2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RY1Z4CWSZZ Der Zuschlag erfolgt gem. § 127 GWB, § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der nachfolgenden Wertungskriterien ermittelt: Zuschlagskriterien und deren Gewichtung: Preis 80,00 % (80 Punkte) - Summe der Tourenpreise für ein Jahr Qualität 20,00 % (20 Punkte) - Vollständigkeit des Umsetzungskonzepts und Vorschlag Tourenplan (10 Punkte) Das Konzept muss nachfolgende Punkte enthalten: - Vorschlag für einen Tourenplan welcher die vorgegebenen Eckpunkte umsetzt. - Angabe der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge (Fabrikat), Anzahl der Fahrzeuge und Anzahl eingesetztes Personal - Angabe eines Hauptansprechpartners und Stellvertreters für den Prozess der Umstellung und die Vertragsdurchführung - konzeptionelle Darstellung von Sonderfahrten (wer übernimmt für welchen Standort die Sonderfahrten? Wie werden die Anforderungen insbesondere in zeitlicher Hinsicht erfüllt? Wer ist Ansprechpartner für die Bestellung der Sonderfahrten?) - Backup - Service (Ausfallkonzept für defekte Fahrzeuge und Personalausfall) - Erreichbarkeit (Büro-/Servicezeiten des Ansprechpartners und Kontaktdaten) Wertung: Alle Punkte sind bearbeitet = 10 Punkte, ein oder mehrere Punkte nicht bearbeitet = 0 Punkte - Inhalt des Umsetzungskonzepts (10 Punkte) Die Inhalte des Umsetzungskonzepts werden wie folgt bewertet: - Das Konzept lässt eine erfolgreiche Umsetzung in vollem Maße in der Praxis erwarten. (10 Punkte) - Das Konzept weist Mängel und Lücken auf, lässt eine erfolgreiche Umsetzung im Ganzen noch erwarten. (5 Punkte) - Das Konzept lässt nicht erwarten, dass eine sinnvolle Zusammenarbeit möglich ist oder erreicht werden kann bzw. Konzept wurde nicht eingereicht. (0 Punkte) Für die Auswertung der fachlichen Qualität wird das Angebot mit der besten fachlichen Qualität als Referenz herangezogen und erhält die für die Qualität maximal zu erreichende Punkte (20 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB