht die Mindestvorgaben des Beitragsservice und ist daher zwingend gemäß § 57 VgV vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Der Beitragsservice wird in diesem Fall den Funktionstest mit dem zweitplatzierten Bieter durchführen.
Kennung des Verfahrens: 6f90518e-a8a0-4d83-b8fb-fbcec6e7feba
Interne Kennung: BW 01/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: s.o.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30122100 Digitale Offsetdrucksysteme, 30125110 Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6
Stadt Köln
Postleitzahl 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1GZLB18W Keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einzelblattdrucksysteme
Beschreibung: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") schreibt den Kauf- und die Wartung inklusive Click-Charge von drei Einzelblattdrucksystemen aus. Er setzt im Moment parallel drei voneinander unabhängige Einzelblattdrucksysteme der Firma Ricoh produktiv ein. Es ist beabsichtigt, die drei Drucksysteme - voraussichtlich im 3. Quartals 2024 - durch drei neue Einzelblattdrucksysteme auszutauschen. Der Auftragnehmer hat drei Einzelblattdrucksysteme mit tonerbasierter Laserdrucktechnik und einer Druckgeschwindigkeit von mindestens 135 DIN A4-Seiten/Minute (bei einem Papiergewicht von 80 g/m2) zum Kauf inkl. Wartung und Click-Charge (voraussichtliches Volumen von 837.000 Blatt DIN A4 und bis zu 3.000 Blatt DIN A3 pro Monat) anzubieten. Die drei Drucksysteme müssen netzwerkfähig sein, um vorrangig AFP/IPDS-Datenströme (inkl. Inline-Ressourcen) zum Druck empfangen und verarbeiten zu können. Zusätzlich müssen mindestens die Formate PCL, PDF, Postscript, TXT und RAW unterstützt werden. Zur Steuerung und Verwaltung der Druckjobs wird zusätzlich ein OMS in Funktion eines Spoolers und ein Viewer zur WYSIWYG-Anzeige der AFP-Dateien (min. 100 MB) auf fünf Arbeitsplatzrechnern benötigt. Die Konfiguration der zu beschaffenden Einzelblattdrucksysteme stellt sich je Drucker wie folgt dar: - 1 x externe Papierbevorratung - 1 x Drucksystem mit integrierter Papierbevorratung und Bedienpanel (inkl. OMS) - 1 x Finisher/Staplerfach - 1 x Rechner inkl. Bildschirm, Tastatur und Maus wird vom Beitragsservice gestellt. Die Altgeräte müssen vom Auftragnehmer abgebaut und transportfähig verpackt werden. Der Austausch der Drucker, die Netzwerkanbindung und Inbetriebsetzung der neuen Einzelblattdrucksysteme erfolgt durch den Auftragnehmer. Während des Austauschs muss der Produktionsbetrieb aufrecht erhalten bleiben. D.h., es ist für eine begrenzte Zeit der Parallelbetrieb von alten und neuen Einzelblattdrucksystemen erforderlich. Der Austausch erfolgt in Abstimmung mit dem Beitragsservice schrittweise (Drucker für Drucker). Vor dem Austausch des zweiten Einzelblattdrucksystems muss die produktive Nutzung (Inbetriebnahme) des ersten Einzelblattdrucksystems vom Beitragsservice bestätigt werden. Diese Bestätigung stellt keine (Teil-)Abnahme dar. Das gleiche Vorgehen gilt vor dem Austausch des dritten Einzelblattdrucksystems (hier: Bestätigung der produktiven Nutzung des zweiten Einzelblattdrucksystems). Mit dem Angebot sind technische Datenblätter, Produktbroschüren und Handbücher zur Bedienung (in deutscher Sprache) abzugeben. Nach Abschluss aller Arbeiten übergibt der Auftragnehmer dem Beitragsservice die Einzelblattdrucksysteme zur Abnahme. Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die Abrechnung der Leistung durch den Auftragnehmer. Vor Zuschlagserteilung wird der Beitragsservice einen Funktionstest (Druck- und Finishertest) beim Bieter durchführen, um die grundsätzliche Funktion der Einzelblattdrucksysteme abzuklären. Der Funktionstest wird voraussichtlich Ende Juli 2024 im Show-Room des Bieters oder bei einem Referenzkunden stattfinden. Der Beitragsservice stellt dem Bieter für den Funktionstest vorbereitete AFP/IPDS-Dateien inkl. Inline-Ressourcen zur Verfügung. Der Funktionstest ist für den Beitragsservice kostenlos durchzuführen. Es wird ein Drucktest auf Originalpapieren des Beitragsservice durchgeführt. Papier und Druckdaten werden zum Test durch den Beitragsservice zur Verfügung gestellt. Drucker und Finisher werden u.a. auf die Registerhaltigkeit und die korrekte Arbeitsweise bzgl. Auslage, Lochen, Heften und Lochen/Heften hin überprüft. Der Beitragsservice behält sich vor, diesen Druck- und Finishertest nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durchzuführen. Der Druck- und Finishertest dient zur Verifizierung der Angaben des Bieters und fließt nicht in die Angebotsbewertung ein. Der Funktionstest ist als erfolgreich zu bewerten, wenn der Beitragsservice das Druckergebnis aus fachlicher Sicht anerkennt. Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für positiv erklärt, dann kann der Zuschlag erfolgen. Nach Zuschlagserteilung werden die Parteien einen Zeitplan für die Installation der drei Einzelblattdrucksysteme abstimmen Wird der Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice für negativ erklärt, dann kann der Zuschlag nicht erteilt werden und der Bieter bekommt Gelegenheit Korrekturen vorzunehmen. Der Bieter lädt den Beitragsservice wiederum zum Funktionstest ein. Wird der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice als erfolgreich gewertet, dann kann der Zuschlag erteilt werden. Ist der zweite Funktionstest aus Sicht des Beitragsservice wiederholt negativ zu bewerten, ist die Verifikation der Angaben des Bieters gescheitert. In diesem Fall erfüllt sein Angebot nicht die Mindestvorgaben des Beitragsservice und ist daher zwingend gemäß § 57 VgV vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Der Beitragsservice wird in diesem Fall den Funktionstest mit dem zweitplatzierten Bieter durchführen.
