Deutschland – Ausrüstung für Kläranlage – Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk - Maschinentechnik Gebläsehalle 2

306760-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Ausrüstung für Kläranlage – Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk - Maschinentechnik Gebläsehalle 2
OJ S 100/2024 24/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk - Maschinentechnik Gebläsehalle 2
Beschreibung: Erweiterung der Sauerstoffversorgung der Biologischen Stufe Maschinentechnik einschießlich Drucksammelleitung der Gebläsehalle 2 2x4 Turboverdichter mit einer Leistung von 14.000 Nm³/h mit bis zu 725 mbar Druckerhöhung; Komplett mit druckseitigen Kompensator, Anfahrendlastung und Harmonikfilter incl. zugehöhriger Hard und Software zur Maschinenbewirtschaftung. 4x Ansaugfilter für 70.000 m³/h, 4x Schalldämpfer; Edelstahl Drucksammelleitung bestehend aus Rohr Werkstoff 1.4541 DN500 rd 160m; DN 600 rd. 18 m DN 800 rd. 14 m; DN 1200 rd. 7m, DN 1400 rd 105 m; zugehörige verz. Rohrstützen rd 18 t; 8x RS-Klappen und Regelschieber mit Motorantrieb sowie zugehörige Kompensatoren 8x DN500 und 1x DN1400
Kennung des Verfahrens: 1e4cbafa-da0a-49b7-81fd-30d3a73a9090
Interne Kennung: interne Vergabenummer 100.358 /ELViS ID E76295662
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45252130 Ausrüstung für Kläranlage
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42123500 Turbokompressoren, 45315700 Installation von Schaltanlagen, 44164310 Rohre und Formstücke, 45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen, 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
KonkursDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
KorruptionDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
BetrugsbekämpfungDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
ZahlungsunfähigkeitDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Entrichtung von SteuernDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Maschinentechnische Ausrüstung der Gebläsehalle 2mit Turbos incl. Steuerung, Ansaugfilter, Wärmeabfuhr und Rohrsystem und Rohrleitungsbau Kurz: Maschienentechnische Ausrüstung Gebläsehalle 2
Beschreibung: Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Sauerstoffversorgung auf dem KW-Neuwerk und auch um die hohen Wartungskosten der alten 10 kV Turbogebläse in Gebläsehalle 1 zu vermeiden, wird eine neue Gebläsehalle 2 (GBH2) gebaut. Gegenstand der Ausschreibung ist die maschinentechnische Ausrüstung der GBH2 mit 2x 4 baugleichen Turbos, die in zwei Brandabschitte aufgestellt werden. Die autarke Bewirtschaftung der zwei Turbogruppen sowie die erforderlichen Harmonikfilter der geregelten Verdichter einschließlich Ansaugluftfilterung und Schalldämmung ist auch Gegenstand der Ausschreibung. Auch die erforderliche Sammeldruckleitung DN 1400 in rd. 5 m über Gelände liegend ist auch in der Ausschreibung einthalten. Der vorhanden Teil DN 900, der das Belebungsbecken 31-33 versorgt ist dazu auszutauschen. Für diesem Austausch steht nur ein begrenztes Zeitfenster von 14 Tagen zur Verfügung. Die seitliche am Becken liegende Luftleitung DN 500 wird auf der Beckenwand auf Stützen neu verlegt.
Interne Kennung: interne Vergabenummer 100.358 /ELViS ID E76295662
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45252130 Ausrüstung für Kläranlage
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42123500 Turbokompressoren, 45315700 Installation von Schaltanlagen, 44164310 Rohre und Formstücke, 45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen, 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Niersverband die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW: 1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer. 2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben. 3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt. - Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter www.subreport.de/E76295662 zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. - Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de/ E76295662. - Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen! - - Die vorzulegenden Nachweise der Nummer III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geltend gleichlautend auch für Nachunternehmer (Subunternehmer). Diese sind von den jeweiligen Nachunternehmer (Subunternehmer) mit dem Angebot einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Beschreibung: a) Erklärung über die Eintragung in das Berufsoder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: Gewerbeanmeldung Handelsregisterauszug Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer. Hinweis auf die Abfragepflicht nach § 6 WRegG: Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet und er wird eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern. Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nr. im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz etc.
Beschreibung: a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinnund Verlustrechnungen. b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen etc.
Beschreibung: a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zu Verfügung stehen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 1: Preis Bewertung: 75,0 % Kriterium 2; Energieverbrauch Berwertung 15,0 % Kriterium 3: Technischer Wert Bewertung: 10,0 % Die Bewertung erfolgt auf der in den Unterlagen genannten Kriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E76295662
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E76295662
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Wenn der Auftragswert 250.000 € netto erreicht oder überschreitet oder wenn in der Leistungsbeschreibung explizit angeordnet, gelten folgende Sicherheiten als vereinbart: 1. Vorauszahlungssicherheit Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB und in Höhe der Brutto-Vorauszahlung zu stellen sowie in Höhe der jeweils noch nicht durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden ist. 2. Vertragserfüllungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 5 % der Brutto Auftragssumme eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um höchstens 10 % gekürzt werden. Das Recht des NV, die Vertragserfüllungsbürgschaft im Klagewege einzufordern, bleibt unberührt. Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheitenaustausch gilt: Mit der Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängelansprüche des NV nur noch in Höhe von maximal 3 % der Brutto-Auftragssumme. 3. Gewährleistungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 3 % der geprüften Brutto-Schlussabrechnungssumme eine Gewährleistungssicherheit durch eine Bürgschaft, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen sind. Das Recht des NV, die Gewährleistungsbürgschaft im Klagewege einzufordern, bleibt unberührt. Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem AN vom NV zur Verfügung gestellt. Sollte der AN eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner. Rückgabe der Bürgschaften Die Rückgabe gestellter Bürgschaften erfolgt erst, wenn keine durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche mehr möglich sind, also z.B. nach Ablauf des nach dem Vertrag bestimmten Gewährleistungszeitraumes für die Gewährleistungsbürgschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt keine offenen Mängel mehr bestehen.
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen: - Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (separate Datei) - Nachweis über die Zertifizierung eines geeigneten Qualitätsmanagements und - Eigenerklärung Russlandsanktionen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsbedingungen gemäß Leistungsverzeichnis.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Registrierungsnummer: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10  
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
Telefon: +492162-37040
Internetadresse: https://www.niersverband.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: UST-IdNr. DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
Telefon: +49221147-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1bea4c99-3260-499a-9a20-c28b45a22016 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2024 12:11:25 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 306760-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/05/2024

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