5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ottostr. 54-56
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47198
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut. Auf der ersten Stufe erfolgt eine Prüfung der Eignung der Bieter, die im Rahmen eines sog. Teilnahmewettbewerbs durchgeführt wird. Auf zweiter Stufe fordert der Auftraggeber die geeigneten Bieter zur Abgabe eines Angebotes auf. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt 5.1.9 dieser EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, werden fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall auch die Aufforderung von weniger als fünf Bewerbern zur Angebotsabgabe vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage B zur Allgemeinen Vergabeunterlage) genannten Kriterien zur Auswahl der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber des Teilnahmewettbewerbs gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers und Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a Nr. 1 EU VOB/A (1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, und /oder der Handwerksrolle des Sitzes (Mindestanforderung), (2) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung, soweit es sich bei dem Bieter um eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft handelt (Mindestanforderung) (3) Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer bei Erbringung von Leistungen durch Nachunternehmer (Mindestanforderung), (4) Eigenerklärung u. a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG (Mindestanforderung), (5) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestanforderung) und (6) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) (Mindestanforderung). WICHTIGER HINWEIS: Bei den geforderten Nachweisen mit dem Klammerzusatz "Mindestanforderung“ handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, die diese Anforderung nicht vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zur Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrages hat der Auftraggeber Formblätter (Anlage A zur Allgemeinen Vergabeunterlage) vorbereitet, mit denen die erforderlichen Angaben gemacht und die zusammen mit den geforderten Nachweisen eingereicht werden können. Die Nachweise können gem. § 6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Ein vorläufiger Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 2.Wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit gemäß § 6a Nr. 2 EU VOB/A 2.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre: Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresnettoumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gewertet, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestnettoumsatz von € 10 Mio. pro Jahr zugrunde gelegt (Mindestanforderung). 2.2 Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (1) Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Schadensfall in Höhe von EUR 10 Mio. für Sach- und Personenschäden sowie in Höhe von EUR 10 Mio. für Vermögensschäden (Mindestanforderung). (2) Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 20 Mio. für das Sprengereignis einschließlich Bearbeitungs- und Leitungsschäden ohne Einschränkung des Versicherungsschutzes um das zu sprengende Objekt (d.h. unter Ausschluss einer Radiusklausel). Schäden, die im Umkreis/Radius des zu sprengenden Gebäudes entstehen, dürfen nicht von der Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Sofern Versicherungen mit entsprechenden Deckungssummen im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht bestehen, können diese durch Vorlage einer Erklärung des Bewerbers bzw. sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zur Erhöhung nachgewiesen werden (Mindestanforderung). WICHTIGER HINWEIS: Bei den geforderten Nachweisen mit dem Klammerzusatz "Mindestanforderung“ handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, die diese Anforderung nicht vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zur Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrages hat der Auftraggeber Formblätter (Anlage A zur Allgemeinen Vergabeunterlage) vorbereitet, mit denen die erforderlichen Angaben gemacht und die zusammen mit den geforderten Nachweisen eingereicht werden können. Die Nachweise können gem. § 6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Ein vorläufiger Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 3. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit nach § 6a Nr. 3 EU VOB/A 3.1 Qualifikation des für die Gesamtprojektleitung zuständigen technischen Personals (1) Einschlägiger Studienabschluss oder fachspezifischer Berufsabschluss (Bauingenieurwesen, Facharbeiter Rückbau oder vergleichbar) (2 Punkte), (2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte), (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Auftragsvolumen größer als EUR 5,0 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (2 Punkte). 3.2 Qualifikation des für den Rückbau und die Gebäudeabbrüche zuständigen technischen Personals (1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte), (2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit umbauten Raum größer als 30.000 m3 (2 Punkte), (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Vorbereitung einer zugehörigen Gebäudesprengung (2 Punkte), (4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen zur Vorbereitung einer Sprengung im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (2 Punkte). 3.3 Qualifikation des für die Schadstoffsanierung zuständigen technischen Personals: Anhand von Qualifikationsbescheinigungen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: (1) Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 - Großer Asbestschein oder vergleichbar (Mindestanforderung), (2) Sachkundenachweis TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle oder vergleichbar (Mindestanforderung), (3) Sachkundenachweis DGUV Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche (bisher BGR 128 - Kontaminierte Bereiche) oder vergleichbar (Mindestanforderung). (4) Sachkundenachweis TRGS 524 - Arbeiten in kontaminierten Bereichen oder vergleichbar (Mindestanforderung) Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen vergeben: (1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Rahmen von Schadstoffsanierungen (2 Punkte), (2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Rückbaumaßnahmen mit Schadstoffbelastungen in Gestalt von Asbest ( Putz- und Spachtelmassen auf Wand- und Deckenoberflächen (2 Punkte), Asbest (schwach gebunden) (1 Punkt), PCB (1 Punkt), PAK (1 Punkt) und KMF (1 Punkt). 