1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende 2024
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Evaluation der Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende. Es soll überprüft werden, inwiefern über die Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende die adressatengerechte,zielgruppenspezifische und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet wird. Entsprechend dieses Evaluationsziels ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit in ihrem gesamten Umfang. Daher sollen als Grundlage der Evaluation alle Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote des Auftraggebers zum Thema Organ- und Gewebespende sowie bisher beim Auftraggeber vorliegende Evaluationsergebnisse in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Diese sollen in Übersichten kategorisiert aufbereitet und kriteriengeleitet analysiert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in einer strukturierten Form dargestellt werden, die eine Übersicht über die gesamte Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende sowie der vorhandenen Evaluationsergebnisse quantitativer und qualitativer Art ermöglicht. Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheidet der Auftragnehmer, inwiefern das Evaluationsziel mit den vorhandenen Evaluationsergebnissen ausreichend überprüft werden kann und für welche Detailfragen weitere qualitative und/oder quantitative Erhebungsmethoden zum Einsatz kommen sollen. Hierfür erstellt der Auftragnehmer ein Evaluationskonzept. Die Erhebungen selbst sind nicht Gegenstand des Auftrags, sondern werden mit einem beim Auftraggeber vorhandenen Rahmenvertrag umgesetzt.
Kennung des Verfahrens: 2b8cb789-5676-46f5-b536-f87aa0ad9108
Interne Kennung: BZgA_RV_55_24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Zustimmungsvorbehalt des Bundestags: Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Transplantationsgesetzes (§ 2 Abs. 1 lit d) TPG) im Einvernehmen mit dem Bundestag. Die Zuschlagserteilung in diesem Verfahren steht daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundestags. Sollte die Zustimmung nicht erteilt werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das Verfahren aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Evaluation der Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende. Es soll überprüft werden, inwiefern über die Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende die adressatengerechte, zielgruppenspezifische und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet wird. Entsprechend dieses Evaluationsziels ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit in ihrem gesamten Umfang. Daher sollen als Grundlage der Evaluation alle Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote des Auftraggebers zum Thema Organ- und Gewebespende sowie bisher beim Auftraggeber vorliegende Evaluationsergebnisse in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Diese sollen in Übersichten kategorisiert aufbereitet und kriteriengeleitet analysiert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in einer strukturierten Form dargestellt werden, die eine Übersicht über die gesamte Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende sowie der vorhandenen Evaluationsergebnisse quantitativer und qualitativer Art ermöglicht. Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheidet der Auftragnehmer, inwiefern das Evaluationsziel mit den vorhandenen Evaluationsergebnissen ausreichend überprüft werden kann und für welche Detailfragen weitere qualitative und/oder quantitative Erhebungsmethoden zum Einsatz kommen sollen. Hierfür erstellt der Auftragnehmer ein Evaluationskonzept. Die Erhebungen selbst sind nicht Gegenstand des Auftrags, sondern werden mit einem beim Auftraggeber vorhandenen Rahmenvertrag umgesetzt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Interne Kennung: BZgA_RV_55_24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Tiefeninterviews durch den Auftragnehmer: Abhängig von den erzielten Rechercheergebnissen soll auf Wunsch des Auftraggebers die Bestandsaufnahme durch ausgewählte persönliche,telefonische oder schriftliche Tiefeninterviews angereichert werden. Die Tiefeninterviews dienen dazu, dem Auftragnehmer eine umfassendere Einschätzung der Aufklärungsarbeit zu geben. Ergebnispräsentation: Der Auftragnehmer steht nach Bedarf mit der BZgA/dem BMG im Rahmen von Ergebnispräsentationen zur Verfügung. Neben der Vorbereitung sind für die Ergebnispräsentation selbst etwa 90 Minuten einzuplanen. Die Ergebnispräsentation hat durch die Projektleitung bzw. die Vertretung der Projektleitung zu erfolgen und kann in Köln/Bonn bzw. ggf. in Berlin stattfinden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: , #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Hauptsächlich elektronische Übermittlung von Unterlagen; Verwendung von umweltfreundlichem Papier, bei sonstigen Unterlagen zwingend
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Offizielle Bezeichnung: Prognos AG
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Prognos AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE122787052
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Prognos AG
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: CHE
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7bc54a39-0d27-40a2-a35e-153baf3fd486 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 363989-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 118/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/06/2024