5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/08/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsbefähigung
Beschreibung: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz netto (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV).
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 300.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung an die Eignung)
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bewerber einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Nachweisform: Eigenerklärung; Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Referenz betreffend Planungsleistungen „Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI“ der letzten bis zu fünf Jahre mit jeweils mind. erbrachten wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 und jeweils Planungsanforderungen mindestens HZ III und in Bezug auf die Planung einer Ein-Feldbrücke mit mind. einer Spannweite von 5 Metern. Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Referenz betreffend Planungsleistungen „Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38, 39 HOAI“ der letzten bis zu fünf Jahre mit jeweils mind. erbrachten wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 und jeweils Planungsanforderungen mindestens HZ II und in Bezug auf eine ökologische Gewässeroptimierung/nachhaltiger Wasserbau mit mind. 100 Metern gem. der Leistungsbeschreibung. Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Referenz betreffend die Erstellung einer hydraulischen Modellierung/hydraulischen Nachweises in Bezug auf ein Brückenbauwerk von mind. 100 Metern, welches mit der vorliegenden Leistung vergleichbar ist, der letzten bis zu fünf Jahre. Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer)
Beschreibung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlich einzureichen: - Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll + Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wichtige Hinweise zum Verfahren
Beschreibung: Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Eignungsleihe: Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung des Bewerbers Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind). Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie sonstige Erklärungen
Beschreibung: • Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend. • Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend. • Eigenerklärung Subventionen Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei einer Bewerbung auf mehrere oder alle Lose ist die einmalige Beibringung ausreichend
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen