1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: RGE / Mehrere Rahmenvereinbarungen bzgl. Lieferung von Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien
Beschreibung: Die RGE erbringt als städtisches Dienstleistungsunternehmen u.a. umfangreiche Reinigungsdienstleistungen in kommunalen Liegenschaften. Bei der Aufgabenwahrnehmung ist die RGE auf die regelmäßige Belieferung mit diversen Ge- und Verbrauchsmaterialien angewiesen, welche auf die besonderen Bedürfnisse der jewei-ligen Reinigungsaufgaben abgestimmt sind. Für die längerfristige Kooperation beabsichtigt die RGE daher mit Wirtschaftsteilnehmern den Abschluss von Rahmenvereinbarungen.
Kennung des Verfahrens: 4d7f02d0-722c-41d0-af41-3be94c21ec49
Interne Kennung: RGE-Vergabe – R-Einkauf 2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 – Reinigungschemie
Beschreibung: Für die Durchführung der ihr übertragenen Reinigungsarbeiten ist die RGE auf die Verwendung einer Vielzahl unterschiedlicher Reinigungsmittel angewiesen. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 1 von EUR 250.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistungen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 – Reinigungsutensilien
Beschreibung: Für die Erbringung der ihr übertragenen Reinigungsaufgaben benötigt die RGE diverse Reinigungsutensilien. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 2 von EUR 250.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht ab-sehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 – Verbrauchsmaterialien
Beschreibung: Für die Erbringung der ihr übertragenen Aufgaben benötigt die RGE diverse Verbrauchsmaterialien zu Bereitstellung in den von ihr betreuten Objekten. Der Auftragnehmer/Rahmenvertragspartner wird die RGE regelmäßig bzw. in Abhängigkeit zur jeweiligen Bedarfslage unter Beachtung qualifizierter Logistikanforderungen mit den benötigten Produkten beliefern. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von jährlichen Auftragsvolumen für Los 3 von EUR 80.000,00 netto aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Das tatsächliche Abrufvolumen kann variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Abrufmengen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Igefa Fachgroßhandlung GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1 – Reinigungschemie
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 1,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 14/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Igefa Fachgroßhandlung GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2 – Reinigungsutensilien
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 1,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 14/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Igefa Fachgroßhandlung GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3 – Verbrauchsmaterialien
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Ergebnisses: 1,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 14/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
Registrierungsnummer: 10368
Postanschrift: Am Lichtbogen 8
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45141
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2018872422
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 0f569767-6689-4f2a-8fd9-c9e0f8b182e3
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Igefa Fachgroßhandlung GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: micro
Registrierungsnummer: /NA
Stadt: Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 21049153
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 26ea2c96-c5e9-4a99-a363-f755a01b31c3 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2024 07:07:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 374571-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 122/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2024