2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Stadt Siegburg
Postleitzahl 53721
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen Das Projekt umfasst den Neubau von ca. 21 km Stadtbahnstrecke in sechs Planfeststellungsabschnitten:__ 1. Verlängerung der Linie 7, erster Bauabschnitt von Zündorf nach Zündorf Süd__ 2. Verlängerung der Linie 7, zweiter Bauabschnitt von Zündorf Süd nach Langel__ 3. Stadtbahn-Neubaustrecke für die Linie 17 abzweigend von der Rheinuferbahn zwischen Sürth und Godorf nach Langel mit Rheinquerung__ 4. Stadtbahn-Neubaustrecke für die Linie 17 von Langel nach Lülsdorf__ 5. Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der bestehenden kommunalen Eisenbahnstrecke von Lülsdorf nach Mondorf für den Mischverkehr von Stadtbahnlinie 17 und Güterzügen__ 6. Stadtbahn-Neubaustrecke für die Linie 17 von Mondorf nach Beuel mit Siegquerung und Anschluss an die Strecke der Stadtbahnlinie 66 ____ Der vorläufige Untersuchungsraum umfasst eine Fläche von ca. 4 000 ha.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDA3M Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen. ____ Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Inte-ressenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberkommunikation oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden. ____ Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerber-kommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. ____ Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charak-ters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) abzugeben. ____ Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich ge-forderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden im zulässigen Umfang von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspä-tet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig. ____ Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollstän-dige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. ____ Bezuschlagt wird das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl aus der Wertung Honorar und erwartete Ausführungsqualität (Projektteam und Konzept) - gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit den höheren Qualitätspunkten. Bei Punkt- und Preisgleichheit gilt Ziffer 9 der Bewerbungsbedingun-gen (frühester Angebotseingang). ____ Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgt über das Vergabeportal.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB