1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)
Rechtsform der zuständigen Behörde: Organisation, die einen durch eine regionale Gebietskörperschaft subventionierten Auftrag vergibt
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn
Interne Kennung: 30.31-nph - Linienbündel 12 - Büren-Salzkotten
Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbe-kanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.2) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in Abschnitt II.3 genannten Betriebs-beginn aufzunehmen. Die derzeit bestehenden Liniengenehmigungen für diese Verkehrsdienste enden zu diesem Zeit-punkt. Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öf-fentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Um-fang betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. B. Anforderungen an die Verkehrsdienste Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Zusatzdokument Vorabbekanntmachung Linienbündel 12 Büren/Salzkotten“ einschließlich der Referenzfahrpläne angegeben. Das ergän-zende Dokument sowie die Referenzfahrpläne stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.nph.de/de/oepnv/Wettbewerb/wettbewerb.php Das ergänzende Dokument enthält Anforderungen im Sinne von § 13 Absatz 2a Sätze 3 – 6 PBefG. Diese Anforderun-gen sind nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftli-cher Anträge (siehe Abschnitt VI.1 bei A.). Sie führen nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ableh-nung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Abschnitt VI.1 bei A.) auch voraussetzt, dass die in dieser Anforderung einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforde-rungen als Standards nach § 12 Absatz 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesem Verfahren können bei folgender Stelle ein-gereicht werden: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Tel. 0251 - 41113514 Fax 0251 - 4112165 E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de C. Vorangegangene Vorinformation Diese Vorinformation ersetzt die Vorinformation aus dem TED vom 04.04.2022.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn
Beschreibung: Der nph beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 4 Jahren ab Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 12 Büren/Salzkotten: • S60 Paderborn – Wewer – Oberntudorf – PAD – Ahden – Brenken – Büren • S90 Paderborn – Salzkotten – Upsprunge • R61 Paderborn – Wewer – Oberntudorf – Niederntudorf – Wewelsburg – PAD – Ahden – Brenken – Büren • R65 Büren – Steinhausen – Geseke • 461 Schulverkehr Büren: Oberntudorf – Wewelsburg – Büren • 462 Schulverkehr Büren: Fürstenberg – Hegensdorf – Büren • 463 Schulverkehr Büren: Harth – Büren • 464 Schulverkehr Büren: Alme – Büren • 465 Schulverkehr Büren: Geseke – Steinhausen – Büren • 466 Schulverkehr Büren: Salzkotten – Upsprunge – Büren • 467 Grundschulverkehr Harth: Hegensdorf – Harth • 490 Schulverkehr Paderborn: Salzkotten – Paderborn • 491 Schulverkehr Salzkotten: Wewelsburg – Niederntudorf – Salzkotten • 492 Schulverkehr Salzkotten: Mantinghausen – Verne – Salzkotten • 493 Schulverkehr Salzkotten: Scharmede – Thüle – Salzkotten • 494 Schulverkehr Salzkotten: Geseke – Salzkotten • 495 Schulverkehr Geseke: Salzkotten – Geseke • 496 Grundschulverkehr Verlar: Mantinghausen/Winkhausen - Verlar • HB2: Büren – Keddinghausen – Hegensdorf – Leiberg – Bad Wünnenberg • HB3: Büren – Weiberg – Harth – Ringelstein • HB5: Büren – Steinhausen – Geseke (nur Sa, So&Fe) • HS1 Salzkotten – Oberntudorf – Niederntudorf • HS2 Salzkotten – Verne – Holsen – Verlar – Mantinghausen • HS3 Salzkotten – Thüle – Scharmede Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten bei Abschnitt II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Der nph kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen. Ca. 1,803 Mio. Nutzkilometer pro Kalenderjahr (inkl. On-demand-Verkehr)
Interne Kennung: 30.31-nph - Linienbündel 12 - Büren-Salzkotten
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Kreis Paderborn
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 08/07/2026
Laufzeit: 49 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)
Registrierungsnummer: DE.Justiz.45ac6cc3-6fd7-48ac-a694-fa8e281922be.bfca
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale eVergabe- und Submissionsstelle
Telefon: +49 5251 123341
Fax: +49 5251123399
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Paderborn
Registrierungsnummer: 057740032032-31001-11
Postanschrift: Aldegreverstr. 10 -14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kreisverwaltung Paderborn
Telefon: +49 5251 3083016
Fax: +49 5251 308893098
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cbb34e8e-9069-485c-b839-3ed7a6d7577f - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 309516-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/05/2024