2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79998000 Coaching
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Straße 62
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50937
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Köln
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYLY13LR1VAE Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert mindestens die drei und maximal die fünf geeigneten Unternehmen je Los mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber in den Losen 1-2 wie folgt: a. Auswahlkriterium 1: Qualität der vergleichbaren Referenzen/Arbeitsproben nach Ziffer C II Nr. 8, 9 nach Muster aus Anlage 3: Die Vergabestelle legt dabei zwei Referenzen/Arbeitsproben je Los für das sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als zwei Referenz-/Arbeitsprobenmuster je Los in der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten zwei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihen- folge des übermittelten Antrags aus. Die Referenzen/Arbeitsproben sind in Anlage 3 einzutragen. Ggf. angehängte Konzepte oder Ablaufpläne können sowohl als Word-, Excel- als auch PowerPoint-Dateien übermittelt werden, bitte in der Anlage 3 auf diese verweisen. Die Bepunktung erfolgt je Los. Die Verteilung der Punkte erfolgt gemäß Anlage 5 "TNW Bewertungsübersicht" der Vergabeunterlagen. b. Auswahlkriterium 2: Berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer C II Nr. 13 nach Muster aus Anlage 3: Die Verteilung der Punkte erfolgt gemäß Anlage 5 "TNW Bewertungsübersicht" der Vergabeunterlagen. c. Gesamtauswahlentscheidung Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen je Los zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. Die Liste der Eignungsanforderungen aus Kapitel II ist zugleich Liste der verlangten Nachweise. Bitte beachten Sie folgenden Bewertungsmaßstab: Mit "A" gekennzeichnete Anforderungen führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Mit "B" gekennzeichnete Anforderungen führen bei Nichterfüllung nicht unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren, sondern werden nach dem mitgeteilten Bewertungsraster entsprechend § 51 VgV bewertet. Bewerber, die nicht mindestens die Hälfte der Punktzahl des Bestbewerbers im Auswahlkriterium Nr. 2 (Anlage 3) erreichen, werden als nicht geeignet bewertet. Zuschlagskriterien Punkte/Gewichtung Max. Punkte Wirtschaftliche Zuschlagskriterien Punkte Gewichtung 400 1. Preis 400 40% Qualitative Zuschlagskriterien Punkte Gewichtung 600 2. Grobkonzept Programm (UKK) 100 10% 3. Beispielhafter Ablaufplan eines Trainingsmoduls (UKK) 100 10% 4. Arbeitsprobe 300 30% 5. Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 100 10% Max Gesamtpunkte 1000
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB