2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Kriterien für die Eignung der Bieter sind: -die Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in, wobei zugelassen wird, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, bzw. wer als juristische Person einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennt, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, - geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft aus den letzten höchstens fünf Jahren über Leistungen der Freianlagenplanung bei Vorhaben mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad, -die Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (Landschaftsarchitekten/-innen) im Bereich Freianlagenplanung -die Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (Ingenieure/Ingenieurinnen) im Bereich Verkehrsanlagenplanung sowie -die Jahresgesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Konkurs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Korruption: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vergleichsverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Betrugsbekämpfung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Entrichtung von Steuern: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.