Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – Lieferung von digitalen Anzeigegeräten - Los 1

240003-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – Lieferung von digitalen Anzeigegeräten - Los 1
OJ S 80/2024 23/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von digitalen Anzeigegeräten - Los 1
Beschreibung: 2024-03-22-1: Lieferung von digitalen Anzeigegeräten - Los 1
Kennung des Verfahrens: 184e955c-a3e4-4d77-915b-779d5367c157
Interne Kennung: 2024-03-22-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte, 30236000 Diverse Computerausrüstungen, 30237000 Teile und Zubehör für Computer, 32323100 Farbbildmonitore, 30237260 Monitor-Wandarmhalterungen, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48316000 Präsentationssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7DF0V
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von digitalen Anzeigegeräten - Los 1
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über die Lieferung und Montage von digitalen Anzeigegeräten für den Einsatz in den Unterrichtsräumen der Leverkusener Schulen und der Volkshochschule Leverkusen (nachfolgend: VHS) an insgesamt 49 Standorten im Gebiet der Stadt Leverkusen. Folgende Lose werden gebildet: Los 1: ActivPanels 75 Zoll Los 2: ActivPanels 86 Zoll Die Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes Rheinland eingestellt. Die in dem Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1. Die Rahmenvereinbarung wird in Los 1 mit einem Unternehmen geschlossen. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Gesamtlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf. Es gelten - bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung - folgende (unverbindlichen) Schätzmengen / Höchstabnahmegrenzen: Los 1: Leistung Schätzmenge Höchstabnahmegrenze ActivPanel 75 Zoll 250 400 OPS-M4 250 400 didaktische Flipchart-Software-Lizenz 45 50 höhenverstellbare Wandhalterung 250 400 Fußsystem 100 250 fahrbares Gestell 30 50 Montage der ActivPanels 250 400 Installation Softwareimage Grundschule/VHS 50 100 Aufnahme der gelieferten Geräte in das MDM 250 400 Aufnahme der vorhandenen Geräte in das MDM 150 300 Grundeinweisung (je Lieferstandort 1x) 45 50 Versand PC-Modul an AixConcept GmbH 5 10 Demontage Kreidetafel 100 200 Vertragung Kreidetafel 50 100 Entsorgung Kreidetafel 100 200 Einrichtung Servicehotline 1 1 Eine Mindestabnahmeverpflichtung der ivl GmbH besteht nicht. Die ivl GmbH ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Es handelt sich bei der Rahmenvereinbarung in Los 1 um einen Werkvertrag gem. § 631 BGB, denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung liegt auf der Lieferung der digitalen Anzeigegeräte. Die Schulen der Stadt Leverkusen sind zum Teil mit astbesthaltigen Stoffen belastet, die sich in den Wänden, dem Verputz oder den Wandfarben befinden. Es dürfen deshalb nur Monteure zum Einsatz kommen, die über einen Sachkundenachweis nach Anlage 4c TRSG 519) ("kleiner Asbestschein") verfügen. Dem Beschaffungsvorhaben liegt u. a. eine Projektförderung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt Schule) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen zu Grunde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung von Einzelaufträgen von der Bewilligung der vorstehend genannten Fördermittel abhängig ist. Die Ausschreibung erfolgt nicht produktneutral. Die Begründung der Abweichung von dem Grundsatz der Produktneutralität gem. § 31 Abs. 6 VgV ergibt sich aus der Anlage 02.1.
Interne Kennung: 2024-03-22-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte, 30236000 Diverse Computerausrüstungen, 30237000 Teile und Zubehör für Computer, 32323100 Farbbildmonitore, 30237260 Monitor-Wandarmhalterungen, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48316000 Präsentationssoftwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von digitalen Anzeigegeräten) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils zeitlich abgelaufen sein müssen (auf das Vorliegen eines Jahresabschlusses im Sinne der ordnungsgemäßen Rechnungslegung kommt es insoweit nicht an). Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den "letzten" drei Geschäftsjahren. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben: Los 1: 2.000.000 EUR

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 01.03.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Dabei bedeutet die Formulierung "geeignet" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie vergleichbar sind und anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: Los 1: - Lieferung von mindestens 200 digitalen Anzeigegeräten des Herstellers Promethean
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/05/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
Registrierungsnummer: DE 155793257
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51371
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
E-Mail: ivl@ivl.de
Telefon: +49 214 8658-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ff2e322c-1bb2-4bdd-876c-a723f51cfa63-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: S, Vergabevermerk
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum 2. Mai 2024, 12:00 Uhr. Damit verschiebt sich der Termin zur Öffnung der Angebote auf den 2. Mai 2024, 12:01 Uhr. Bieterfragen können bis zum 25.04.2024 gestellt werden.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 22/02/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85e50dcb-71e2-457c-beae-21e7f843e54e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/04/2024 10:51:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 240003-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 80/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/04/2024

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