5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 3.4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV 3.4.1.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist anhand einer, zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden, Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft nachzuweisen bzw. bei ausländischen Bietern ist ein Befreiungsnachweis beizubringen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3.4.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV 3.4.2.1 Umsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich Gebäudereinigung für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 200.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. 3.4.2.2 Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis Bitte füllen Sie die Anlage "16_Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte ebenfalls Ihrem Angebot bei.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3.4.3.1 Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: oEine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge den in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsbestandteil der Unterhaltsreinigung umfassen. o Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn: ▪ ein Dienstleistungsauftrag mindestens einen Auftragswert von 150.000,00 Euro (netto) pro Jahr aufweist, oder ▪ zwei Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens einen Auftragswert von 120.000,00 Euro (netto) pro Jahr aufweisen. Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. . Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). 3.4.3.2 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein. 3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen. 3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 11:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 3.5.3 Unternehmensdaten Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. 3.5.4 Hinweis zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk (Richtwert) Die Vergabestelle gibt auf der Grundlage der seit 01.10.2022 geltenden tariflichen Regelungen folgenden Richtwert für die den Preisen zu Grunde liegenden Stundenverrechnungssatz (ohne Umsatzsteuer) vor: • Unterhaltsreinigung (werktags) und Bedarfsreinigung: Lohngruppe 1 22,95 € In dem vorliegenden Verfahren ist ausschließlich der Stundenverrechnungssatz für die Unterhaltsreinigung werktags aufzuschlüsseln. Für die Bedarfsreinigung ist keine gesonderte Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes erforderlich. Im Falle einer Unterschreitung des vorgegebenen Richtwertes gilt der folgende Absatz. Bei Unterschreitung des vorgenannten Richtwertes bzgl. Mindestlohn und Mindeststundenverrechnungssatz in der Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes (Anlage 1) und in dem Preisblatt (Anlage 2) ist in einer gesondert zu erstellenden pdf-Datei ausführlich darzulegen und zu begründen, wie trotz Unterschreitung der Vorgaben die Zahlung des Mindestlohnes an die Reinigungskräfte und die vollständige Erbringung der geschuldeten Leistungen sichergestellt wird. Hinweis zu den Sozialversicherungsbeiträgen: Aufgrund des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV) sind seit dem 01.01.2019 die von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge der Beschäftigten zur Hälfte durch den Arbeitgeber zu tragen. Die hierfür zu kalkulierenden zusätzlichen Kosten sind in der Anlage 1 unter Punkt 2.1. einzutragen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass derzeit alle gesetzlichen Krankenkassen einen solchen Zusatzbeitrag erheben. Daher muss ein Angebot ohne Berücksichtigung des Zusatzbeitrages von der Wertung ausgeschlossen werden, sofern sich nach Aufklärung des Sachverhalts herausstellt, dass Zusatzbeiträge anfallen, ohne dass diese in der Kalkulation enthalten sind. Sollten im Falle der von Ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter keine Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anfallen, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei. Für den Fall, das Sie entsprechende Mitarbeiter erst im Falle der Auftragserteilung einstellen, können Sie den Zusatzbeitrag angeben, der sich anhand der derzeitigen Mitarbeiterstruktur in Ihrem Unternehmen ergibt. Wichtig: Für die Unterhaltsreinigung Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 1 bei Unterhaltsreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 02.06.2022 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung. Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 11:31:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI