1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nationale und internationale Standardisierung Biometrie (BioNorm)
Beschreibung: Die BSI TR-03121 bildet die gesetzliche Grundlage für die deutsche Pass- und Ausweisproduktion im Bereich Biometrie und regelt hier konkret neben der Erfassung und Verarbeitung der Biometrie im Antragsprozess auch die Speicherung von Fingerabdrücken und Lichtbildern im Chip von hoheitlichen Dokumenten. Das Format, in dem Lichtbilder und Fingerabdrücke in diese Chips gespeichert werden, wird international wiederum in der ISO/IEC 19794 geregelt. Dieser ISO-Standard wird aktuell durch den neuen Standard ISO/IEC 39794 abgelöst. Zusätzlich zur laufenden Standardisierung mit Fokus auf die Biometrie-Anforderungen (v.a. ISO-Standard 19794-4/5) muss daher die Weiterentwicklung der BSI TR-03121 (Biometrie in hoheitlichen Anwendungen) mit Blick auf den ISO-Standard 39794-4/5 gezielt vorangetrieben werden.
Kennung des Verfahrens: 392627c9-20c0-4831-a867-1d687d847775
Interne Kennung: P463 TP4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Nationale und internationale Standardisierung Biometrie (BioNorm)
Beschreibung: Die BSI TR-03121 bildet die gesetzliche Grundlage für die deutsche Pass- und Ausweisproduktion im Bereich Biometrie und regelt hier konkret neben der Erfassung und Verarbeitung der Biometrie im Antragsprozess auch die Speicherung von Fingerabdrücken und Lichtbildern im Chip von hoheitlichen Dokumenten. Das Format, in dem Lichtbilder und Fingerabdrücke in diese Chips gespeichert werden, wird international wiederum in der ISO/IEC 19794 geregelt. Dieser ISO-Standard wird aktuell durch den neuen Standard ISO/IEC 39794 abgelöst. Zusätzlich zur laufenden Standardisierung mit Fokus auf die Biometrie-Anforderungen (v.a. ISO-Standard 19794-4/5) muss daher die Weiterentwicklung der BSI TR-03121 (Biometrie in hoheitlichen Anwendungen) mit Blick auf den ISO-Standard 39794-4/5 gezielt vorangetrieben werden.
Interne Kennung: P463 TP4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Arbeitspakete 1 und 5 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Falls die optionalen Leistungen beauftragt werden, so geschieht dies direkt zusammen mit der Beauftragung der nicht-optionalen Leistungen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup# #Besonders geeignet für freelance#, #Besonders geeignet für selbst#, #Besonders geeignet für startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenungskriterien
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2) Ausschluss eines Interessenskonflikts 3) Referenzen: Fachliche Eignung (Schwerpunkt „Biometrie-Standardisierung“) 4) Referenzen: Fachliche Eignung (Schwerpunkt „Softwareentwicklung“) 5) Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft 6) Qualitätsmanagement weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2024 14:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer: 9910733568
Postanschrift: Postfach 200363
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 9910733568
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ad40d0f-ebb2-41dc-90c7-e6603ad5493b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 282695-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 93/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/05/2024