2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recke
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§ 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 74, 15 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: - Verurteilung einer Person wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist - eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist rechtskräftig festgesetzt worden wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit schwere Verfehlungen begangen, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in Bezug auf die Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben
Entrichtung von Steuern: - gem. § 123 Abs. 4 GWB nicht ordnungsgemäß den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Konkurs: - gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfah-ren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, die Eröffnung eines sol-chen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: - Gem. Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 08.04.2022 ist es verbo-ten, öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden.