1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Strukturelle Schulassistenz an Grundschulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn
Beschreibung: Ausgeschrieben wird in Form von 8 Losen die Erbringung von Schulassistenzleistungen an den 8 Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn ab dem 01.08.2024 (Beginn nach den Sommerferien) Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden)
Kennung des Verfahrens: 22319f04-c281-4992-98b4-e25fcc8fd6aa
Interne Kennung: 30.31 - 23461
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Grundschule Haaren-Helmern, Bad Wünnenberg
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentation
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Grundschule Dörenhagen, Borchen
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentation
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Grundschule Lindenhof, Büren
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentation
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Grundschule Westerloh, Delbrück
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentation
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5: Grundschule Kirchschule, Hövelhof
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentation
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6: Grundschule Kilian, Lichtenau
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentation
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7: Grundschule Liborius, Salzkotten
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentation
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8: Grundschule Concordia, Bad Lippspringe
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind für die Schule wie folgt zu erbringen: - 2024 für die Jahrgänge 1 u. 2 - 2025 für die Jahrgänge 1-3 - 2026 für die Jahrgänge 1-4 • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 23 -24 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden) Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für die jeweiligen Schulen sind in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument zu Los 1-8) detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöhen, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist/wird. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Präsentation
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Registrierungsnummer: 2275
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5251308-3016
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: cc1c9863-72c8-4ac9-ae58-9164ca5e480e
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 426f8487-0da7-4cff-a8b1-ff6eb4472719 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2024 08:04:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 337697-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 110/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/06/2024