1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 90022827-06e5-4d3a-b5ce-07fccaf0b429
Interne Kennung: VOEK 394-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Teilnehmerfragen: Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 25.07.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Platt-form registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- b) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de --- c) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- d) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen einiger Liegenschaften ist ggf. in einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Liegenschaft bei der zuständigen Ansprechperson gemäß des Auftragsformulars (Anlage C-03_III der Vergabeunterlagen) einzureichen. Die Aufstellung muss den Namen und die Ausweisnummer umfassen, sowie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf der Liegenschaft das Kraftfahrzeugkennzeichen. Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden, dies betrifft die Lose 2, 3, 4, 5, 12, 16, 17, 18, 19 und 23. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftrag-nehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Der Zutritt zu Liegenschaften, die durch den Bundesgerichtshof (Los 20) genutzt werden, ist nur nach der Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Baden-Württemberg durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg möglich. Diese dauert etwa 3-4 Wochen und wird direkt durch den Bundesgerichtshof veranlasst. Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÜG vorbehalten. Es ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) für die Liegenschaften der Lose 2, 5 und 8 sowie eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (sog. Ü2 Sab, vorbeugender personeller Sabotageschutz) für die Liegenschaft in Los 13 erforderlich. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1 und Ü2 Sab), innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) und von 20 Wochen für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sab) zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: 1. Wenn das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht. 2. Wenn das Angebot auf einem nicht zugelassenen Übertragungsweg eingereicht wurde. 3. Wenn das Angebot offenkundig wesentliche Preispositionen nicht enthielt. 4. Wenn es sich bei dem Angebot um ein nicht zugelassenes Nebenangebot handelte. 5. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 3) 6. Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 4) 7. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 5)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 61 576,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 1: 452 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 52 050,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 2: 480 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÜG vorbehalten. Es ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) für die Liegenschaften im Los 2 erforderlich. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1 Sab), in-nerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 31/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rostock
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 105 891,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 3: 993 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 201 495,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 4: 1602 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 108 225,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 5: 841 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÜG vorbehalten. Es ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) für die Liegenschaften im Los 5 erforderlich. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1 Sab), in-nerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 31/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 128 315,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 6: 1163 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 79 345,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 7: 811 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 100 954,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 8: 865 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÜG vorbehalten. Es ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) für die Liegenschaften im Los 8 erforderlich. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1 Sab), in-nerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 31/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 34 096,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 9: 348 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 65 503,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 10: 594 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 61 161,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 11: 597 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 186 014,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 12: 1270 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 128 484,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 13: 1251 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÜG vorbehalten. Es ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (sog. Ü2 Sab), vorbeugender personeller Sabotageschutz) für die Liegenschaft in Los 13 erforderlich. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2 Sab), innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sab) zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 31/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 69 192,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 14: 484 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 81 561,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 15: 588 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 220 407,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 16: 1991 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 81 610,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 17: 733 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 44 992,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 18: 319 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freiburg
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 67 264,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 19: 560 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 51 675,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 20: 443 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 40 825,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 21: 374 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 131 671,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 22: 1439 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 66 679,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 23: 697 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 28/02/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 394-23, Los 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 42 745,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen)
Beschreibung: 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, 2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen), 2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen)
Beschreibung: zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall). Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, 3. Angaben zu Referenzen 4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Beschreibung: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein. Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 24: 381 Stück Probeentnahmestellen. Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle, nach der Angebotsöffnung - Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3513cbfa-3b40-40f1-b99a-4ca7e2b8cef8 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 365363-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/06/2024