3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Anhand von Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen: (1) Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter für die auszuführenden Leistungen der Gebäudeabbrüche und zur Schadstoffentsorgung (Mindestanforderung), (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 KrWG nach der EntsorgungsFachbetriebe-Verordnung (EFBV) (Mindestanforderung), (3) Zulassung des Unternehmens als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV (Mindestanforderung), (4) Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich (Mindestanforderung). Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Nachweise Punkte für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens vergeben: (1) RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen: HA 3 (Abbruchsprengen), AB (Abbruch im Bestand) und AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) oder vergleichbar (jeweils 1 Punkt, d.h. insgesamt 3 Punkte), (2) Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (2 Punkte), (3) SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certificat Contractors) SCC ** Zertifikat oder vergleichbar (2 Punkte), (4) ISO-Zertifizierung 9001 oder vergleichbar (2 Punkte). Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3.5 Vergleichbare Leistungen der letzten 10 Jahre. Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 10 Jahre gewertet. Mindestkriterium: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte für jedes der nachfolgenden Leistungsmerkmale nachzuweisen. Die vergleichbaren Referenzprojekte müssen folgende Merkmale aufweisen: (1) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen > EUR 4 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (Mindestkriterium), (2) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen für reine Schadstoffentfrachtung (ohne Entsorgung) > EUR 2,0 Mio. (netto) (Mindestkriterium), (3) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 30.000 m3 (Mindestkriterium), (4) Gebäuderückbaumaßnahme durch Sprengung von mehrstöckigen Wohn-, Büro- oder Verwaltungsgebäuden in Stahlbetonbauweise (Mindestkriterium), (5) Gebäuderückbaumaßnahme im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (Mindestkriterium), (6) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen (Asbest (schwach gebunden), PCB, PAK und KMF) (Mindestkriterium). Die vorgenannten Merkmale (1 bis 6) können jeweils auch mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Punktewertung: Darüber hinaus werden für weitere neben den Mindestreferenzen angegebene Gebäuderückbaumaßnahmen Punkte vergeben. Je Referenz werden maximal 18,0 Punkte vergeben: (a) Gebäuderückbaumaßnahme mit einem Auftragsvolumen > € 4,0 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (2 Punkte), (b) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen für reine Schadstoffentfrachtung (ohne Entsorgung) > € 1,0 Mio. (netto) (2 Punkte), (c) Gebäuderückbaumaßnahmen mit Entfrachtung Putz- und Spachtelmassen auf > 5.000 m² Wand- und Deckenoberflächen (2 Punkte), (d) Gebäuderückbaumaßnahmen mit gleichzeitig bearbeiteter Schwarzbereichsfläche > 1.000 m² BGF (2 Punkte), (e) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 30.000 m³ (2 Punkte), (f) Gebäuderückbaumaßnahme durch Sprengung von mehrstöckigen Wohn-, Büro- oder Verwaltungsgebäuden in Stahlbetonbauweise (2 Punkte). Gemäß § 6a Nr. 3 a) EU VOB/A werden Referenzen für die Sprengung von Wohn- Büro- und Verwaltungsgebäuden berücksichtigt, die innerhalb der letzten bis zu fünfzehn Jahren erbracht und bis zur Vorlage des Teilnahmeantrages vollständig abgeschlossen wurden. Maßgeblich für den Zeitraum ist der Tag des Sprengereignisses. (g) Gebäuderückbaumaßnahmen im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (1 Punkt), (h) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit Asbest (schwach gebunden) (2 Punkte), (i) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PCB (1 Punkt), (j) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PAK (1 Punkt), (k) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit KMF (1 Punkt). Die wesentlichen Projektleistungen (mit Ausnahme der unter (f) beschriebenen Projektleistungen) müssen im Rahmen der letzten 10 Jahre d.h. seit dem 01.01.2014 erbracht und bis zur Vorlage des Teilnahmeantrages vollständig abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) werden Punkte vergeben. Es werden die 5 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so max. 90 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind. WICHTIGER HINWEIS: Bei den geforderten Nachweisen mit dem Klammerzusatz "Mindestanforderung“ handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, die diese Anforderung nicht vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zur Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrages hat der Auftraggeber Formblätter (Anlage A zur Allgemeinen Vergabeunterlage) vorbereitet, mit denen die erforderlichen Angaben gemacht und die zusammen mit den geforderten Nachweisen eingereicht werden können. Die Nachweise können gem. § 6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Ein vorläufiger Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es muss Sicherheit für die Vertragserfüllung (in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme) sowie für Mängelansprüche (in Höhe von 3 % der Bruttoschlussrechnungssumme) geleistet werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen, Anlage F zur Allgemeinen Vergabeunterlage, verwiesen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2024 14:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Einzelheiten zur Nachforderung von Unterlagen sind der Allgemeinen Vergabeunterlage zu entnehmen. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach wäre ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland zu Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DIG Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: DIG Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH