Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Lagerregale

330820-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Lagerregale
OJ S 108/2024 05/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Evangelisch Stiftisches Gymnasium
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Lagerregale
Beschreibung: Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Lagerregale
Kennung des Verfahrens: 018fb935-c702-4a3c-b677-cc266c871e36
Interne Kennung: ESG-IN-42.08
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Evangelisch Stiftisches Gymnasium, Feldstraße 13  
Stadt: Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land, Gliederung (NUTS): Gütersloh (DEA42)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Bei der Abwicklung der Leistungen findet deutsches Recht Anwendung.
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten):(1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten):(2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,(3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
BetrugsbekämpfungDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten):(4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,(5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
KorruptionDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 1)kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten):(6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),(7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),(8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), (9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten):(10) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre b) nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt worden ist, dass sein Unternehmen den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
KonkursDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
VergleichsverfahrenDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre e) kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre f) keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenkeine wesentliche Anforderung bei der Ausführung einesfrüheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatzoder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass 2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre h) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, undi) sein Unternehmen nicht• versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,• versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder• fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lagerregale
Beschreibung: Bestellen, zwischenlagern und liefern von Ausstattungsprodukte nach Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro Sigurd Larsen Architekten. Farbkonzepte beachten. Pos. 01.10 Lagerregal, T: 50 cm, B= 120 cm, H= 200cm Bauteil A Pos. 01.20 Lagerregal, T= 60 cm, B= 100 cm, H= 200 cm Bauteil A Pos. 01.30 Lagerregal, T= 60 cm, B= 120 cm, H= 200cm Bauteil A+B
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Evangelisch Stiftisches Gymnasium  
Stadt: Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land, Gliederung (NUTS): Gütersloh (DEA42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/05/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 0) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vergabe des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Auftrags von der Bewilligung von Zuwendungen abhängt, die die Vergabestelle beantragt hat, die aber noch nicht bewilligt sind. Sollte die Maßnahme der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung des Gymnasiums nicht oder nicht in ausreichender Höhe gefördert werden, behält sich die Vergabestelle vor, dieses Vergabeverfahren durch Aufhebung zu beenden und einen Zuschlag nicht zu erteilen. Ansprüche der Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen, gegen die Vergabestelle sind im Falle der Aufhebung unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen.1) Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, soweit eine Pflicht zur Eintragung besteht (im Vordruck 124 mit dem Angebot).2) Auf gesonderte Anforderung sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere vergleichbare Leistungen betrifft (im Vordruck 124 mit dem Angebot).4) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (im Vordruck 124 mit dem Angebot).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 5) Auf gesonderte Anforderung sind drei Referenznachweise nach näherer Maßgabe des Vordruck 124 vorzulegen,insb.: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.6) Eigenerklärung, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (im Vordruck 124 mit dem Angebot).7) Auf gesonderte Anforderung ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesen im Leitungspersonal, anzugeben.8) Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden, und über Eignungsleihe mit Namen des Unternehmens und bedienter Kapazität (im Vordruck 235 mit dem Angebot).9) Auf gesonderte Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazität sich der Bieter bedient, vorzulegen (Vordruck 236).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/07/2024 10:40:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gem. § 16a EU VOB/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/07/2024 10:40:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Evangelisch Stiftisches Gymnasium
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Evangelisch Stiftisches Gymnasium
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Evangelisch Stiftisches Gymnasium
Registrierungsnummer: 0001
Postanschrift: Feldstrasse 13  
Stadt: Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land, Gliederung (NUTS): Gütersloh (DEA42)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Fritz Husemann
Telefon: +4917630552847
Internetadresse: http://www.esg-guetersloh.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0002
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
Telefon: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018fb938-1024-43a8-9eef-f840b6fd8b6a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2024 12:43:27 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 330820-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2024

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