2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte, 50400000 Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr.30
Stadt Aachen
Postleitzahl 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1K11AAK5 Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert. Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über "Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung" vom 27.01.2015 Anwendung. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. **** Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. **** **** Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB