1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: IT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme 2024-2028 als RV
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), nimmt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur? und Verbraucherschutz NRW gem. des § 6 Bundesnaturschutzes die Aufgabe wahr, Natur und Landschaft in NRW zu beobachten. Dies wird u.a. durch die Landesweite Biotopkartierung NRW umgesetzt. Diese Daten bzw. Landschaftsinformationen werden soweit möglich in einem großen Fachverfahren OSIRIS 2.0 zusammengeführt und verwaltet und in Form von Fachinformationssystemen (FIS) für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Für alle Fachinformationssysteme (FIS) liegen Dokumentationen vor, die deren Inhalte, Funktionsweisen, usw. erläutern. Alle FIS liegen gebündelt in einer Serverumgebung; die Serverkonstellation ist in einem IT-Betriebskonzept (welches den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist) beschrieben. Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Fast alle FIS haben als Kernbestandteil Web-GIS-Anwendungen. Die FIS können unter http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm unter dem Gliederungsbegriff "Natur" (bzw. Klima) in Augenschein genommen werden. Es können neue FIS hinzukommen, die nach Bereitstellung durch den Ersteller automatisch in den zu pflegenden Bestand übergehen. Die hier ausgeschriebenen IT-Leistungen müssen grundsätzlich für alle FIS angeboten werden. Alle für die Leistungen notwendigen Berechtigungen auf dem Server zu arbeiten werden vom AG beim Hosting-Dienstleister erwirkt. Das Hosting der FIS erfolgt auf der Cloudcomputing Plattform vom Microsoft, als "Infrastrukture as a Service" (IaaS). Die Leistungen ist vorrangig gedacht als "Hilfe zur Selbsthilfe", d.h. es ist den fachlich Verantwortlichen im LANUV zu ermöglichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig die Inhalte von FIS zu aktualisieren. Insofern wird unter Unterstützungsleistungen auch die Erstellung und der 1st level support von Editiermöglichkeiten verstanden, die Bereitstellung von Administrati-onswerkzeugen zur Pflege/Aktualisierung von Nutzerverwaltungen oder die Einrichtung von WebGIS Komponenten zum Kartographieren von Daten. Im gleichen Maße muss der Auftragnehmer (AN) jedoch auch technisch aufwändigere Umstrukturierungen, Ergänzungen von neuen Inhaltsbereichen, Programmierung neuer Anwendungen, Werkzeuge und Tools, Anpassungen von Layouts, Einbinden von Webdiensten etc. selbst durchführen. Die einzelnen Beauftragungen werden in Leistungsscheinen spezifiziert.
Kennung des Verfahrens: 30e919f9-c646-4adb-bab1-0536624cef6e
Vorherige Bekanntmachung: 571598-2019
Interne Kennung: Abt. 2 und 3;1001382765;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software, 72212517 Entwicklung von IT-Software, 72212900 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72261000 Software-Unterstützung, 72262000 Software-Entwicklung, 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration, 72266000 Software-Beratung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 98300000 Diverse Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 672 268,91 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1SBUNWPV 1) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen, vergeben. 2) Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. 3) Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 800.000 EUR brutto vereinbart. Wird diese Höchstgrenze erreicht oder überschritten endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des 29.02.2024. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens, also 560.000 EUR brutto, erreicht sind. 4) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll. 5) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto Nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, erfolgen die Zahlungen nach Wahl des Auftraggebers unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos oder nach 30 Tagen netto. Die Abrechnung der IT-Leistungen gem. Nr. 3.1, 3.2 und 3.5 (EVB-IT Dienstleistungsvertrag) erfolgt quartalsweise nach Aufwand. Stichtag ist jeweils zum 15.03., 15.06. 15.09. sowie 15.11. Die Rechnungen müssen dem Auftraggeber innerhalb von 1 Woche nach Quartalsende vorliegen. Für IT-Leistungen gem. Nr. 3.3 und 3.4 (EVB-IT Erstellungsvertrag) müssen die Rechnungen kurzfristig nach Abnahme, spätestens jedoch bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Alle Rechnungen müssen getrennt nach den jeweiligen FIS der einzelnen Fachbereiche der Abteilung 2 und des FB 37 eingereicht werden. Hierbei müssen jeweils die einzelnen Leistungen nachvollziehbar darstellt und der jeweilige Anteil der konkret erbrachten Tätigkeit enthalten sein. Diese Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder: 1. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder 2. als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden. Weitere Erläuterungen zu "E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen" ist dem Dokument "Ausschreibungsbestimmungen" - hier: Ziffer 14 - zu entnehmen. Skontoabzug: Der Bieter muss im Leistungsverzeichnis angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe des Skontoabzuges und das Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung posi-tiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entspre-chend des Skontoabzuges neu berechnet. Bei einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: IT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme 2024-2028 als RV
Beschreibung: Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und läuft längstens auch ohne Kündigung bis zum 29.02.2028 und enthält gem. Leistungsbeschreibung unter anderem Leistungen wie Systempflege, Systemwartung, Wartung und Pflege der CMS der Abteilung 2 und FB 37, Entwicklung/Weiterentwicklung der FIS-Angebote der Abteilung 2 und des Fachbereichs 37 und Consulting (IT-Technische Unterstützung der Systemplanung; IT-technische Consulting). Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: Abt. 2 und 3;1001382765;EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software, 72212517 Entwicklung von IT-Software, 72212900 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72261000 Software-Unterstützung, 72262000 Software-Entwicklung, 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration, 72266000 Software-Beratung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 98300000 Diverse Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: In seltenen, unvorhersehbaren Einzelfällen kann, die Erbringung der Leistung "Fachinformatik / Programmierung / Systemwartung" auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr 08:00-18:00) erforderlich werden. Aus diesem Grund werden im Leistungsverzeichnis verschiedene Stundensätze für die Zeit von 06:00-08:00 Uhr (Mo-Fr), 18:00-22:00 (Mo-Fr), 22:00-06:00 Uhr (Mo-Fr), für samstags (ganztägig 08:00-18:00 Uhr) und sonntags (ganztägig 08:00-18:00 Uhr) abgefragt (Pos. 5.1 bis 5.5). Diese Stundensätze werden in der Wertung berücksichtigt (s.a. Nr. 13.5 der Ausschreibungsbestimmungen). Die Optionalen Leistungen werden nur für die Leistungen gem. Nr. 3.1, 3.2 und 3.5 der Leistungsbeschreibung (Leistungen des EVB-IT Dienstvertrages) erforderlich.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 571598-2019
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungskriterium wurde ausschließlich der Preis zugrunde gelegt. Der Preis ergibt sich aus den angebotenen Stundensätzen der benannten Tätigkeiten (gem. Ziffer 13.5 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen) sowie den Fahrtkostenpauschalen. In Ziffer 13.5 der Ausschreibungsbestimmungen wurde ebenfalls bekanntgegeben, mit welchen Faktoren die Angebotspreise gewichtet und die Berechnung in Punkte umgesetzt wurde. Im Ergebnis geht der Zuschlag an die höchste Gesamtsumme in Punkten.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 672 268,90 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: UWerk
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 9 244,12 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: UWerk
Datum des Vertragsabschlusses: 23/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-0
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: UWerk
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: micro
Registrierungsnummer: 02513842180
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48161
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2513842180
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eead3298-5be6-4f40-a5aa-597e549ceb45 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/02/2024 14:20:29 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 128254-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/03/2024