2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213100 Tragbare Computer
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, auf Anforderung der KBS jeweils zwei Exemplare der angebotenen Systeme und jeweils zwei Exemplare aller optionalen Komponenten zum Test ohne Berechnung (einschließlich An- und Rücklieferung) zur Verfügung zu stellen, damit eine Bewertung beziehungsweise Verifizierung der Ausschluss- und Bewertungskriterien (A- und B-Kriterien) durch die KBS durchgeführt werden kann. Für die angebotenen Notebooks sind im Rahmen der Angebotsabgabe Produktbeschreibungen inklusive technischer Angaben in deutscher Sprache beizufügen. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der KBS zulässig. Sofern ein Abgleich der in den technischen Leistungsbeschreibungen genannten A-Kriterien mit den Datenblättern nicht möglich ist, sind entsprechende Herstellererklärungen beizufügen. Die jeweils in den Leistungsbeschreibungen geforderten Nachweise von Prüfprotokollen (Punkte 2.2.1 und 2.2.2 der Leistungsbeschreibung) sind zwingend dem Angebot beizufügen. Die Ergebnisse des sogenannten Benchmark-Tests (= Leistungswert Gesamtsystem), die Angaben zur Energieeffizienz und zur Geräuschpegelmessung werden von der KBS mit den zur Verfügung gestellten Exemplaren des angebotenen Systems getestet. Im Falle von festgestellten Abweichungen zwischen Bieteraussage im Prüfprotokoll und Testergebnis der KBS behält sich die KBS vor, die Diskrepanz durch einen unabhängigen Sachverständigen (zum Beispiel TÜV Rheinland) prüfen zu lassen, sofern der Bieter das negative Testergebnis der KBS nicht akzeptiert. Falls der Sachverständige die Abweichung bestätigt, sind die Kosten dieser Prüfung vom Bieter zu übernehmen, andernfalls von der KBS. Im Rahmen der Bewertung der Angebote hat die Anlieferung der Teststellung (Geräte inkl. Zubehör) innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Anforderung erfolgt über die Nachrichtenfunktion der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Systeme der Teststellung müssen dem angebotenen System entsprechen. Der Bieter hat während der Teststellung zur Klärung von technischen Fragen oder zur Inbetriebnahme der gelieferten Teststellung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Aufforderung qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung ist für 30 Arbeitstage zu ermöglichen. Wird das Testsystem nicht oder nicht in der angebotenen Konfiguration beziehungsweise nicht in der geforderten Frist fehlerfrei für den Betriebszweck bereitgestellt, wird dies wie eine Änderung der Vergabeunterlagen gewertet. Dies hat den Ausschluss des Angebots zur Folge. Die hier beschriebenen Verpflichtungen hinsichtlich der Teststellungen gelten nach erfolgtem Zuschlag für den späteren Auftragnehmer auch bezüglich der Nachfolgemodelle bei Abkündigung der bis dato bestellten Gerätetypen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Betrugsbekämpfung: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Konkurs: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Entrichtung von Steuern: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.