1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hagen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: InSEK Hagen-Hohenlimburg - Hohenlimburg an die Lenne
Beschreibung: Wettbewerb InSEK Hagen-Hohenlimburg "Hohenlimburg an die Lenne"- Objektplanungsleistungen Gebäude - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeordnung (VgV).
Kennung des Verfahrens: 2c5fc2bf-a0b8-452e-8f56-383a87a5717a
Interne Kennung: 10-24009-VE706
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener, einstufiger Wettbewerb nach RPW 2013 mit 16 Teilnehmenden mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71223000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten, 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung, 71410000 Stadtplanung, 71420000 Landschaftsgestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58065
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43HKDQ Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Freiraumplanerische Qualität - Städtebauliche Qualität - Klimaneutralität und Nachhaltigkeit - Wirtschaftlichkeit b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Preisgelder: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 105.000 Euro (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 2.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 29.500 Euro 2. Preis: 18.500 Euro 3. Preis: 11.000 Euro 2 Anerkennungen à: 7.000 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrin bzw. dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger*in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Preisgericht Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): Sachpreisrichter*innen: - Jochen Eisermann (CDU), Bezirksbürgermeister - Mark Krippner (SPD), stellv. Bezirksbürgermeister - Frank Schmidt (BfHo), stellv. Bezirksbürgermeister - Henning Keune (Stadtverwaltung), Technischer Beigeordneter - Dr. Christoph Diepes (Stadtverwaltung), Fachbereichsleiter Fachpreisrichter*innen: - Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Hochschule Ostwestfalen-Lippe - Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster - Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum - Madeleine Wolf, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Dortmund - Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn - Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn Hinweis: Stellvertretende, Sachverständige Beratende und Vorprüfende werden in der Auslobung benannt. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausloberin erklärt, dass bei der Umsetzung des Projekts einer der Preisträger*innen, in der Regel der/die Gewinner*in, mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt wird, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im Kontext der angesprochenen Teilfläche im Teilbereich "Brucker Platz" besteht ein Vorbehalt in Bezug auf das Auftragsversprechen, da dieser sich in Privatbesitz befindet. Zwischen dem privaten Eigentümer und der Stadt Hagen wird für diese Teilfläche ein öffentliches Nutzungsrecht anstrebt. Für das weitere Verfahren "Hohenlimburg an die Lenne" muss aufgrund von Förderbedingungen im September 2025 ein Förderantrag gestellt werden. Für den Förderantrag ist eine abgeschlossene Vorentwurfsplanung und eine Kostenschätzung durch den/der späteren Auftragnehmer*in vorzulegen. Das daran anschließende Verfahren steht somit unter dem Vorbehalt der Förderzusage durch die Fördermittel gebende Stelle. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der/die 1. Preisträger*in. Sollte mit dem/der 1. Preisträger*in keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. ------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens soll folgende Leistung vergeben werden: - Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (HZ IV) Es werden mindestens die Planungsleistungen der jeweiligen Leistungsphasen 1-5 vergeben. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrages vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. In der ersten Bearbeitungsstufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel werden die Leistungsphasen 4 und 5 bei dem Auftragnehmer abgerufen. Ab der Leistungsphase 4 über-nimmt der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) die Betreuung des Projektes. Im weiteren Verlauf kann der WBH ebenfalls die Leistungsphasen 6-9 stufenweise beauftragen. --------------------------------------------------------------------------------------------------- Terminschiene: Bewerbungsschluss: 08.06.2024, 12 Uhr; Preisgerichtsvorbesprechung/Auswahl TN: 24.06.2024; Versand der Auslobungsunterlagen: 04.07.2024; Einsendeschluss für Rückfragen: 15.07.2024; Einführungskolloquium: 19.07.2024; Abgabe der Planunterlagen: 20.09.2024; Sitzung des Preisgerichts: 28.10.2024
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: InSEK Hagen-Hohenlimburg - Hohenlimburg an die Lenne
Beschreibung: Projektbeschreibung aus Bewerbermemorandum
Interne Kennung: 10-24009-VE706
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71223000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten, 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung, 71410000 Stadtplanung, 71420000 Landschaftsgestaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58065
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb
Beschreibung: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 16 beschränkt. Neben fünf zugeladenen Teilnehmenden werden weitere elf Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. --------------------------------------------------------------------------------------- Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Landschaftsarchitekt*in: Berechtigung zum Führen der Berufs-bezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. b) Stadtplaner*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungs-gemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen/eine bevollmächtigten Vertreter*in sowie einen/eine (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person der Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in) angehört. --------------------------------------------------------------------------------------- Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: - Name des federführenden Architekten (Büroname) und aller weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Stadtplaner*in); - Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll; - Kontaktdaten des/der Bewerbers*in / des Vertreters der Bewerbergemeinschaft; - Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird; - Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt; - Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft; - für den/die federführenden Landschaftsarchitekt*innen: - Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis); - für den/die Stadtplaner*in: - Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner*in" (Kammernachweis); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013; - Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat. Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb NICHT notwendig. --------------------------------------------------------------------------------------- Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von elf Wettbewerbsteilnehmenden sowie zehn weiteren Bewerbern als potentielle Nachrückende nach folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vor der Auslosung/Auswahl von der Ausloberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin. Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerbenden die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen elf Bewerbende durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie zehn weitere Bewerbende als potentielle Nachrückende ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerbende werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt. Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem 1. Preisträger*in bzw. ggf. allen Preisträger*innen statt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 16
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb
Beschreibung: Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden: 1. Benennung des vollständigen Projektteams inkl. der im Wettbewerb noch nicht beteiligten weiteren Planungsdisziplinen. Die jetzt hinzuzufügenden Teammitglieder haben alle genannten Eigenerklärungen zu erbringen. 2. Eigenerklärung, dass die Bietenden / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 3 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird; 3. Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient); 4. Nachweis des Gesamtumsatzes des Bietenden / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 5. Nachweis des Umsatzes des Bietenden für die abgefragten Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 6. Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 7. Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen des Projektleitenden akzeptiert. --------------------------------------------------------------------------------------- Anforderungen an die Referenzen An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt: a) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. min. 5.000 m² Freianlagen, ii. min. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI. Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. Der Bewerbende erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden. Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 16
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 16
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wettbewerbsergebnis
BeschreibungEntwurf: 50 % davon: Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %: 1. Preis: 45 Punkte, 2. Preis: 25 Punkte, 3. Preis: 15; Punkte Umgang mit Überarbeitungshinweisen: 5 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam, Kosten-/Termin-/Qualitätsmanagement
BeschreibungAuftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters: 5% Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 20 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung. Rückfragen im Rahmen der Bewerbungsphase sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Sie werden dort fortlaufend anonymisiert allen Teilnehmern des Verfahrens beantwortet.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. gemäß § 56 VgV.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hagen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hagen
Registrierungsnummer: 05914-31001-55
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58095
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH
Registrierungsnummer: DE124727174
Postanschrift: Baroper Str. 237
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44227
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 23175445-213
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96e86388-d7d3-470f-9649-98d33ae4f039 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2024 14:04:06 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 273258-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2024