Interne Kennung: BW 01/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30122100 Digitale Offsetdrucksysteme, 30125110 Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten ab Inbetriebnahme/Abnahme der Einzelblattdrucksysteme: 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 weitere Monate (zu gleichen Konditionen)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7, Teil C. der Vergabeunterlagen): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bieter-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher, a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n); d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.) e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag; h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist; i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n); j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln; k) dass ich/wir als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln. l) dass ich/wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfülle(n) und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoße(n) oder verstoßen habe(n) und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. ich/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/ist; m) dass ich/wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen bin/sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist; n) dass ich/unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister eingetragen bin/ist und gegen mich/unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht. o) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetze(n). Der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis seiner/ihrer technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8, Teil C. der Vergabeunterlagen): - dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n); - dass die ausgeschriebenen Wartungsleistungen ausschließlich von qualifiziertem Personal der Hersteller der Hard- und Softwareprodukte oder eines Partners dieser Hersteller erbracht werden, - dass der Bieter die Leistungen der Telefon- bzw. E-Mail-Unterstützung in deutscher Sprache (mindestens Sprachniveau C1 auf Basis des Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) leisten kann. Weitere Eignungsnachweise: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens zwei Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw. aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und und in Inhalt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und zwingend die nachfolgenden Mindestangaben enthalten müssen: - Name und Sitz des Referenzkunden; - Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer); - Angabe, ob Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher direkter Vertragspartner des Referenzkunden ist; - Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) innerhalb der letzten drei Jah-re; - Beschreibung des Vertragsgegenstandes; - Angabe des Druckvolumens pro Jahr (Menge). Hinweise: - Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen. - Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. - Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bieter den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen. - Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/08/2024 12:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Registrierungsnummer: t:022150610
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22150610
Fax: +49 22150612801
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Registrierungsnummer: t:022150610
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22150610
Fax: +49 22150612801
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Registrierungsnummer: t:022150610
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22150610
Fax: +49 22150612801
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 02.08.2024, 12 Uhr. Die Frist, um Bieterfragen zu stellen, endet nunmehr am 26.07.2024, 12 Uhr.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 09/07/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 50700518-cfa4-4144-ba1b-32619c0078bd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2024 10:37:33 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 414966-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/07/2024