1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Auftragnehmer im Bereich Verteidigung
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: BG_1378_EU/23 - Werksinstandsetzung von elektronische Bauteilebaugruppe des Systems KPZ Leopard 2 und Familie
Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von elektronische Bauteilebaugruppe des Systems KPZ Leopard 2 und Familie. Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf enthalten. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern und dem Fachlos als Ganzem abweichen. Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Summe der Stückzahlen der einzelnen Versorgungsnummern). Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2027 vor.
Kennung des Verfahrens: 623c883f-73ad-40ee-993b-3b266ec20c84
Interne Kennung: BG_1378_EU/23
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Mengenlos 1
Beschreibung: Gesamtmenge 233 Stück
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2026. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit
Beschreibung: Lieferzeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Mengenlos 2
Beschreibung: Gesamtmenge 115 Stück
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Werk des Auftragnehmers
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2026. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit
Beschreibung: Lieferzeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Vogtmann-Herold+Co.GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: no
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Mengenlos 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 29/01/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Offizielle Bezeichnung: Vogtmann-Herold+Co.GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vogtmann-Herold+Co.GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Postanschrift: Danziger Straße 4
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Telefon: 02631 9643 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Simone Wehn
Telefon: +49 228-4463-2230
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 163782f8-f583-4e19-8c4d-261ddaa84973 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2024 12:52:40 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 286148-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2024