2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Linder Höhe
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51147
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Da es sich bei der Servicebeschreibung und deren Anlagen um vertrauliche Dokumente handelt, muss der Bewerber zuvor eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen. Der Bewerber hat mit den Teilnahmeantrag und den Eignungsunterlagen die von ihm gezeichnete Vertraulichkeitserklärung einzureichen um, bei Eignung, am weiteren Verfahren teilnehmen zu können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Konkurs: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Korruption: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Betrugsbekämpfung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Entrichtung von Steuern: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB.